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Jeder kann ein Projekt starten

26. März 2015
In den Schubladen der Gemeindeämter Österreichs liegen vermutlich tausende Projekte, denen zur Verwirklichung „nur Geld“ fehlt. Eine Initiative bringt eine Finanzierungsform nach Österreich, mit der sich vieles verwirklichen lassen würde.

 











 

 



Das Zauberwort heißt „Crowdfunding“ und sollte – dies gleich vorweg – nicht mit „Crowd Investing“ verwechselt werden. Crowd Investing ist eine hoch riskante Angelegenheit, die noch dazu aufsichtspflichtig ist. Das von einem Team der BAWAG P.S.K.entwickelte Crowdfunding für Österreich ist im wesentlichen ein Treuhandkonto, auf das eingezahlt und über das ein Projekt abgewickelt wird.



Finanzielles Risiko gibt es dabei keines, denn bei Nichterreichen des für das Projekt nötigen Betrages gehen alle Beträge an die „Funder“ zurück. Im Grunde ist es ganz einfach. Jeder Projektinitiator – ob Einzelperson, NGO, Start-up oder eben eine Gemeinde – kann ein Crowdfunding-Projekt starten. Projekte können online über www.crowdfunding.at eingereicht werden. Auf dieser Seite gibt es auch einiges an Hilfe und Beispiele, wie ein Projekt strukturiert werden sollte. Allerdings können Projekteinreicher auch auf Hilfe durch persönliche Gespräche zugreifen.



Nach erfolgter Einreichung entscheidet eine Jury aus den verschiedensten Experten und Expertinnen, ob ein Projekt die Crowdfunding-Kriterien erfüllt. „Wichtig ist uns, dass es Privatpersonen oder Vertreter von Gemeinden und keine Consulter sind, die stellvertretend einreichen“, so Isolde Bornemann von der Abteilung Corporate Marketing der

BAWAG P.S.K., eine der treibenden Köpfe hinter der Initiative.



Sie präzisiert auch die Projekt-eigenschaften, auf die Wert gelegt wird. So müssen Ideen für Crowdfunding einen sozialen oder unternehmerischen Hintergrund haben. Es muss ein konkretes Ziel oder eine konkrete Idee geben. Das Projekt muss realisierbar und ein Ergebnis in absehbarer Zeit sichtbar sein. „Üblicherweise,“ so Rudolf Leeb, Leiter der Abteilung Sponsoring bei der BAWAG P.S.K., „beginnt der Finanzierungsbedarf für soziale Projekte bei 1000 Euro und bei unternehmerischen bei 2500 Euro. Maximal kann der Finanzierungsbedarf bei 250.000 Euro liegen.“



Möglichkeiten für Crowdfunding im Bereich der Gemeinde sind vielseitig: Es könnten neue Uniformen für die Blasmusikkapelle sein oder etwas für den Trachtenverein. Oder neue Computer für eine Computerklasse in der Volksschule.



Damit diese Beträge zustande kommen, empfehlen die Initiatoren, Belohnungen – sogenannte „Rewards“ – für die „Spender“ vorzusehen. Also beispielsweise die Anbringung von Namenstafeln am neuen Kletterturm des Kinderspielplatzes, dessen Finanzierung ebenfalls ein geeignetes Projekt darstellen würde.



Crowdfunding-Projekte werden nur verwirklicht, wenn die Finanzierung zu 100 Prozent zustande gekommen ist. Bei Zustandekommen fällt eine vierprozentige Verwaltungsgebühr an.



Klappt die Finanzierung nicht, wird das eingezahlte Geld an die Spender zurücküberwiesen. Dadurch ist Crowdfunding für den oder die Initiatoren risikolos.