Blick auf ein Dorf
Siedlungsentwicklung soll vorrangig nach innen erfolgen, hochwertige landwirtschaftliche Flächen sollen geschützt, Siedlungen an gut erschlossene Infrastrukturräume angebunden und grüne Infrastrukturen in bestehende Nutzungen integriert werden.
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Flächennutzung

Raumordnung und Raumplanung in Niederösterreich

Die Raumordnung in Niederösterreich verfolgt das Ziel, den Lebensraum der Menschen langfristig zu sichern und deren Grundbedürfnisse in Form der sogenannten Daseinsgrundfunktionen – Wohnen, Arbeiten, Bildung, Erholung, Versorgung und Gemeinschaftsleben – zu erfüllen. Diese Funktionen stehen durch Mobilität und Informationsaustausch in engem Zusammenhang, wodurch ein vernetzter Raum entsteht, der Menschen, Güter und Daten verbindet.

Angesichts der begrenzten Ressource Boden steht die Raumordnung vor der Herausforderung, die am besten geeigneten Flächen für diese Funktionen bereitzustellen und gleichzeitig Nutzungskonflikte zu vermeiden. Besonders kritisch ist dabei der dauerhafte Flächenverbrauch durch Baulandwidmungen, der den Raum anderen Funktionen wie der Landwirtschaft oder dem Naturschutz entzieht.

Im 21. Jahrhundert stehen neue Anforderungen im Mittelpunkt: die Verlangsamung des Klimawandels, die Reduktion des Bodenverbrauchs, der Schutz der Artenvielfalt sowie die Bewahrung des kulturellen Erbes. Auch die Versorgungssicherheit – etwa mit regionalen landwirtschaftlichen und industriellen Produkten – gewinnt an Bedeutung.

Ziele und Richtlinien der NÖ Raumordnung

Das NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014) trägt diesen Entwicklungen Rechnung, insbesondere in seinen Leitzielen und den Planungsrichtlinien laut § 14. Diese fordern einen sparsamen Umgang mit dem Boden, die Beachtung von Naturgefahren, die Vermeidung von Nutzungskonflikten, die Verbesserung der Siedlungsqualität sowie die Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Mobilität.

In der Praxis bedeutet das beispielsweise: Siedlungsentwicklung soll vorrangig nach innen erfolgen, hochwertige landwirtschaftliche Flächen sollen geschützt, Siedlungen an gut erschlossene Infrastrukturräume angebunden und grüne Infrastrukturen in bestehende Nutzungen integriert werden. So wird Raumordnung zum zentralen Steuerungsinstrument für eine nachhaltige, lebenswerte und zukunftssichere Entwicklung in Niederösterreich.

Das örtliche Entwicklungskonzept – Aufwand für die Gemeinde, oder doch Arbeit, die sich nachhaltig lohnt?

  • Der Relevanzcheck ist ein zentraler erster Schritt in der Raumplanung, um die für die Gemeinde besonders wichtigen Themen frühzeitig zu erkennen, zielgerichtet zu bearbeiten und gesetzliche Vorgaben effektiv mit den lokalen Gegebenheiten abzustimmen.
  • Das Leitbild legt die langfristige Entwicklungsvision der Gemeinde fest.
    Die Grundlagenerhebung sammelt gezielt relevante Daten zum Ist-Zustand und zur Entwicklung der Gemeinde.
  • Die Analyse verbindet und bewertet die erhobenen Grundlagen, um fundierte Schlussfolgerungen für die Planung zu ermöglichen.
  • Planungsziele konkretisieren das Leitbild durch messbare Vorgaben und schaffen damit Grundlagen zur Fortschrittskontrolle.
  • Maßnahmen und Regeln werden festgelegt, um Planungsziele zu erreichen und auf unvorhergesehene Entwicklungen flexibel reagieren zu können.
  • Die Strategische Umweltprüfung bewertet die Umweltauswirkungen, vergleicht Alternativen und unterstützt das Verordnungsverfahren mit einem Umweltbericht.
  • Das Verordnungsverfahren ist der gesetzlich vorgeschriebene Prozess zur Verabschiedung des örtlichen Entwicklungskonzeptes. Es schließt mit der öffentlichen Auflage, behördlicher Prüfung und der rechtskräftigen Kundmachung ab. 

Partner für die Gemeinden

Wissen und Kompetenz als Garant für die nachhaltige Gemeindeentwicklung:

Die Raumplaner
Erstellung von Entwicklungskonzepten, 
Änderung von Bebauungs- und Flächenwidmungsplänen

Die Landschaftsplaner und Umweltbüros
Strategische Umweltprüfung, Umweltberichte, Bewertung von Eingriffen in Natur und Boden

Die Verkehrsplaner
Erarbeitung von Verkehrskonzepten, Analyse von Verkehrsauswirkungen

Die Bau- und Stadtplanungsbüros
Gestaltung öffentlicher Räume und Ortskerne, Gestaltungsvorschläge

Die Büros für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft
Bewertung von Erschließungspotentialen, Planung und Bemessung von Entwässerungs- und Hochwasserschutzanlagen, Infrastrukturerschließungen

Die Vermessungsbüros
Erfassen von Geländeformen und Grundgrenzen, Vereinigung von Kleingrundstücken, Planungsgrundlagen in Form von Lage- und Höhenplänen und Geländemodellen, Leitungskataster, Vorschläge für die Neuaufteilung von innerörtlichen Flächen zur Nutzungsverbesserung
 
Eine gute Planung wirkt sich nachhaltig aus. Raumplanerisch Denken und Lenken – Eine Aufgabe unserer Gemeindemandatare