Ausgehend von einer EU-Richtlinie sind öffentliche Auftraggeber angehalten, bestimmte Fahrzeuge zu bestimmten Anteilen in bestimmten Zeiträumen zu beschaffen.
Die finanzielle Lage der öffentlichen Haushalte macht es erforderlich, auch einnahmenseitig zu agieren. Auf die Gemeinden hat man dabei anscheinend vergessen.
Die Schwellenwerte für Direktvergaben werden erhöht, gleichzeitig die Auftraggeber bei der Beschaffung von Fahrzeugen vor nahezu unlösbare Probleme gestellt.