Das ist für Gemeinden nicht zu stemmen

Der Bund beabsichtigt, die Notstandshilfe längerfristig in die Mindestsicherung überzuführen. Ländern und Gemeinden würde das enorm teuer kommen.

Kurz vor den letzten Nationalratswahlen und vor der Auflösung des Nationalrates wurde die Abschaffung des Pflegeregresses vom Nationalrat beschlossen. Eine Maßnahme, die zu Lasten der Länder und Gemeinden geht, da diese den Aufwand im Bereich der Pflege zu tragen haben.



Anders als in Deutschland, wo es auch noch den Angehörigenregress gibt, der in Österreich schon längere Zeit abgeschafft wurde, bedeutet dies nun, dass der Staat und im konkreten die Länder und Gemeinden keine Möglichkeit mehr haben, auf Vermögen oder Einkommen von Pflegebedürftigen die in Heimen untergebracht sind, zuzugreifen.



Dabei geht es nicht nur um die prognostizierten 100 Millionen Euro Mehrkosten, sondern um beträchtlich mehr. Der Druck auf Ausbau der Pflegeheime steigt, Selbstzahler werden künftig ausfallen und der Druck, den noch bestehenden Regress bei anderen Einrichtungen, zum Beispiel bei Behinderteneinrichtungen, aufzuheben steigt. Daher ist es berechtigt, dass die Länder und Gemeinden verlangen, dass der Bund die kompletten, schon bekannten und noch entstehenden Kosten, die aus dieser Regelung erwachsen, den Ländern und Gemeinden ersetzt.

Nächste Belastung für Gemeinden steht vor der Tür



Noch ist die Abgeltung der Kostenverschiebung aus dem Pflegeregress nicht geklärt, steht schon die nächste Verschiebung im Bereich der Finanzierungslasten zulasten der Länder und Gemeinden vor der Tür. Auf Bundesebene wird eine Neuregelung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe diskutiert. Es ist beabsichtigt, die Notstandshilfe längerfristig in die Mindestsicherung überzuführen.



Ohne die Sinnhaftigkeit oder Notwendigkeit der beabsichtigten Neuregelung zu untersuchen, sei es gestattet, einige Unterschiede aufzuzeigen und einige Richtigstellungen anzubringen.

 

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Unterschiede zwischen Notstandshilfe und Mindestsicherung



Der größte Unterschied zwischen der Notstandshilfe und der Mindestsicherung, einmal als Versicherungsleistung und einmal als Sozialleistung, ist der, dass die Gewährung der Mindestsicherung davon abhängt, ob eigenes Vermögen vorhanden ist, beziehungsweise auch auf vorhandenes Vermögen zurückgegriffen werden kann, was bei der Notstandshilfe nicht der Fall ist.



Sieht man sich allerdings die Faktenlage an, so erkennt man, dass zum Beispiel in Wien mit rund zwei Drittel aller Mindestsicherungsbeziehern (rund 190.000 von 308.000 Personen) etwa 500 Abweisungen erfolgt sind und es im Vorjahr 213mal grundbücherliche Sicherstellungen auf Grundstücke gegeben hat. Dies ermöglicht im Falle des Ablebens des Mindestsicherungsbeziehers einen Rückgriff auf das Vermögen.



Für die anderen Bundesländer fehlen konkrete Zahlen, seitens der Länder wird jedoch betont, dass man nur sehr selten zu dieser Maßnahme greife. Die Anzahl der Fälle, in denen wegen vorhandenem Vermögen keine Mindestsicherung gewährt wird, beziehungsweise, dass auf vorhandenes Vermögen bei Mindestsicherungsbeziehern zurückgegriffen wird, ist daher verschwindend gering.

Bund soll Finanzierung der Mindestsicherung übernehmen



Was für Länder und Gemeinden allerdings von besonderer Relevanz ist, ist dass die Anzahl der Mindestsicherungsbezieher von derzeit rund 380.000 Personen um 182.000 Personen (Stand 2016, siehe Grafik) wachsen würde. Eine beträchtliche Kostensteigerung für die Budgets der Länder und Gemeinden wäre damit verbunden und ist jedenfalls abzulehnen. Betragen doch schon jetzt die Kosten für Länder und Gemeinden (Stand 2016) 924 Millionen Euro.



Aus der Sicht der Länder und Gemeinden kann man sich daher nur dem Vorschlag von Prof. Wolfgang Mazal anschließen, dass der Bund – wenn die Notstandshilfe abgeschafft wird – die Finanzierung der Mindestsicherung übernimmt. Er hält das für zwingend notwendig, sagte er auch im ORF-„Report“.



Dies könnte gleichzeitig zum Anlass genommen werden, die unterschiedlichen Regelungen für die Mindestsicherung in den Ländern - allen ist noch die Diskussion im Vorjahr bekannt – zu beseitigen und ein neues, vernünftiges System zu schaffen.



Dieser Forderung kann man sich nur anschließen.