Urne
In Oberösterreich darf man die Urne künftig mit nach Hause nehmen und beispielsweise einen Teil der Asche am Friedhof belassen und einen Teil der Asche im Wohnzimmer aufbewahren.
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Begräbnis

Neue Bestattungsarten und ihre Grenzen

Stirbt ein geliebter Mensch, müssen die Hinterbliebenen viele Entscheidungen treffen. Falls die Verstorbenen nicht selbst schon die wichtigsten Punkte abgeklärt haben, muss beispielsweise zuallererst die Bestattungsart gewählt werden. Hier gibt es vielfältige und auch kuriose Auswahlmöglichkeiten.

Eine sehr persönliche und gleichsam auch die billigste Möglichkeit nach einer erfolgten Feuerbestattung ist die Aufbewahrung der Urne in den eigenen vier Wänden. Doch ist das überhaupt erlaubt?

In Österreich gilt grundsätzlich die Bestattungspflicht. Die Durchführung ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer festgelegt. Die Fristen für die Durchführung der Bestattung sind je nach Bundesland unterschiedlich. Ausnahmen sind möglich, müssen aber gesondert genehmigt werden. Genauere Auskünfte über die aktuellen Bestimmungen geben die ansässigen Bestattungsunternehmen.

„Will man die Urne mit nach Hause nehmen, so muss die Gemeinde, in deren Gebiet die Urne beigesetzt werden soll, einen Bescheid ausstellen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine pietät- und würdevolle Beisetzung“, liest man auf der Website des oberösterreichischen Bestattungsunternehmens Dobretsberger, dessen Inhaber auch der Landesinnungsmeister der Bestatter in Oberösterreich ist.

Es ist also gar nicht so einfach, die Urne sorglos nach Hause zu nehmen, denn weiter heißt es: „Wenn die Urne im Garten bestattet wurde, muss man sie entnehmen und auf dem Friedhof beisetzen, sobald das Grundstück veräußert wird.“ Also ist die Bestattung zu Hause oder im eigenen Garten immer eine vorübergehende Bestattung.

Gesetz an Wünsche angepasst

Am aktuellen Beispiel Oberösterreichs sieht man, dass die gesetzlichen Vorschriften den Wünschen der Menschen entsprechend nachgebessert werden können. Denn kürzlich wurde das oberösterreichische Leichenbestattungsgesetz, das in vielen Bereichen noch in der ursprünglichen Fassung von 1961 angewendet wurde, mit einer Novelle an die aktuellen Erfordernisse angepasst.

So soll damit die Möglichkeit zum Abtransport einer Leiche in die Leichenhalle vor erfolgter Totenbeschau verbessert werden. Die Frist, innerhalb der eine Bestattung durchgeführt werden muss, wird von sechs auf zehn Tage verlängert. Die Verpflichtung zur Entnahme von Herzschrittmachern vor Durchführung einer Feuerbestattung entfällt.

Neu im Gesetz ist auch eine Regelung über die Teilentnahme und Verstreuung von Asche, wobei hier nicht endgültig geklärt sein dürfte, wo letztendlich verstreut werden darf.

Generell ist die Luftbestattung in Österreich verboten. In Deutschland, oder in anderen europäischen Ländern gibt es jedoch einige Möglichkeiten der Durchführung. Hier sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt: egal ob aus einem Flugzeug, aus dem Helikopter oder aus einem Heißluftballon kann die Asche der verstorbenen Person verstreut werden, je nach Wunsch über Land oder Wasser.

Doch zurück nach Oberösterreich, hier darf man die Urne künftig mit nach Hause nehmen und beispielsweise einen Teil der Asche am Friedhof belassen und einen Teil der Asche im Wohnzimmer aufbewahren.

Zeitgemäße Trauerbewältigung

Christine Haberlander
Landesrätin Christine Haberlander: „Durch Aktualisierungen im Gesetz soll Hinterbliebenen ein würdiges und pietätvolles Gedenken in zeitgemäßer Form ermöglicht werden, um den Verlust eines geliebten Menschen angemessen betrauern zu können.“ Foto: Teamfotokerschi

„Durch Aktualisierungen im Gesetz soll Hinterbliebenen ein würdiges und pietätvolles Gedenken in zeitgemäßer Form ermöglicht werden, um den Verlust eines geliebten Menschen angemessen betrauern zu können. Für viele ist das auch zur Trauerbewältigung wichtig“, sagt die zuständige oberösterreichische Gesundheitsreferentin Christine Haberlander. 

Während die immer noch häufigste traditionelle Erdbestattung als teuerste Variante an Beliebtheit verliert, wird die Feuerbestattung immer öfter nachgefragt. Nach der Kremation bietet sich auch die Beisetzung in einem dafür gewidmeten Wald an, diese Naturbestattung wird von vielen Menschen als ernsthafte Alternative in Betracht gezogen, entsprechende Orte müssen jedoch geschaffen werden.

Die Wasserbestattung ist derzeit nur begrenzt erlaubt. Beispielsweise in der Donau in einer biologisch abbaubaren Urne. Aber auch hier gibt es „Landes“-grenzen, denn in Oberösterreich ist es nicht gestattet, in Niederösterreich jedoch schon. Die Beisetzung erfolgt hier von einem Schiff aus.

Da die Strömung die Urne nach Beisetzung „versetzt“ gibt es für Trauernde keinen bestimmten Ort des Gedenkens, obwohl der Beisetzungsort urkundlich vermerkt wird.

Will man es etwas unkomplizierter haben, so gibt es auf vielen Friedhöfen bereits Urnengräber und Urnennischen.

Kuriose Möglichkeit für Abenteurer

Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine besondere Verbindung zum Weltall und dem Universum hatte, gibt es tatsächlich auch die Möglichkeit einer Weltraumbestattung, die zu den extravagantesten Bestattungsarten in Österreich zählt. So ist auf der Seite „Bestattung Österreich“ zu lesen, dass nach der Kremation ein Teil der Asche des Verstorbenen mit einer Rakete ins Weltall befördert wird und dort beispielsweise in die Umlaufbahn der Erde gebracht wird.

Der Rest der Asche wird im Regelfall anonym beigesetzt. 1997 fand die erste Weltraumbestattung statt, bei welcher Gene Roddenberry, der Erfinder von „Star Trek“, nach seinem Tod ins All geschickt wurde. Danach war diese außergewöhnliche Art der Beisetzung Raumfahrtpionieren vorbehalten, doch heutzutage wird sie von verschiedensten Personengruppen in Anspruch genommen. Derzeit ist eine solche Bestattung nur in den USA und Russland möglich, daher ist hierfür meist eine Überführung ins Ausland notwendig. Eine teure Angelegenheit.

Am Ende bleibt ein Funkeln

Will man es etwas eleganter, so gibt es die Diamant- oder Edelsteinbestattung. Ein Teil der Asche, genauer die Kohlenstoffbestandteile, werden unter hohem Druck und Temperatur zu einem Diamanten gepresst. In Österreich ist dies allerdings nicht erlaubt, daher muss die Asche ins Ausland, beispielsweise in die Schweiz, gebracht werden. Die weiteren Kosten sind abhängig von Verarbeitung, Schleifung und Karat des Edelsteines. So hat man seine Liebsten immer bei sich und die sonst anfallenden Kosten für Grabstelle und deren Pflege entfallen.