So würde die Gegend um den Wiener Donauturm bei einem Blackout aussehen.
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Vorsorge

Wie sich Gemeinden auf einen Blackout vorbereiten sollen

Vor einem Blackout, einem großflächigen Ausfall der Stromversorgung und zwar binnen fünf Jahren europaweit, warnen Experten in schöner Regelmäßigkeit seit dem Sommer 2020 werden. Das birgt natürlich zahlreiche Herausforderungen, für die man sich mit entsprechender Krisenvorsorge gut wappnen kann.

Wenn kein Licht, kein Handy, kein Internet, keine (Gas-, Fernwärme-, Öl-, Zentral-)-Heizung, kein Bankomat, keine Tankstelle, keine Ampeln, keine Kassa und auch keine Straßenbahnen mehr funktioniert, kommt das Leben recht rasch zum Erliegen.

Im Jänner 2020 hielt das Österreichische Bundesheer im Rahmen seiner sicherheitspolitischen Jahresvorschau fest, dass ein europaweiter Strom- und Infrastrukturausfall („Blackout“) auch weitreichende Auswirkungen auf die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hat. Denn diese sind gemäß jeweiligem Landeskatastrophenschutzgesetz für die kommunale Krisenvorsorge und -bewältigung verantwortlich.

Damit wurde eine rechtliche Situation klargestellt: Ein Blackout ist ein Risiko. Daher sind die staatlichen Organe rechtlich zu einer Krisenvorsorge und Risikominimierung verpflichtet.

Viel schwerwiegender ist jedoch die persönliche Verantwortung, die damit einhergeht. Die Bürgerinnen und Bürger werden sehr viele kritische Fragen an die Bürgermeister stellen, wenn es wie erwartet zu einem derart weitreichenden Ereignis kommen sollte und die Gemeinde nicht ausreichend auf die Bewältigung vorbereitet war. Zwar liegt die Hauptlast der Bewältigung bei der Bevölkerung selbst, da niemand derart vielen betroffenen Menschen helfen kann. Jedoch fehlt es bislang an einer breiten und offenen Risikokommunikation und klaren Aufforderung zur Eigenvorsorge.

Eigenvorsorge als wichtige Aufgabe

Die Eigenversorgung ist aber wesentliche Voraussetzung, damit überhaupt eine organisatorische Krisenbewältigung greifen kann. Denn auch das Personal der Einsatzorganisationen, Unternehmen oder Kommunen selbst sind oft nicht wesentlich besser aufgestellt, als der Rest der Gesellschaft. Wenn sich die Menschen aber zu Hause in der Krise befinden, weil sie nicht mehr ausreichend zu essen haben oder die Wasserversorgung ausfällt, werden sie nicht in ihre Organisation kommen, um dort wichtige Aufgaben zu erfüllen. Ein Teufelskreis beginnt sich zu drehen.

Erstmals ein Konzept zur Lebensmittelversorgung

Im Zuge eines runden Tisches von allen Lebensmittelhandelsketten gemeinsam mit Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig wurde Anfang Dezember 2022 ein Konzept zur Lebensmittelversorgung im Falle eines Blackouts präsentiert. Die Lebensmitteleinzelhändler (die Konzerne REWE, Spar, Hofer, Lidl, Unimarkt und Co.) haben einen gemeinsamen Plan ausgearbeitet, der die Ausgabe von Lebensmitteln im Falle eines Blackouts regeln soll.

Wesentlicher Teil des Plans ist die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, die im Falle eines Blackouts gemeinsam mit ihren Freiwilligen-Organisationen, dann auch als Krisenmanager die Notfall-Versorgung der Bevölkerung organisieren können. Gerade für die Kommunen ergibt sich durch dieses einheitliche Blackout-Konzept eine gute Möglichkeit den Bürgerinnen und Bürgern klar zu signalisieren, dass die Gemeinden für den unwahrscheinlichen Fall gerüstet sind.

Am 20.12.2022 wurde das Konzept bei einer Videokonferenz vorgestellt. Hier kann das Video abgerufen werden.

Wie sieht der Plan im Detail aus?

Tag 1 des Blackouts: Die Filialen bleiben geschlossen, damit die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Die Filialen nehmen mit den Gemeinden über die vorab vereinbarten Kanäle Kontakt auf.  

Tag 2 des Blackouts: Von 9.00 bis 10.00 Uhr werden Lebensmittel an die Gemeinden und Blaulichtorganisationen ausgegeben. Von 10.00 bis 15.00 Uhr werden vor den Filialen Lebensmittel-Sackerl mit gemischten Frischeprodukten ausgegeben.

Tag 3 des Blackouts: Ausgabe von Produkten aus dem Trockensortiment

Vorbereitung für den Blackout-Fall

Alle Gemeinden werden eingeladen, im Vorfeld Kontakt mit den Lebensmittelunternehmen in der Gemeinde aufzunehmen.

Gemeinden ohne Filiale im Ortsgebiet wenden sich bitte an die nächstgelegene Filiale eines Lebensmittelhändlers. Nach Kontaktaufnahme sollen bei einem gemeinsamen Treffen die Details zum Ablauf im Krisenfall besprochen werden.

Im weiteren Verlauf sollte man die eigene Bevölkerung darüber informieren, dass die Gemeinde auch ein Lebensmittelversorgungs-Konzept für den Fall eines Blackouts erarbeitet hat. Dabei aber bitte auch darauf hinweisen, dass auch die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gefragt ist (Stichwort: Lebensmittelvorrat, Vorrat an notwendigen Medikamenten etc.)

Zu klärende Fragen bei den persönlichen Treffen mit den Filialverantwortlichen:

  1. Welchen Warenbedarf hat die Gemeinde bzw. Stadt pro Lebensmittelgeschäft an Frischwaren und ungekühlten Produkten?
  2. Wie erfolgt die Kontaktaufnahme und die Übergabe der Ware (Geschäfte sind geschlossen, ab 2. Tag Ausgabe über den Eingangsbereich von 10-15 Uhr)?
  3. Wie können Gemeinde-Mitarbeitende bzw. öffentliche Einrichtungen wie Feuerwehr, etc. bei der Ausgabevorbereitung und Ausgabe der Ware vor Ort beim Lebensmittelgeschäft unterstützen?
  4. Bekanntgabe der seitens der Gemeinde bestellten Ansprechpartnerinnen und -partner und Form der Kommunikation/Kontaktaufnahme (im Rahmen des Erstgesprächs vor Ort)

Aufgaben der Gemeinden während des Blackouts:

Tag 1

  1. Kontaktaufnahme mit dem Lebensmittelgeschäft (wie vorab vereinbart)
  2. Gemeinde kommuniziert die Abholung der Lebensmittel-Sackerl für den 2. Tag an die Bevölkerung etwa per Lautsprecher, Aushang etc.
  3. Gemeinde unterstützt mit Freiwilligen das Personal in den Geschäften beim Vorbereiten der Lebensmittel-Sackerl

Tag 2

  1. Freiwillige aus den Gemeinden helfen bei der Lebensmittel-Ausgabe mit
  2. Zwischen 9 und 10 Uhr erhalten die Kommunen ihre – vorab geplanten – Kontingente für die Versorgung kritischer Infrastrukturen
  3. Ausgabe der Lebensmittel-Sackerl von 10-15 Uhr 

Der Gemeindebund ersucht die Gemeinden zur Kontaktaufnahme mit den Lebensmittel-Filialen vor Ort bzw. mit den nächstgelegenen Filialen. Die Filialleiter wurden von ihren Zentralstellen bereits informiert.