Bernhard Haubenberger
Bernhard Haubenberger: „Werden die Gemeinden bald für die Sicherheit auf dem Bahnhofsgelände zuständig erklärt oder für die ordnungsgemäße Überprüfung der Verkehrsanlagen der Eisenbahnunternehmen?
© Philipp Monihart

Noch bei Trost?

„Gemeinden dürfen Bahnhofstoiletten selbst putzen“, so lautete bereits im Jahr 2006 eine Schlagzeile, die für Verwirrung und Unverständnis sorgte. Und tatsächlich hat die damit verbundene Drohung der Schließung der Toilettenanlagen an Bahnhöfen Wirkung gezeigt.

Zahlreiche Gemeinden übernehmen seitdem für die Eisenbahnunternehmen die Reinigung der stillen Örtchen. An sich sind Gemeinden gewohnt, von Bund und Ländern stetig mit neuen Aufgaben und Kosten konfrontiert zu werden. Zum Ärger der an Bahnstrecken liegenden Gemeinden, aber auch zum Ärger vieler Fahrgäste passieren seit einigen Jahren auch bei Eisenbahnunternehmen Dinge, die so nicht passieren dürften.

Da dem Einfallsreichtum keine Grenzen gesetzt sind, war mit der Notdurft noch nicht Schluss. Zunehmend bitten Eisenbahnunternehmen - wohl in ihrer eigenen Not - auch bei der barrierefreien Ausgestaltung der Bahnhöfe die Gemeinden kräftig zur Kasse. Insbesondere die Liftanlagen haben es den Eisenbahnunternehmen angetan. Sind diese doch in der Errichtung wie auch in der Erhaltung kostenintensiv.

Dass dieses Phänomen immer häufiger auftritt, hat in erster Linie mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zu tun, das Vorgaben für eine barrierefreie Ausgestaltung trifft.

Ähnlich, aber nicht ganz so offensichtlich verlief es mit dem Fundservice bei verloren gegangenen Gegenständen. Wenngleich Gemeinden grundsätzlich für das Fundwesen zuständig sind, gab es bis vor wenigen Jahren noch eine Sonderbestimmung, wonach hinsichtlich verlorener Gegenstände in Bahnhöfen und Zügen – richtigerweise – die Eisenbahnunternehmen zuständig sind.

Mit Inkrafttreten des „Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetzes“ verschwand plötzlich diese Bestimmung – und der Gesetzgeber spielte mit. Eigentlich sollte dieses Gesetz der Übersichtlichkeit wegen lediglich zwei Gesetze zu einem vereinigen.

Gewisse Bestimmungen, so auch jene hinsichtlich verlorener Gegenstände, wurden aber nicht übernommen und traten daher still und heimlich außer Kraft. Man staune darüber, was ein „Fahrgastrechtegesetz“ alles bewirken kann: Gemeinden wie auch Fahrgäste plagen sich – die einen aufgrund des beträchtlichen Mehraufwands, die anderen aufgrund der Tatsache, dass es bahnintern kein geordnetes System gibt, in welchem Fundbüro die verloren gegangenen Gegenstände letzten Endes landen und zur Abholung bereitstehen.

Was kommt als Nächstes? Werden die Gemeinden bald für die Sicherheit auf dem Bahnhofsgelände zuständig erklärt oder für die ordnungsgemäße Überprüfung der Verkehrsanlagen der Eisenbahnunternehmen? Man darf gespannt sein. Vorsicht ist jedenfalls geboten.