Fördermittel beantragen
In Österreich wird das Register bereits fleißig befüllt, viele Förderungen bewegen sich im unteren dreistelligen Bereich. Der interessierte Bürger kann mit wenigen Klicks erfahren, wer eine Förderung in welcher Höhe bekommen hat, wann diese gewährt wurde und wer die Bewilligungsbehörde war.
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Was Gemeinden über De-minimis-Beihilfen wissen müssen

Seit Beginn 2026 müssen Gemeinden alle Förderungen und Zuschüsse an Unternehmen – von der Tischlerei bis zum Nahversorger – in ein zentrales EU-Register eintragen. Die neue Transparenzpflicht sorgt vielerorts für Verwirrung. Was hinter den De-minimis-Beihilfen steckt und wie die Registrierung funktioniert.

In den Wochen vor Weihnachten 2025 haben viele Gemeinden elektronische Post von Gemeindeabteilungen, vielleicht auch vom Wirtschaftsministerium, bekommen. Im Anhang unzählige englischsprachige Dokumente zu den sogenannten De-minimis-Beihilfen, versehen mit der Information, dass sie derartige Beihilfen ab 1. Jänner in ein Zentralregister eintragen müssen. Bei vielen sorgten diese Nachrichten für nichts anderes als Fragezeichen.

Zugegeben, der Informationsfluss war suboptimal und der Gemeindebund hat mehrmals darauf gepocht, dass es kurze, verständliche und deutschsprachige Information zum Thema braucht, ergänzt durch ein Schulungsangebot. 
An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Beihilfenrecht in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums fällt und Nachfragen an die dortige Abteilung II/4 zu richten sind. 

Dr. Roland Schachl, dessen Kontaktdaten sich auch in den kürzlich versandten E-Mails an die Gemeinden finden, steht als Experte Rede und Antwort und unterstützt die Gemeinden bei der erstmaligen Registrierung.

Aber worum geht es überhaupt? Was sind De-minimis-Beihilfen? 

Seit 1. Jänner müssen sogenannte De-minimis-Beihilfen von allen öffentlichen Einrichtungen in ein Zentralregister eingetragen werden, um im Förderwesen größtmögliche Transparenz zu garantieren. Der komplizierte Name bezeichnet Förderungen bzw. Zuschüsse an Unternehmen, die in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen. 

Die Bezeichnung „de minimis“ kommt daher, dass unter dieser Schwelle keine Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt angenommen wird. In der Terminologie der Gemeinden handelt es sich also um Förderungen. Und da auch kleinste Beträge zu erfassen sind, betrifft es z. B. Förderungen oder Zuschüsse für die örtliche Tischlerei, den Bäcker oder den Nahversorger. 

Das Register ist erforderlich, um Geldflüsse von Bund, Ländern und Gemeinden an die Privatwirtschaft nachvollziehbar und transparent zu machen, und ermöglicht durch das Zusammenzählen aller Beträge einen Gesamtüberblick.

Österreich hat sich für die Anwendung des europaweiten „eAidRegisters“ entschieden, wo Beihilfen für jeden einzelnen Mitgliedstaat erfasst werden. Man kann also auch erfahren, was in Deutschland, Finnland oder Luxemburg gefördert wird. In Österreich wird das Register übrigens bereits fleißig befüllt, viele Förderungen bewegen sich im unteren dreistelligen Bereich. 

Transparent für Bürger

Der interessierte Bürger kann mit wenigen Klicks erfahren, wer eine Förderung in welcher Höhe bekommen hat, wann diese gewährt wurde und wer die Bewilligungsbehörde war.  Für die Bewilligungsbehörden, zu denen auch Gemeinden zählen, sind weitere Informationen wichtig. Etwa die offizielle Kennung des Empfängers, der betroffene Wirtschaftszweig nach NACE und die Art des Beihilfeinstruments, etwa Zuschuss oder Bürgschaft. 

Gerade bei der Art des Beihilfeinstruments dürfte in Gemeinden nur der Zuschuss relevant sein. In den vom BMWET zitierten De-minimis-Beispielen finden sich zwar auch Steuer- oder Gebührenerlässe bzw. -nachlässe, bei dieser Auskunft handelt es sich jedoch um einen Fehler. Gemeinden dürfen Grund- oder Kommunalsteuer genauso wenig erlassen wie Gebühren, die zuständigen Amtsträger riskieren ansonsten Amtsmissbrauchsklagen. 

Da im Register auch sehr kleine Zuschüsse zu erfassen sind, sollten dem BMWET zwei Administratoren für das eAidRegister genannt werden. Sobald ein Unternehmen Förderungen erhält, sind diese binnen 20 Arbeitstagen einzutragen. 

EU-Log-in erforderlich

Das Register selbst funktioniert auf Deutsch, die Handhabung dürfte also einfacher sein, als es die Konvolute an englischen Unterlagen befürchten lassen. Voraussetzung für den Zugang ist allerdings ein EU-Log-in. Wenn die Gemeinde um EU-Förderungen (Gemeindepartnerschaften) angesucht hat oder sich an EU-Konsultationen beteiligt, ist dieser schon vorhanden. Dann muss die E-Mail-Adresse für den EU-Log-in mit jener für das Register übereinstimmen.

Kompliziert? Ja, auf jeden Fall

Transparenz und Effizienz staatlicher Ausgaben werden sich wohl verbessern. Für die Gemeinden bedeutet das Register aber einen Zusatzaufwand, der durchaus ins Gewicht fallen wird.

Sobald die ersten Hürden überwunden sind, besteht jedoch Hoffnung, dass die Eintragung mit der Zeit zum Selbstläufer wird. Und bei Fragen bitte vertrauensvoll das Wirtschaftsministerium kontaktieren. 
 

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