KOMMUNAL-Chefredakteur Hans Braun im Gespräch mit OeBFA-Geschäftsführer Markus Stix.
KOMMUNAL-Chefredakteur Hans Braun im Gespräch mit OeBFA-Geschäftsführer Markus Stix.

Bundeschatz als sicherer Hafen für kommunale Rücklagen

Seit Kurzem steht der Bundesschatz auch Österreichs Gemeinden offen. Damit können Kommunen kurzfristige Mittel sicher und flexibel direkt bei der Republik veranlagen. Rücklagen lassen sich damit nicht nur kostengünstig managen – sie tragen zugleich zur Optimierung der Staatsfinanzen bei.

Mit dem Bundesschatz bietet die Republik Österreich ihren Bürgerinnen und Bürgern seit April 2024 eine einfache Möglichkeit, Geld sicher und gebührenfrei zu veranlagen. Nun wurde das Produkt gezielt für den öffentlichen Sektor erweitert: Rund 2.100 Gemeinden können künftig ihre kurzfristigen Liquiditätsreserven direkt beim Bund anlegen.

Dahinter steckt nicht nur ein technischer Fortschritt – sondern auch finanzpolitisches Kalkül, denn die potenziell rund 30 Milliarden Euro würden dem österreichischen Schuldenstand guttun.

Öffentliche Verschuldung besser steuern

„Unsere Überlegung war, wie wir das Schulden- und Liquiditätsmanagement der Republik Österreich insgesamt weiter optimieren können“, erklärte Markus Stix, Geschäftsführer der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA), im Interview mit KOMMUNAL. Denn der Hauptfokus von Investoren und Ratingagenturen liegt nicht auf der Beurteilung der Schulden einzelner Einheiten (Bund, Länder, Gemeinden), sondern auf der gesamten Schuldenquote eines Staates.

Durch die Veranlagung öffentlicher Mittel beim Bund über den Bundesschatz würde die Verschuldung am Geld- und Kapitalmarkt reduziert – was sich positiv auf die Finanzierungskonditionen der gesamten Republik auswirkt. „Wenn wir von 84 auf 77 Prozent Schuldenquote in Prozent des BIP kommen, wäre das ein massiver Unterschied“, so Stix.

Wie funktioniert der Bundesschatz für Gemeinden? 

Der Bundesschatz ist für Gemeinden ausschließlich digital verfügbar. Voraussetzung für die Kontoeröffnung ist eine ID Austria (in Vollversion) der vertretungsbefugten Person – meist der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin.

  • Antragsprozess: Der Bürgermeister meldet sich mit seiner ID Austria an und beantragt online die Kontoeröffnung für die Gemeinde. In einigen Bundesländern ist ein Gemeinderatsbeschluss oder eine aufsichtsbehördliche Genehmigung über die Veranlagung verpflichtend und muss im Bundesschatz-Konto hochgeladen werden.
    Hierbei ist zu beachten: Das jeweilige Landesrecht und die Finanzvorschriften der Gemeinde sind unbedingt zu berücksichtigen. Stix weist ausdrücklich darauf hin: „Was in der Gemeindeordnung oder dem Stadtstatut steht, ist maßgeblich. Manche Bundesländer verlangen zusätzliche Schritte – eben einen Gemeinderatsbeschluss oder die aufsichtsbehördliche Genehmigung.“
     
  • Nutzung: Nach Freigabe des Kontos durch die OeBFA können Einzahlungen erfolgen – mit frei wählbaren Laufzeiten    
    −    täglich fällig (Tagesschatz)
        −    1 Monat
        −    3 Monate
        −    6 Monate
        −    12 Monate
        Einzahlungen sind ab 100 Euro möglich, ein Maximalbetrag existiert nicht. 
     
  • Transparenz und Flexibilität: Gemeinden sehen im Online-Konto jederzeit alle Ein- und Auszahlungen, Zinserträge (brutto und netto) sowie die Veranlagungsstruktur.

Für Gemeinden ergeben sich daraus zahlreiche handfeste Vorteile:

  • Maximale Sicherheit: Der Bund ist der sicherste Emittent in Österreich. Stix betont: „Wenn die Republik nicht mehr zahlen kann, haben wir ganz andere Probleme.“ Damit erfüllt der Bundesschatz automatisch die gesetzlich geforderte risikoaverse Finanzgebarung, etwa laut VRV oder entsprechenden Landesvorgaben.
  • Kostenersparnis: Es fallen keine Kontogebühren oder Depotspesen an. Anders als bei Bankveranlagungen müssen Gemeinden keine zusätzlichen Kosten für Risikoanalysen oder externe Berater tragen.
  • Flexible Liquiditätssteuerung: Insbesondere der Tagesschatz ermöglicht es Gemeinden, kurzfristige Mittel bedarfsgerecht zu veranlagen. Bereits geplante Auszahlungen können tagesaktuell angepasst werden – eine wertvolle Option bei Projekten mit unsicherem Zeitplan.
  • Unterjährige Zinsgutschrift: Im Gegensatz zu Bankkonten werden die Zinsen unterjährig gutgeschrieben. Dies erhöht die Erträge.
  • Transparente Konditionen: Die Veranlagungskonditionen der einzelnen Laufzeiten sind tagesaktuell jederzeit im Bundesschatz-Konto einsehbar.

Kein zentralistisches Instrument

Sorgen, der Bundesschatz könnte zu einer unerwünschten Zentralisierung der Finanzströme im öffentlichen Sektor führen, weist die OeBFA zurück.

  • Die Teilnahme ist freiwillig.
  • Es erfolgt kein Datenaustausch zwischen OeBFA und anderen Behörden oder Institutionen.
  • Gemeinden behalten die volle Steuerung über ihre Konten und Veranlagungen.

Perspektiven und Grenzen

Derzeit ist der Bundesschatz für öffentliche Einheiten für kurzfristige Mittel bis maximal zwölf Monate konzipiert. Für Rücklagen mit längerer Bindung ist das Produkt derzeit nicht gedacht. Falls vonseiten 
der Gemeinden Bedarf besteht, ist die OeBFA gerne gesprächsbereit.

Zukünftige Erweiterungen oder zusätzliche Angebote speziell für Gemeinden sind laut Stix aktuell nicht geplant. Vorrang hat zunächst die möglichst breite und sichere Einführung des bestehenden Instruments. Das Interesse aus den Gemeinden ist bereits groß. „Wir gehen davon aus, dass viele Gemeinden rasch von den Vorteilen profitieren werden“, so Stix.

Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich dieses neue Instrument in der kommunalen Finanzpraxis etabliert — und wie es möglicherweise mittelfristig auch die Spielregeln zwischen öffentlicher Hand und Banken verändern wird. 

Die Liquiditätsreserven

Laut Berechnungen der Statistik Austria mit Jahresende 2024 verfügen die vier Subsektoren des öffentlichen Sektors über folgende liquide Mittel oder Einlagen: 
Der Bund hat 13,1 Milliarden, die Länder haben 4,5, die Gemeinden 8,9 und die Sozialversicherungsträger 3,1 Milliarden Euro bei Banken liegen.
Diese Zahlen lassen sich in den aktuellen Veröffentlichungen der Statistik Austria jedoch nicht direkt als konsolidierte Übersicht finden.

Anzumerken ist weiters, dass der überwiegende Anteil der kommunalen Mittel wohl „gebundene und/oder zweckgebundene Rücklagen“ sind und daher so schnell nicht frei verfügbar sein werden.

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