Kindergärtnerin mit Kindern
Ein erhöhtes theoretisches Wissen für sich allein vermag noch keine Aussage über die Eignung für das Berufsfeld zu treffen.
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Meinung

Akademiker in Kindergärten

Durch die Einführung eines Bachelorstudiums sollen die bisherigen Ausbildungsabschlüsse für Elementarpädagogen um einen weiteren Abschluss als fachliches Anstellungserfordernis ergänzt werden. Vorerst (doch) nur als Pilot.

Seit etlichen Jahren gibt es von Seiten des Bundes Bestrebungen, eine universitäre (tertiäre) Ausbildung für Elementarpädagogik zu etablieren. Dadurch würde die pädagogische Qualität in elementaren Bildungseinrichtungen erhöht und der eklatante Fachkräftemangel im Elementarpädagogikbereich gelindert, so der Tenor.

Bis dato gibt es auf Grundlage des „Grundsatzgesetzes betreffend die fachlichen Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen sowie Erzieherinnen“ zahlreiche Ausbildungsabschlüsse, die zum Berufszugang berechtigen: von den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP) angefangen über Hochschullehrgänge bis hin zum Masterstudium „Elementarpädagogik“.

Konkurrierende Zugangsvoraussetzungen und drohende Verdrängung

Festzuhalten ist, dass in diesem Grundsatzgesetz bereits sehr weitgehende und detaillierte Vorgaben zu den fachlichen Anstellungserfordernissen gemacht werden. In dieser Hinsicht verbleibt den Ländern keinerlei Handlungsspielraum mehr für eine Ausführungsgesetzgebung. Anstatt den Ländern einen Raum für eine Ausführungsgesetzgebung zu geben, sollen nunmehr weitere Anstellungserfordernisse in das Gesetz aufgenommen und der Berufszugang mit universitärem Abschluss erleichtert werden. Erstmals soll auch ein abgeschlossenes Bachelorstudium „Elementarpädagogik“ als Berufszugang (Anstellungserfordernis) ausreichen.

Abgesehen davon, dass fraglich ist, ob ein universitärer Abschluss der Elementarpädagogikausbildung tatsächlich zu einer Qualitätssteigerung führt – letztlich zählt die Ausbildung und nicht der Abschluss – ist zu bedenken, dass die verschiedenen Anstellungserfordernisse (Zugangsmöglichkeiten) teils in Konkurrenz zueinander stehen und damit die Bachelorausbildung andere Ausbildungsmöglichkeiten verdrängen wird (kommunizierende Gefäße mit anderen – nicht universitären – Ausbildungsmöglichkeiten). 

Mitnichten ist es so, dass mit der neuen Berufszugangsmöglichkeit ausschließlich neue Personengruppen angesprochen werden. Nachdem die Einführung eines ordentlichen Bachelorstudium die bisherigen Ausbildungsabschlüsse eben nicht nur ergänzen, sondern auch ersetzen wird, ist auch keinerlei Linderung des Fachkräftemangels, der bundesweit zu beobachten ist, zu erwarten.

Neben dem Umstand, dass ein erhöhtes theoretisches Wissen für sich allein noch keine Aussage über die praktische Anwendbarkeit dieses Wissens und die Eignung der zukünftigen Fachkräfte für das Berufsfeld zu treffen vermag, ist auch zu berücksichtigen, dass dringend benötigte Nachwuchskräfte im Falle der akademischen Ausbildung erst rund drei Jahre später in den Beruf eintreten werden.

Pilotversuch statt Dauerlösung – ein vorsichtiger Schritt

Unverständlich ist, dass die Bachelorausbildung in einer Zeit ermöglicht werden soll, da die zuletzt erfolgten Erweiterungen der Anstellungserfordernisse noch nicht einmal ausgerollt, geschweige denn evaluiert wurden. So gibt es seit dem Studienjahr 2021/22 den Hochschullehrgang „Elementarpädagogik“ an den Pädagogischen Hochschulen, der als Quereinstiegsmöglichkeit für facheinschlägig vorgebildete Personengruppen dient (Lehrer, Erzieher). Seit dem Studienjahr 2023/24 steht sogar ein Hochschullehrgang „Quereinstieg Elementarpädagogik“ an den Pädagogischen Hochschulen zur Verfügung, der als Quereinstiegsmöglichkeit für Absolventen von nicht facheinschlägigen Studien dient.

Immerhin hat man von dem Vorhaben Abstand genommen, die Erweiterung der Ausbildungsmöglichkeit im Wege eines Bachelorabschlusses unbefristet im Gesetz zu verankern. Dies hätte eine deutliche Steigerung der tertiär ausgebildeten (zukünftigen) Elementarpädagogen bedeutet. Unweigerlich würde dieser Umstand in den einzelnen Einrichtungen nicht nur zu unterschiedlichen Abschlussniveaus der Fachkräfte, die in der täglichen Arbeit durchaus Probleme bereiten können, sondern auch zu Diskussionen und Begehrlichkeiten führen, infolge eines universitären Abschlusses und damit einer (aber nur vermeintlich) höheren Qualifizierung bessergestellt zu werden.

Richtig ist es daher, vorerst ein Pilotprojekt an einigen Standorten zu erproben. So soll dieses Anstellungserfordernis nur für Studierende gelten, die längstens bis zum 1. Oktober 2029 diese Ausbildung begonnen haben. Erst eine durchzuführende Evaluierung soll dann Aufschluss bieten, ob und inwieweit sich diese Art der Ausbildung bewährt hat.

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