Trauerkarte
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Trauer

Checkliste für Hinterbliebene

Je nach Sterbeort den zuständigen Arzt verständigen

  • Zuhause: behandelnden Arzt kontaktieren, danach Totenbeschau organisieren
  • Krankenhaus/Pflegeheim: Einrichtung übernimmt organisatorische Schritte
  • Öffentlichkeit: Rettungsdienst unter 144 verständigen


Sterbeurkunde beantragen

Die Sterbeurkunde erhält man vom Standesamt. Man benötigt sie unter anderem
für den Bestatter.

Dokumente bereitlegen

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, so vorhanden
  • Scheidungsurteil, so vorhanden
  • Sterbeurkunde des Ehepartners, wenn dieser bereits verstorben ist
  • Für Akademiker: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
  • Für nichtösterreichische Staatsbürger: Reisepass

Verträge und Polizzen bereitlegen

  • Bestattungsvorsorge
  • Verfügungen/Willenserklärungen
  • Sterbegeldversicherung
  • Lebensversicherung

Meldet man den Todesfall zu spät, kann es Probleme bei der Auszahlung der Versicherungssumme geben. In der Regel reicht der Versicherung zunächst eine telefonische Nachricht. 

Die Unterlagen, die man zum Nachweis des Versicherungsfalls einreichen muss, sollte man kopieren und per Einschreiben an das Unternehmen schicken. 

Bestatter beauftragen

Wenn der Verstorbene keinen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Beerdigungsinstitut abgeschlossen hat, kann man einen Bestatter frei wählen.

Mit dem Bestatter bespricht man, welche Aufgaben das Bestattungsinstitut übernehmen soll. Die Kosten für die Beerdigung tragen die Erben. Es ist sinnvoll, zumindest ein Vergleichsangebot einzuzholen, bevor man den Auftrag erteilt. Leichter fallen diese Entscheidungen, wenn der Verstorbene schon zu Lebzeiten mit seinen Angehörigen darüber gesprochen hat, wie er oder sie sich die Beisetzung wünscht.

Prüfen, ob der Verstorbene Wünsche bezüglich seiner Bestattung geäußert hat und Bestattungsart festlegen

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung
  • Baumbestattung
  • Naturbestattung

Mit dem Bestatter klären

  • Wo sollen Trauerfeier und Beisetzung stattfinden?
  • Möchte man eine Traueranzeige veröffentlichen?
  • Möchte man Parten verschicken?
  • Möchte man Gedenkbilder drucken lassen?
  • Möchte man etwas in den Sarg geben?
  • Möchte man Blumenschmuck?
  • Welche Musik soll gespielt werden? 
  • Live oder von einer Anlage?
  • Lieder zum Beginn und am Ende der Trauerfeier
  • Möchte man ein Totenmahl/einen Leichenschmaus organisieren?

Finanzielles

  • Zugang zu Konten erlangen
  • Daueraufträge stornieren
  • Rechnungen begleichen
  • Lebensversicherung informieren
  • Falls der Verstorbene einen Erwachsenenvertreter hatte, muss das für die verstorbene Person zuständige Bezirksgericht informiert werden.
  • Pensionsversicherungsanstalt informieren. Wenn der Verstorbene zum Todeszeitpunkt eine Pension bezogen hat, sind die Hinterbliebenen verpflichtet, dies beim Pensionsversicherungsträger zu melden.
  • event. Antragstellung auf Witwenpension

Als Hinterbliebener sollte man sich mit anderen potentiellen Erben einen Überblick über das Vermögen der verstorbenen Person verschaffen. Gibt es Guthaben, Wertpapiere, ein Fahrzeug, Immobilien, was ist mit dem Hausstand?

Haus und Wohnung

  • Wer kümmert sich um Haustiere?
  • Pflanzen versorgen
  • Post nachsenden lassen?
  • Haustechnik verwalten
  • Kühlschrank leeren
  • Strom, Gas und Wasser abstellen und Anbieter informieren. Im Winter auf Frostschutz achten.
  • Kfz abmelden

Mitgliedschaften und Abonnements

  • Abonnements (Zeitungen, Magazine etc.) kündigen
  • GIS abmelden
  • Handy abmelden
  • Vereine oder Verbände, denen der Verstorbene angehörte, informieren
  • Digitalen Nachlass verwalten. Die meisten sozialen Netzwerke bieten mittlerweile Optionen an, mit dem Konto einer verstobenen Person umzugehen. Auf Facebook kann beispielsweise ein Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands gestellt werden
  • Zugriff auf E-Mail-Konten: Bei einigen E-Mail-Anbietern können die Hinterbliebenen einen Antrag auf Zugriff auf den Account der/des Verstorbenen stellen. Für den Antrag werden meist die Sterbeurkunde und die Einantwortungsurkunde (gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft in den rechtlichen Besitz der Erben) benötigt.

Info

www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/todesfall.html