Fürstenfeld und Söchau vereinigen sich
Die Stadtgemeinde Fürstenfeld und die Gemeinde Söchau - jeweils politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld - haben beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung um die Genehmigung der Vereinigung der genannten Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirkung vom 1. Jänner 2025 angesucht. Die Anträge der Gemeinden sind am 16. September 2024 in der zuständigen Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau eingelangt und wurden von dieser formal und inhaltlich geprüft. Dem Wunsch der Gemeinden Fürstenfeld und Söchau auf Vereinigung wurde in der heutigen Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung entsprochen und der Antrag einstimmig angenommen.
Die Gemeinderäte der Stadtgemeinde Fürstenfeld und der Gemeinde Söchau haben in ihren Sitzungen am 5. September 2024 für die Vereinigung der Gemeinden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2025 gestimmt. Die neue Stadtgemeinde soll den Namen „Fürstenfeld" tragen.
Anpassung an Lebensrealität
Begründet wird diese Vereinigung mit den tatsächlichen Lebensrealitäten der Bevölkerung. Die in beiden Gemeinden vorhandene Infrastruktur wird bereits gemeindeübergreifend genutzt.
Die Gemeinde Söchau ist zentralörtlich und funktionell nach Fürstenfeld orientiert, was etwa die Versorgung mit diversen Dienstleistungen, Fachgeschäften und -märkten sowie die fachärztliche Versorgung betrifft.
Mit Verordnungen der Bildungsdirektion Steiermark über die Festsetzung der Schulsprengel ist die Gemeinde Söchau überdies dem Schulsprengel der Mittelschule Fürstenfeld, der Polytechnischen Schule Fürstenfeld und der Sonderschule Fürstenfeld zugeordnet. Des Weiteren bestehen vielfältige Kooperationen zwischen den Gemeinden sowohl im hoheitlichen als auch im privatwirtschaftlichen Bereich (etwa Abwasserverband Raum Fürstenfeld, Vereine im Sport- und Freizeitbereich).
Hoffnung auf positive Auswirkung auf Budget
Darüber hinaus erwarten die Gemeinden durch die Vereinigung zu einer neuen Gemeinde positive Auswirkungen auf das Ergebnis des Haushaltes der neuen Gemeinde (u. a. Steigerungen bei den Ertragsanteilen aufgrund der Überschreitung der 10.000 Einwohnergrenze), eine noch bessere Dienstleistung durch die neue Gemeinde für die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger durch eine erhöhte Spezialisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, flexibleren Personaleinsatz und Vertretungsmöglichkeiten sowie eine effizientere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur.