Berechnungen an einem Laptpop
Ein bisschen Bürokratie bleibt niemandem erspart, der Bundesmittel zugewiesen bekommt.
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KIG-Mittel künftig ohne Antrag und ohne Eigenanteil

Nach mehrwöchigen Verhandlungen mit der neuen Bundesregierung konnte Anfang Mai politisch die Reform der Kommunalinvestitionsgesetze in trockene Tücher gebracht werden. Die legistische Umsetzung erfolgt noch vor der Sommerpause im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025.

Die Reform wirkt sich nicht nur auf das aktuelle Kommunalinvestitionsgesetz (KIG 2025) aus, sondern auch unmittelbar auf zum 30.4.2025 noch nicht ausbezahlten Restmittel aus dem KIG 2023 und in geringem Ausmaß auch auf Restmittel des KIG 2020.

Ansprüche bleiben in voller Höhe erhalten

Die den Gemeinden gemäß der bisherigen Rechtslage der Kommunalinvestitionsgesetze zustehenden Beträge bleiben der Höhe nach unverändert. So bleibt insbesondere auch der Anspruch der betreffenden Gemeinden, die bis einschließlich 30.4. heurigen Jahres ihre Mittel aus dem KIG 2023 (insgesamt rund 211 Millionen Euro) noch nicht abgerufen haben, in voller Höhe erhalten. 

Die Auszahlungstermine der Mittel der Kommunalinvestitionsgesetze resultieren aber nun nicht mehr aus dem Timing der Anträge der Gemeinden selbst, sondern werden gesetzlich normiert. Dies kann in einigen Fällen dazu führen, dass es Zwischenfinanzierungen für Projekte braucht, vor allem dann, wenn das Abrufen großer Teile von KIG 2023 oder KIG 2025 im heurigen Jahr geplant war. 

Dass es in Einzelfällen solche Härten geben kann, führt der Gesetzgeber auch in den Erläuterungen an – der Großteil der Gemeinden dürfte aber heuer nicht mehr unbedingt vorgehabt haben, bei 50-prozentigem Eigenmittelanteil KIG-2023-Projekte insbesondere im Energieeffizienz-Bereich zu beantragen, und wird dementsprechend auch von der künftigen automatischen Überweisung von KIG-Mitteln profitieren.

Flexible Finanzzuweisung statt bürokratischem Zweckzuschuss

„Geld hat kein Mascherl“ gilt künftig auch für die KIG-Mittel. Ab Inkrafttreten der Novelle (die Kundmachung des Budgetbegleitgesetzes 2025 dürfte Anfang Juli erfolgen) fallen die umfangreichen und teils kasuistischen Verwendungszwecke der Kommunalinvestitionsgesetze (samt Durchführungsbestimmungen) zur Gänze weg. 

Das spart nicht nur Beratungs- und Abwicklungsaufwand in der Buchhaltungsagentur des Bundes (was einen der wesentlichsten Gründe für das BMF darstellte, den Forderungen des Gemeindebundes nach einer Flexibilisierung und einer Nutzung der KIG-Mittel ohne Eigenanteile nachzukommen), sondern auch bei den Gemeinden selbst.

Keine Anträge, Meldungen und Abrechnungen mehr notwendig

Die bisher zu beantragenden Zweckzuschüsse mit Eigenfinanzierungsanteil werden mit Inkrafttreten der Novelle rückwirkend in automatische Finanzzuweisungen für Investitionen umgewandelt. Anträge sind künftig ebenso wenig mehr notwendig wie jegliche Endabrechnungen oder Nachweise von bestehenden Projekten. 

Auf der Website der Buchhaltungsagentur des Bundes stand bereits mehrere Tage vor der endgültigen politischen Einigung über die Novelle zu lesen: „Das Kommunale Investitionsprogramm wurde beendet“, was durchaus für einige Rückfragen im BMF und beim Gemeindebund gesorgt hat und auch deutlich zeigt, dass der Bund über den Wegfall der Vollziehung der Kommunalinvestitionsgesetze nicht unglücklich ist.

Auch das Bundeskanzleramt erspart sich die Administration des bisher in § 5 KIG 2025 enthaltenen Zweckzuschusses für den digitalen Wandel. Für diese bis 2028 insgesamt 120 Millionen Euro galt bisher die Verpflichtung, dem BKA kommunale Ansprechpartner für die Unterstützung bei der digitalen Antragstellung von Förderangeboten des Bundes und für Fortbildungsmaßnahmen und organisatorische Themen (sogenannte Digital­dolmetscher) zu melden.

Bericht an den Gemeinderat

Ein bisschen Bürokratie bleibt aber niemandem erspart, der Bundesmittel zugewiesen bekommt. In den novellierten Kommunalinvestitionsgesetzen 2023 und 2025 ist als Bedingung für die Gewährung der Finanzzuweisungen formuliert, dass der Bürgermeister dem Gemeinderat über die Mittelverwendung zu berichten hat, dieser Bericht auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen und darüber auch das Amt der Landesregierung zu verständigen ist. Der Gemeindebund wird beim BMF dafür eintreten, dass dieser Bericht möglichst verwaltungsökonomisch erfolgen kann.

Auszahlungsbeträge und Auszahlungstermine

Auf der Website des Finanzministeriums finden sich in einem PDF-Dokument für alle Gemeinden die Beträge, die ihnen nach den jeweiligen Kommunalinvestitionsgesetzen und insgesamt zustehen, und die jeweiligen Auszahlungstermine an die Länder (die diese Mittel innerhalb von fünf Kalendertagen an die Gemeinden zu überweisen haben).
Die Tabelle zeigt die Auszahlungstermine und Beträge österreichweit im Überblick. 

Auszahlungsbeträge und -termine im Rahmen der novellierten Kommunalinvestitionsgesetze
Übersicht der bundesweiten Auszahlungsbeträge und -termine im Rahmen der novellierten Kommunalinvestitionsgesetze. Die Angaben umfassen die KIG-Mittel 2025 sowie Restmittel aus 2023. Sie gelten als verbindlich für die gemeindebuchhalterische Planung und wurden vom BMF veröffentlicht.

Zum Betrag von 168,83 Millionen Euro im Jahr 2025 ist anzuführen, dass dieser die rund 44 Millionen Euro an bis einschließlich 30.4.2025 überwiesenen KIG-2023-Mitteln nicht umfasst. Dies nur als Hintergrund, weil in der politischen Kommunikation immer wieder von über 210 Millionen Euro im Jahr 2025 und insgesamt gut 880 Millionen Euro an Finanzzuweisungsmitteln nach der KIG-Novelle die Rede war. 

Was in der Buchhaltung der Gemeinde zählt, sind die Beträge, die im genannten PDF-Dokument auf der BMF-Homepage stehen, und die sind vor allem 2025 deutlich höher, als dies der Bund in seinem ursprünglichen Vorschlag angeboten hat.

Insgesamt eine sehr positive Reform

Wenngleich es – wie bei jeder Reform und oben angeführt – einzelne Härten geben kann und der Bund angesichts der eigenen Budgetlage nicht dazu zu bringen war, ein weiteres Gemeindepaket aufzulegen, hilft die nunmehrige Finanzzuweisungslogik der Kommunalinvestitionsgesetze den Gemeinden wohl ein Stück weit bei der Umsetzung ihrer Investitionsmaßnahmen. 

Der Bund hat in den Verhandlungen nicht zuletzt darauf verwiesen, dass die Gemeinden auch durch das Konsolidierungspaket des Bundes (das zu einem Dritte auch einnahmenseitige Maßnahmen und damit auch höhere Ertragsanteile umfasst) unterstützt werden, das nun im Rahmen der Gesetzgebung zum Doppelbudget 2025/2026 umgesetzt wird.  

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