Lavanttal
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Neue KLAR!-Richtlinien für förderwürdige Projekte

19. März 2026
Das Land Kärnten hat die Richtlinien für Klimawandel-Anpassungsmodellregionen finalisiert. Mit den neuen Richtlinien soll ein klarer Rahmen geschaffen werden, der innovative, nachhaltige und regional angepasste Maßnahmen gezielt fördert. Im Fokus stehen Projekte, die konkrete Lösungen für Herausforderungen wie zunehmende Hitzebelastung, Extremwetterereignisse, Wasserknappheit oder den Schutz sensibler Ökosysteme bieten.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Kärntner KLAR!-Regionen sowie deren Mitgliedsgemeinden. Voraussetzung ist, dass die jeweilige KLAR!-Region eine Zusage des Klima- und Energiefonds für das Jahresprogramm 2025 erhalten hat. Die Einreichfrist für dieses Programm läuft vom 23. Dezember 2025 bis zum 30. April 2026.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die einen erkennbaren Beitrag zur Klimawandelanpassung leisten. Die Projekte sollen sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen orientieren, insbesondere an den Bereichen Bildung, nachhaltige Städte, Konsum, Klimaschutz und Ökosysteme.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie kann vor oder nach der Projektumsetzung ausgezahlt werden und ist mit anderen Förderungen kombinierbar.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe richtet sich nach den Gesamtprojektkosten der jeweiligen KLAR!-Region. Als Obergrenze gilt ein Betrag von zehn Prozent dieser Gesamtkosten. Dieser Betrag wird anteilig auf die beteiligten Gemeinden aufgeteilt – entsprechend den Eigenmitteln, die jede Gemeinde laut ihrer Absichtserklärung einbringt. Der jeweilige Förderbetrag wird gleichmäßig über den Umsetzungszeitraum verteilt: zwei Jahre in der Umsetzungsphase, drei Jahre in der Weiterführungsphase.

Was ist nicht förderbar?

Die Richtlinie schließt bestimmte Kosten ausdrücklich aus. Dazu zählen Maßnahmen, die bereits Teil der genehmigten KLAR!-Umsetzung sind, sowie Umsatzsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Förderungswerberinnen und Förderungswerbern. Ebenfalls nicht anerkannt werden Skonti und Rabatte, gebrauchte Anlagenteile, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen wie Gutachten oder Genehmigungsaufwand sowie Rechnungen, die nicht auf die antragstellende Gemeinde lauten.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Anträge müssen vollständig bei der Förderstelle eingereicht werden. Erforderlich sind unter anderem eine genaue Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie Angaben zu allfälligen Parallelförderungen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, solange Budgetmittel verfügbar sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Welche Pflichten entstehen nach der Förderungszusage?

Förderungsnehmende Gemeinden müssen das Projekt ordnungsgemäß dokumentieren und den Verwendungsnachweis durch geeignete Belege und Bildmaterial erbringen. Organe des Landes – darunter der Landesrechnungshof – sind berechtigt, die widmungsgemäße Verwendung jederzeit zu prüfen.

Zusätzlich sind Gemeinden verpflichtet, auf die Landesförderung öffentlich hinzuweisen. Das offizielle Förderlogo sowie der Textvermerk „Dieses Projekt wird durch Mittel des Landes Kärnten aus der Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimakoordination gefördert." müssen auf Flyern, Websites und digitalen Publikationen sichtbar angebracht werden.

Wann muss eine Förderung zurückgezahlt werden?

Eine Rückzahlungspflicht entsteht etwa dann, wenn Fördermittel zweckwidrig verwendet wurden, das Projekt ohne triftigen Grund nicht umgesetzt wurde oder die Förderstelle über wesentliche Umstände unvollständig informiert worden ist. In solchen Fällen wird der zurückgeforderte Betrag ab dem Auszahlungsdatum mit fünf Prozent über dem Leitzins der Österreichischen Nationalbank verzinst. Missbräuchliche Verwendung von Fördermitteln ist zudem strafrechtlich relevant.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Abwicklung ist die Unterabteilung KN – Klima und Nachhaltigkeit der Abteilung 8 beim Amt der Kärntner Landesregierung. Kontakt: abt8.klima@ktn.gv.at.

Förder-Richtlinie (PDF)

Antragsformular (PDF)

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