Wasserwerk
Gemeindeverbände mit der längsten Tradition in Niederösterreich sind vor allem die Wasserversorgungsverbände.
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Zusammenarbeit mit Tradition

Gemeindekooperationen in Niederösterreich

Die kommunale Aufgabenbesorgung in Österreich ist geprägt von einer bewussten und starken Selbstverwaltung, aber auch getragen von dem Wissen, dass Gemeindeaufgaben durch Zusammenarbeit verbessert und optimiert werden können. Gemeindekooperationen sind daher durch das breite kommunale Aufgabenspektrum vorgegeben, sie werden von gesellschaftlich-wirtschaftlichen, kulturellen und geographischen Gegebenheiten beeinflusst.

Mit der stetigen Modernisierung und den ständig steigenden Lebensbedürfnissen ist es im Sinne einer richtig gelebten Subsidiarität immer wieder erforderlich, kooperative Strukturen auf höherer Ebene aufzubauen. Das Motiv einer interkommunalen Zusammenarbeit war daher einerseits der Gedanke der Wirtschaftlichkeit, vor allem aber die zufriedenstellende Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit kommunalen Leistungen.

Wasserversorgungsverbände waren Vorreiter

Gemeindeverbände mit der längsten Tradition in Niederösterreich sind vor allem die Wasserversorgungsverbände, ihre Aufgabe ist wohl zeitlos. Bei solchen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge tritt die große Bedeutung im Hinblick auf das Lebensmittel Wasser zutage. Hier stehen selbstredend die geforderte Qualität des Wassers und die möglichst effiziente Weise der Versorgung an oberster Stelle der Aufgabenerfüllung.

Spektrum hat sich erweitert

Waren es früher vor allem die leitungsgebundenen Dienstleistungen, für welche gemeinsame Strukturen geschaffen wurden, so hat sich das Spektrum der Kooperation auf die unterschiedlichsten Bereiche ausgeweitet. 

Hier sind nur beispielhaft die Schulgemeinden zu nennen, aber auch die Staatsbürgerschaftsverbände oder der Krankenanstaltensprengel, der für ganz Niederösterreich einen Gemeindeverband bildet. Zu diesen gesetzlich oder durch Verordnung eingerichteten Verbänden gesellen sich die freiwillig formierbaren Gemeindeverbände.

Freiwillige Gemeindeverbände

In der Gemeindeverfassungsnovelle 1962 wurden solche Gemeindeverbände erstmalig im Bundesverfassungsgesetz verankert. Im Oktober 1971 wurde schließlich ein eigenes NÖ Gemeindeverbandsgesetz geschaffen. 

Nach mittlerweile einem halben Jahrhundert machen diese freiwillig gebildeten Verbände das Gros der kommunalen Kooperationen aus. Für die Errichtung von solchen Verbänden bedarf es der Genehmigung der Landesregierung.

Freiwillige Gemeindeverbände waren am Anfang meist nur kleinräumige Verbände, in welchen man die Gemeinden aufgrund von geographischen Gegebenheiten zusammenschloss, diese waren lediglich mit einer eng umrissenen Aufgabe betraut. Neben den klassischen Versorgungs- und Entsorgungsverbänden sind allerdings auch Musikschulverbände oder Wirtschaftsverbände entstanden, letztere etwa für Betriebsansiedlungen oder zur Erhaltung gemeinsamer Infrastrukturen. Sukzessive wurden auch Bezirksverbände gebildet, etwa im Umweltbereich. 

Dienstleistungsverbände bieten großes Aufgabenportfolio

Und seit einigen Jahren gibt es immer mehr Dienstleistungsverbände, welche ein größeres Aufgabenportfolio für die Mitgliedsgemeinden anbieten bzw. die Aufgaben auch über die Bezirksgrenzen hinweg übernommen haben. Gerade heute gewinnen solche multimodalen Verbände angesichts der Personalknappheit immer mehr an Bedeutung. 

Verfassungsnovelle erweiterte Möglichkeiten für Gemeindeverbände

Mit der Novellierung des Bundes-Verfassungsgesetzes im Jahr 2011, die sich ausdrücklich auf die Stärkung der Gemeinden berief (B-VG-Novelle zur Stärkung der Gemeinderechte BGBl. I 60/2011), sind einige Ergebnisse des Österreich-Konvents im Hinblick auf den Rechtsrahmen der freiwillig gebildeten Gemeindeverbände eingeflossen.

Ziel war im Wesentlichen die Erweiterung der Möglichkeiten der Gemeindeverbände in deren Aufgabenbereich, etwa in Form von Mehrzweckverbänden oder auch von Mischverbänden, welche Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungsbereiches der Gemeinden erfüllen sollen.

Verwaltungsgemeinschaften

Im öffentlich-rechtlichen Bereich sind als kommunale Kooperationen außerdem etwa die Verwaltungsgemeinschaften nach der Gemeindeordnung relevant (§ 14 ff. NÖ Gemeindeordnung). 

Dabei ist zu beachten, dass die gemeinsam besorgten Aufgaben nicht aus dem Bereich der Gemeinden übertragen werden. Die Verwaltungsgemeinschaft hat daher auch nur eingeschränkte Rechtspersönlichkeit.

Privatrechtliche Formen der Zusammenarbeit

Neben diesen öffentlich-rechtlichen Kooperationen können auch privatrechtliche Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit gewählt werden, dies tendenziell eher dann, wenn es sich um privatwirtschaftliche und weniger formale Agenden der Gemeinden handelt. Hier stehen zum Beispiel die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, aber auch diverse Kapitalgesellschaften oder auch Vereine zur Verfügung.

Mit den unterschiedlichen Gemeindekooperationen wird schon jetzt ein äußerst breites Spektrum an Gemeindeagenden abgedeckt. Dazu stehen den Gemeinden eine Vielfalt an Kooperationsformen zur Verfügung. Die Wahl der Form ergibt sich einerseits aus dem gewählten Aufgabenbereich, aber auch aus der individuellen Situation der Kooperation und dem Gestaltungswillen der beteiligten Gemeinden. 

Der Beitrag erschien in der NÖ Gemeinde 7/8 / 2023.