Ziel ist es, dass Gelder bei den Betroffenen ankommen.
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Was mit der Sozialfonds-Strategie 2030 auf die Gemeinden zukommt
Das Land Vorarlberg arbeitet an der Sozialfonds-Strategie 2030. Die Strategie soll vor Weihnachten 2025 veröffentlicht werden. Sie betrifft alle 96 Vorarlberger Gemeinden unmittelbar.
Das Ausgabenvolumen des Sozialfonds steigt von 520 Millionen Euro im Jahr 2025 auf 550 Millionen Euro im Jahr 2026. Die Kosten für die Gemeinden steigen damit weiter an.
Die Gemeinden tragen 40 Prozent der Kosten des Sozialfonds, das Land übernimmt 60 Prozent. An dieser Aufteilung ändert sich nichts. Der Sozialfonds wurde 1998 als Landesfonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet. Sein Zweck ist die gemeinsame Finanzierung von Sozialleistungen in den Bereichen Mindestsicherung, Integrationshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe.
Die Finanzierungslast stellt die Gemeinden vor Herausforderungen. Die Beiträge zum Sozialfonds steigen stetig. Der Sozial- und Gesundheitsbereich macht inzwischen fast 30 Prozent der laufenden Ausgaben in den Gemeinden aus.
Neue Beratungsqualität durch SozialKompass.V
Der SozialKompass.V ist seit 21. November 2025 über die Website sozialkompass.vorarlberg.at verfügbar. Die digitale Plattform soll das soziale Versorgungssystem übersichtlicher machen.
Für Gemeinden entsteht dadurch eine neue Qualität in der Beratung. Die Plattform ermöglicht einheitliche und aktuelle Informationsgrundlagen. Sie soll Doppelabklärungen reduzieren und die Abstimmung zwischen Verwaltung und Trägerorganisationen erleichtern.
Einfachere Zugänge und klare Strukturen
Die Strategie verfolgt drei zentrale Ziele. Erstens sollen Bürgerinnen und Bürger einfacher Zugang zu Hilfsangeboten erhalten. Mitarbeitende in Gemeinden sollen rasch und einfach Hilfe oder die richtige Anlaufstelle vermitteln können.
Zweitens setzt die Strategie auf Prävention im Sozialraum. Das informelle Hilfesystem vor Ort soll gestärkt werden. Drittens werden die Strukturen vereinfacht. Es braucht einfachere Abläufe mit weniger Bürokratie und klare Rollen und Zuständigkeiten.
Gemeinsame Steuerung und Mitsprache
Dem Kuratorium des Sozialfonds gehören Land und Gemeinden als Entscheidungsträger an. Die Gemeinden haben somit Mitsprache bei der Steuerung des Sozialfonds.
Die Strategie wird als gemeinsames Vorhaben von Land, Gemeinden und Trägerorganisationen verankert. Bis zur Veröffentlichung werden Rückmeldungen aus Gemeindeabstimmungen und politischen Gremien eingearbeitet.
Spezifische Aufgaben der Gemeinden
Den Gemeinden obliegt die örtliche Planung von Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung von Hilfsbedürftigkeit. Sie haben Anträge zur Gewährung von Mindestsicherung entgegenzunehmen und an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weiterzuleiten. Die Gemeinden sind verpflichtet, Erhebungen durchzuführen und bei der Gewährung von Leistungen mitzuwirken.
Die Gemeinden sollen stärker in die Planung und Entwicklung von Pflege- und Betreuungsmaßnahmen eingebunden werden. Die Kooperation mit Sozialeinrichtungen bei der Entwicklung und Steuerung sozialer Dienstleistungsangebote gehört ebenfalls zu den Aufgaben.
Tarifvereinheitlichung geplant
Künftig sollen einheitliche Standards und Tarife festgelegt werden. Derzeit unterscheiden sich die Tarife für vergleichbare Leistungen noch deutlich. Die neue Strategie definiert, welche maximale Finanzierung aus dem Sozialfonds für diese Leistungen zur Verfügung gestellt werden kann.
Schwerpunkte der Strategie
Die Strategie Sozialfonds 2030 setzt mehrere Schwerpunkte. Dazu gehören niederschwellige und digitale Zugänge zu Informationen, frühzeitige Unterstützung und Prävention sowie verlässliche Qualitätsstandards. Weniger Bürokratie und stabile, transparente Strukturen sind weitere Ziele.
Eine Erhöhung der Selbstbehalte von 10 Prozent auf 20 Prozent ist geplant. Die Selbstbehalte werden allerdings sozial nach Einkommen gestaffelt und mit Höchstbeträgen pro Monat und Jahr gedeckelt.
Psychiatrie- und Suchtstrategie folgt
Am 9. Dezember 2025 werden die Ergebnisse der Psychiatrie- und Suchtstrategie präsentiert. Die Präsentation umfasst neue Ansätze für ambulante, gemeindenahe Versorgung. Diese Teilstrategie ist ein zentraler Baustein der Gesamtstrategie Sozialfonds 2030.