Baurechts-Buch
Gemeinden brauchen klare, einheitliche, moderne Regeln, die das Bauen und Sanieren erleichtern, die Ortskerne stärken und leistbaren Wohnraum ermöglichen.
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Neun Bauordnungen für ein Hallodri

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto. In Wien dürfen Sie damit 130 km/h fahren, in Niederösterreich 140, in der Steiermark nur 120, und im Burgenland müssen Sie jeden dritten Kilometer anhalten und ein Formular ausfüllen. Absurd? Natürlich. Aber genau so funktioniert das Baurecht in Österreich.

Neun Bundesländer, neun Bauordnungen. Neun verschiedene Definitionen, was ein Vollgeschoß ist. Neun unterschiedliche Regelungen für Stellplätze. Neun Mal andere Vorschriften für die Frage, wie nah man an die Grundstücksgrenze bauen darf. In einem Land, das kleiner ist als Bayern und in dem man von Bregenz nach Wien gerade mal fünf Stunden braucht. Ein Land, das sich gerne als innovativ, effizient und modern präsentiert – aber im Baurecht einen Flickenteppich pflegt, der seinesgleichen sucht.

Der österreichische Weg: Kompliziert, wo es auch einfach ginge

Natürlich, Österreich ist föderal aufgebaut. Die Bauordnung liegt in der Kompetenz der Länder, und das hat historische Gründe. Aber nur weil etwas historisch gewachsen ist, muss es nicht für die Ewigkeit zementiert werden. Oder bauen wir heute noch so wie vor 100 Jahren?

Schauen wir uns an, was diese Vielfalt in der Praxis bedeutet. Ein Bauträger, der bundesweit tätig ist, braucht neun verschiedene Rechtsabteilungen. Ein Architekturbüro mit Projekten in mehreren Bundesländern muss sich durch neun verschiedene Regelwerke kämpfen. Eine Baufirma aus Vorarlberg, die einen Auftrag in der Steiermark annimmt, steht vor einem völlig anderen Normenwerk. Und Gemeinden an den Landesgrenzen? Die schauen neidisch oder belustigt zum Nachbarbundesland hinüber, je nachdem, wer gerade die besseren Regeln hat.

Die Kosten dieser Fragmentierung trägt am Ende die Bevölkerung. Jede zusätzliche Rechtsabteilung, jede doppelte Planung, jede Unsicherheit bei bundesweiten Projekten verteuert das Bauen. Und dann wundern wir uns, warum Wohnraum so teuer ist.

Die Ausrede mit den regionalen Besonderheiten

„Aber die regionalen Unterschiede!“, hört man jetzt den Chor der Landespatrioten. Natürlich gibt es klimatische Unterschiede zwischen dem Burgenland und Vorarlberg. Natürlich macht ein steiles Steindach in Innsbruck Sinn, wo der Schnee meterhoch liegen kann, während es in Eisenstadt eher wie ein architektonischer Fremdkörper wirken würde. Natürlich sind die Temperaturschwankungen zwischen dem kontinental geprägten Nordburgenland und dem alpinen Tirol erheblich – und das hat Auswirkungen auf Dämmung, Heizung und Bautechnik.

Aber – und das ist der entscheidende Punkt – all das lässt sich in EINER Bauordnung regeln. Mit Klimazonen, mit Höhenstufen, mit regionalen Ausnahmen für alpine oder pannonische Besonderheiten. Dafür braucht es keine neun komplett unterschiedlichen Gesetzeswerke, die sich teilweise widersprechen und deren Logik nur noch Insider verstehen.

Die Schweiz, ebenfalls ein föderaler Alpenstaat mit erheblichen regionalen Unterschieden, hat 26 Kantone und arbeitet mit einer interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung zentraler Baubegriffe (IVHB). Deutschland hat 16 Bundesländer und nutzt mit der Musterbauordnung ein Instrument zur Angleichung der Landesbauordnungen. Nur Österreich leistet sich mit stolz geschwellter Brust neun verschiedene Systeme und tut so, als sei das ein Zeichen von Vielfalt statt von Ineffizienz. 

Niederösterreich zeigt, wie es gehen könnte

Während Niederösterreich mit dem Sanierungsvereinfachungsgesetz Verfahrensvereinfachungen und Erleichterungen für Bestandsgebäude vorsieht, setzt Wien stärker auf staatliche Steuerung und sozialen Wohnbau. Beide Ansätze haben ihre Berechtigung. Aber müssen wir wirklich neun verschiedene Modelle gleichzeitig laufen lassen? 

Noch absurder wird es beim Blick auf einzelne Bundesländer. In Salzburg und der Steiermark wurden Förderprogramme für energetische Sanierungen zuletzt eingeschränkt, zeitweise ausgesetzt oder neu strukturiert. Während andere Länder weiterhin mit umfassenden Fördermodellen arbeiten, kam es dort zu Phasen ohne laufende Landesprogramme. Für das Klima ist das problematisch – für die innerösterreichische Vergleichbarkeit ebenso. 

OIB-Richtlinien: Der halbherzige Versuch

Es gab Versuche zur Harmonisierung. Die OIB-Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik sollten zumindest die technischen Anforderungen vereinheitlichen. Acht von neun Bundesländern haben sie übernommen. Ein Fortschritt, gewiss. Aber eben nur ein technischer. Bei den wirklich entscheidenden Fragen – Verfahren, Zuständigkeiten, materielle Bauvorschriften, Förderungen – kocht jedes Land sein eigenes Süppchen.

Auf politischer Ebene gab es wiederholt Initiativen und Absichtserklärungen zur stärkeren Harmonisierung des Baurechts. Umgesetzt wurde bislang jedoch nur eine partielle Angleichung, etwa über technische Richtlinien. Zu groß ist offenbar die Zurückhaltung, Kompetenzen abzugeben. 

Was Gemeinden wirklich brauchen

Reden wir über jene, die es ausbaden müssen: die Gemeinden. Der Bürgermeister einer niederösterreichischen Grenzgemeinde zum Burgenland muss erklären, warum nebenan andere Regeln gelten. Die Bürgermeisterin einer oberösterreichischen Gemeinde an der Grenze zu Salzburg schaut neidisch (oder je nach Sichtweise schadenfroh) auf die Nachbarn, die keine Sanierungsförderung bekommen.

Gemeinden brauchen keine neun verschiedenen Bauordnungen. Sie brauchen klare, einheitliche, moderne Regeln, die das Bauen und Sanieren erleichtern, die Ortskerne stärken und leistbaren Wohnraum ermöglichen. Sie brauchen Planungssicherheit, nicht einen Wettlauf der Systeme.

Natürlich darf es regionale Anpassungen geben. Natürlich muss ein Dach in Kitzbühel anders gebaut werden als in Neusiedl am See. Natürlich haben alpine Gemeinden andere Herausforderungen als pannonische. Aber dafür reichen Durchführungsverordnungen, Klimazonen und regionale Ausnahmen. Dafür braucht es keine neun Grundsatzgesetze.

Der Preis der Eitelkeit

Am Ende ist die österreichische Baurechts-Fragmentierung vor allem eines: ein Denkmal für föderale Eitelkeiten. Jedes Bundesland will zeigen, dass es das besser kann als die anderen. Jeder Landeshauptmann, jede Landeshauptfrau will die eigene Handschrift im Baurecht verewigen. Und die Landesbediensteten? Die verteidigen ihre Domäne, als ginge es um die Kronjuwelen.

Die Leidtragenden sind die Bürgerinnen und Bürger. Sie zahlen höhere Baukosten durch die Komplexität. Sie erleben Ungerechtigkeit, weil das Nachbarbundesland bessere Förderungen hat. Sie stehen vor leeren Ortskernen, weil die Bauordnung zu kompliziert ist. Und sie wundern sich, warum ein so kleines, modernes, effizientes Land wie Österreich es nicht schafft, sich auf EINE vernünftige Bauordnung zu einigen.

Ein Plädoyer für Mut

Es braucht keine Revolution. Es braucht keine Verfassungsänderung. Es braucht nur politischen Willen. Eine Bauordnung für ganz Österreich, modern, entschlackt, an den besten Beispielen orientiert – und mit Raum für regionale Besonderheiten, wo sie tatsächlich notwendig sind.

Niederösterreichs Sanierungsvereinfachungsgesetz zeigt Ansätze: Deregulierung, Vereinfachung, Fokus auf Sanierung und Ortskernbelebung. Wiens sozialer Wohnbau zeigt andere Stärken: staatliche Steuerung, massive Investitionen, langfristige Planung. Vorarlbergs Fördersystem ist vorbildlich, Tirols Digitalisierung ein Schritt in die richtige Richtung. Warum nicht das Beste aus allen Systemen nehmen und daraus EINE Bauordnung zimmern?

Aber dafür bräuchte es Größe. Die Größe zuzugeben, dass neun verschiedene Systeme nicht neun Mal besser sind als eines, sondern neun Mal komplizierter. Die Größe, Kompetenzen abzugeben. Die Größe, nicht jeden regionalen Sonderweg als unverzichtbares Kulturgut zu verteidigen.

Österreich ist 83.879 Quadratkilometer groß. Man braucht von West nach Ost fünf Stunden mit dem Auto. Wir haben eine gemeinsame Sprache, eine gemeinsame Währung, ein gemeinsames Rechtssystem – aber neun Bauordnungen. Das ist nicht Föderalismus. Das ist Klein-Klein-Denken. Das ist Provinzialität.

Es wird Zeit, dass wir erwachsen werden. Eine Bauordnung für Österreich. Modern, klar, vereinfachend. Mit Raum für regionale Besonderheiten, aber ohne Flickenteppich. Für die Gemeinden. Für die Bürgerinnen und Bürger. Für leistbares Wohnen.

Aber vermutlich reden wir in zehn Jahren noch immer über dasselbe Thema. Denn eines können wir in Österreich besonders gut: Beharrlichkeit im Beharren auf dem Status quo. Vielleicht sollten wir das in die Bauordnungen aufnehmen. Alle neun.

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