Illustration ökologische Steuern
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Die ökologisch-soziale Steuerreform

Zur Bekämpfung des Klimawandels, zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts und zur Steuerentlastung sieht das Regierungsprogramm ab 2021 eine schrittweise ökologisch-soziale Steuerreform vor.

Vorauszuschicken ist hier, dass steuerliche Maßnahmen über die Änderung des Aufkommens an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben grundsätzlich zu Mehr- oder (meist) Mindereinnahmen aus Gemeindeertragsanteilen führen.

Im Jahr 2018 machten die Gemeindeertragsanteile mit rund 6,7 Milliarden Euro knapp ein Drittel der kommunalen Einnahmen der Gemeinden ohne Wien aus. Bisher liegen für die nachfolgend dargestellten steuerlichen Maßnahmen jedoch noch keine Größenordnungen der Aufkommensminderung/des Einsparungsbedarfs vor:

  • Steuerentlastung für Bürger und Unternehmen (ab 2021): Unter anderem durch Reduktion des Einkommensteuertarifs (von 25 auf 20 Prozent, von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent), Ausweitung des Gewinnfreibetrags, KöSt-Senkung auf 21 Prozent, KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen (Konzept ist auszuarbeiten) etc.
    Blümel
    Der Wiener Gernot Blümel wird als Finanzminister bei einer Steuerreform ein zentrales Wort mitreden.
  • Ökosoziale Steuerreform (in zwei Schritten):

    Erster Schritt (ab 2021): Erhöhung der Flugticketabgabe auf einheitlich 12 Euro pro Flugticket, Ökologisierung der NoVA, Kampf gegen den Tanktourismus und LKW-Schwerverkehr aus dem Ausland (Verbesserung der österreichischen CO2-Bilanz), Ökologisierung der LKW-Maut (z.B. durch stärkere Spreizung nach Euroklassen) und des Dienstwagenprivilegs für neue Dienstwägen sowie Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales. 

    Zweiter Schritt: Aufkommensneutral sollen klimaschädliche Emissionen wirksam bepreist und Unternehmen sowie Private sektoral entlastet werden. Eine Anfang 2020 eingesetzte „Task Force ökosoziale Steuerreform“ soll entsprechende Maßnahmen erarbeiten.
  • In weiterer Folge Vereinfachung der Steuerstruktur: Arbeitsgruppe im BMF zur Neukodifizierung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes; das Steuerrecht soll einfacher und fairer werden samt Rechts- und Planungssicherheit sowie Ökologisierung