Symbolbild Kreislaufwirtschaft
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Meinung

Das Milliardengeschäft mit dem Müll

Seit langem sind die Gemeinden für die Entsorgung der Siedlungsabfälle zuständig. Die Art der Sammlung und Entsorgung hat sich allerdings in den letzten Jahrzehnten enorm gewandelt. War es früher üblich, Siedlungsabfälle gemeinsam zu sammeln und keine Trennung nach verschiedenen Abfallsorten wie Altpapier, Glas, Kunststoffe, Metalle und Biogene Stoffe vorzunehmen und diese letztlich gemeinsam in Deponien, vielleicht auch noch mit Baustoffrestmassen oder gar gefährlichen Abfällen zu entsorgen, ist durch die rechtlichen Vorgaben ein enormer Wandel eingetreten.

Getrennte Sammlungen nach verschiedenen Abfallarten wurden genauso eingeführt wie eine andere Art der Entsorgung. Weg von der Deponierung hin zur Wiederverwertung oder Verbrennung der Abfälle um letztlich eine altlastenfreie Zukunft zu ermöglichen.

Auch die Struktur der Sammlung hat sich geändert, weil die Gemeinden frühzeitig erkannt haben, dass hier eine Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg durch sogenannte Verbandslösungen effektiver und effizienter ist. Grundsätzlich gab es auch immer eine gute Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, die den Transport und die Logistik für die Gemeinden und Gemeindeverbände bereitgestellt hat. Man ging von einem guten partnerschaftlichen Verhalten aus. 

Mittlerweile haben sich die Rahmenbedingungen – letztlich auch durch den EU-Beitritt – enorm verändert. Die in Ansätzen vorhandene Kreislaufwirtschaft ist nunmehr bestimmendes Thema.

Damit lässt sich auch gutes Geld verdienen. „Das Milliardengeschäft mit Recycling“ titelt zuletzt der Standard. Österreich könnte mit einer stärkeren Kreislaufwirtschaft bis 2030 gut 35 Milliarden Euro an Wertschöpfung erzielen, zeigt eine aktuelle Studie. Derzeit würden aber die dafür erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen noch fehlen. Ein wichtiger Hebel sei auch die öffentliche Beschaffung, die bei der Ausschreibung Kriterien für den Einsatz recycelter Materialien festlegen sollte, so die PWC in einer Studie.

Vergaben weiter erschweren?

Gleichzeitig verlangt der von der ARA initiierte Senat der Kreislaufwirtschaft, der sich auf einen Verein aus 142 Unternehmen stützt, ein Paket zur Deregulierung und Entbürokratisierung. Wohin soll also die Reise gehen? Mehr Regulatorien oder Entbürokratisierung und Liberalisierung? Erscheint es wirklich als sinnvoll und zweckmäßig, die Vergabeverfahren durch weitere Vergabekriterien, die ohnehin schon als sehr komplex anzusehen sind, noch weiter zu verkomplizieren? Und kann damit der beabsichtigte Zweck überhaupt erreicht werden? 

Aus der Sicht der Kommunen kann man dies durchaus hinterfragen. Die Wertgrenzen für Direktvergaben wurden jahrelang nicht inflationsbedingt angepasst und nicht ins Gesetz aufgenommen und die Erfolge des Vergabeverfahrens sind zu hinterfragen. Trotz Vergabegesetz blüht das Kartellwesen. Vor Jahren das LKW-Kartell, aktuell das Baukartell und neu hinzugekommen das Müllkartell. Aufgedeckt durch die Bundeswettbewerbsbehörde, verfolgt durch die Staatsanwaltschaft, aber mit der Schadensgeltendmachung bleiben die Gemeinden allein, dies zu Lasten der Kommunen und letztlich der Konsumenten. 

Der Konsument finanziert das Pfandsystem

Ein weiteres Beispiel dafür ist die Einführung des Pfandsystems auf Einweggetränkeflaschen und -dosen ab 1. Jänner 2025. Bereits im Entstehungsverfahren hat sich der Gemeindebund dagegen ausgesprochen und auf die negativen Folgen hingewiesen: Nachteile für kleine Geschäfte bis hin zu Problemen bei der praktischen Umsetzung, wie beispielsweise für Imbissstände. Zur Abwicklung wird eine eigene GesmbH gegründet, IT-Systeme implementiert und ein „effizientes und praktikables Logistikkonzept“ erarbeitet. Dessen ungeachtet wird von einem sogenannten „Pfandschlupf“ in Millionenhöhe ausgegangen. 

Das sind Flaschen und Dosen, wo Pfand bezahlt aber nicht wieder eingelöst wurden. Damit finanziert sich das System aus sich selbst heraus, so die Umweltministerin. Dass das Pfand allerdings vom Konsumenten zu bezahlen ist und somit der Konsument das System finanziert, wird gewissentlich verschwiegen. 

Getränkeverpackungen müssen jetzt unbeschädigt bleiben

In Handel und Gastronomie sind die Vorarbeiten im Gange. Berichte von Betroffenen zeigen auf, worauf der Gemeindebund bereits hingewiesen hat. Beim Würstelstand wird es keine Zurücknahme von Pfandprodukten geben.

Noch nicht angekommen ist diese Veränderung allerdings beim Konsumenten. Jahrzehntelang wurde versucht dem Konsumenten beizubringen, Getränkeverpackungen möglichst klein in die Sammelsysteme einzubringen. Nun müssen Getränkeverpackungen unbeschädigt bleiben, damit sie in den Rückgabestationen ordentlich eingelesen werden können.

Nachteil für kleinere Geschäfte

Auf die Platzprobleme in den Haushalten wurde bisher nicht eingegangen. Auch die Veränderungen beim Einkaufsverhalten in den ländlichen Räumen werden erst in der Zukunft spürbar werden. Wenn die Konsumenten zur Rückgabe der Getränkeverpackungen in den größeren Supermarkt fahren müssen, weil kleine Geschäft von der Rücknahmepflicht befreit sind, werden sie gleich auch dort einkaufen. Keine guten Aussichten für die noch wenigen verbliebenen Nahversorger.

Viele Baustellen und Probleme also, die einer Lösung harren. So vernünftig eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft ist, ohne Überzeugungsarbeit beim Konsumenten wird es schwierig werden. Und letztlich muss auch der Preis mitbedacht werden, der dafür zu entrichten ist. Ist doch die Verwendung von recyceltem Material doppelt bis dreimal so teuer wie der Einsatz von Primärstoffen, so die Studie von PWC. Das muss bei knappen Haushaltsbudgets den Konsumenten erst nähergebracht werden.