
Wer die Briefwahl nützen möchte, kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte die Stimme abgeben – sowohl vom Inland, als auch vom Ausland. Foto: www.BilderBox.com
Was bei der Wahl anders laufen wird
Bei den bevorstehenden Nationalratswahlen am 15. Oktober 2017 wird erstmalig eine Gesetzesänderung bei der Briefwahl angewandt. So ist nunmehr in der Nationalrats-Wahlordnung klargestellt, dass bis zum Wahltag einlangende Briefwahl-Wahlkarten vom Bezirkswahlleiter zusammen mit Hilfspersonen erfasst werden dürfen.
Die Aufgabe des Öffnens der Wahlkarten wurde als Aufgabe der gesamten Wahlbehörde – nicht nur des Bezirkswahlleiters – mit möglicher Unterstützung von Hilfskräften im Gesetz verankert.
Damit Wählerinnen und Wähler Wahlkarten, die zur Briefwahl verwendet worden sind, am Wahltag noch in jedem beliebigen Wahllokal in Österreich während dessen Öffnungszeiten abgeben können und trotzdem eine anschließende Zuordnung zum jeweiligen Regionalwahlkreis gewährleistet ist, wird erstmals am Donnerstag nach der Wahl noch eine Auswertung von Briefwahlstimmen bei den neun Landeswahlbehörden stattfinden. Das Gros der Wahlkarten für die Briefwahl wird allerdings schon zuvor, am Montag nach der Wahl ab 9.00 Uhr, bei den Bezirkswahlbehörden ausgewertet werden.
Online-Lernprogramm für Mitglieder von Wahlbehörden
Seit 7. August wird im Internet ein Online-Lernprogramm zur Nationalratswahl („E-Learning“) angeboten, das in Kooperation der Wahlabteilung mit der Sicherheitsakademie entstand und sich an alle Mitglieder in Wahlbehörden, sowie an Vertrauenspersonen, Wahlzeugen und Hilfspersonen richtet. Nach den Erfahrungen bei der Bundespräsidentenwahl 2016 wurde das E-Learning-Tool weiterentwickelt und ausgebaut. Neben zwei Modulen für örtliche Wahlbehörden und Bezirkswahlbehörden bzw. Landeswahlbehörden steht erstmals auch ein Modul über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln zur Verfügung. Auch wenn die Absolvierung der Online-Kurse nicht verpflichtend ist, wird seitens des BMI das Durcharbeiten des Lernprogramms empfohlen. Nach erfolgreichem Abschluss kann ein Zertifikat erworben werden.
Daneben stehen für die nachgeordneten Behörden umfangreiche Informationen in Form von Rundschreiben und Erlässen bereit, insbesondere mit dem Leitfaden für Gemeinden und dem Leitfaden für Bezirkswahlbehörden und Landeswahlbehörden.
Call Center für alle Fragen rund um die Wahl
Ab 11. September 2017 nimmt das Innenministerium wieder ein Call Center in Betrieb, das unter der kostenfreien Nummer 0800/20 22 20 von Montag bis Freitag, 7.30 bis 17.00 Uhr, für alle Anfragen von Bürgerinnen und Bürger rund um die Wahl zur Verfügung steht. Kurz danach werden alle Haushalte einen Folder („Selfmailer“) des BMI erhalten, der über die Wahl informiert und mit Anforderungskarten die Beantragung einer Wahlkarte erleichtern soll. Wer am Wahltag voraussichtlich nicht sein Wahllokal aufsuchen kann, ist mit der Wahlkarte trotzdem in der Lage, die Stimme abzugeben – entweder in einem anderen Wahllokal (in jeder Gemeinde gibt es zumindest ein Wahlkarten-Wahllokal) oder mittels Briefwahl.
Wer die Briefwahl nützen möchte, kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte die Stimme abgeben – sowohl vom Inland, als auch vom Ausland. Wahlkarten können ab sofort bei der zuständigen Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt werden; sie werden, je nach Wunsch, zugesandt oder können persönlich abgeholt werden. Beim Antrag muss der Grund für die Anforderung der Wahlkarte angeben werden (z.B. Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt, gesundheitliche Gründe). Schriftlich können Anträge für Wahlkarten (auch per E-Mail, online oder Fax) noch bis 11. Oktober 2017 gestellt werden, persönlich bis 13. Oktober 2017, 12.00 Uhr.