EU-Flagge in der Luft
Die aktuelle Lage der nicht ratifizierten Charta trägt nicht dazu bei, junge Menschen für ein politisches Amt zu begeistern.
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Selbstverwaltung unter der Lupe

Eine Monitoring-Mission des Kongresses der Regionen Europas Ende Dezember in Wien hatte das Ziel, einen Bericht über den Stand der Umsetzung der „Charta der lokalen Selbstverwaltung des Europarates“ in Österreich zu erstellen.

Die Charta der kommunalen Selbstverwaltung ist ein bedeutendes Dokument zur Stärkung der kommunalen Grundrechte. Aber auch wenn diese in Österreich im Europavergleich stark ausgeprägt sind, und auch wenn Österreich quasi der Geburtshelfer der Charta war, ist es immer noch ein Ärgernis, dass die Republik Österreich in ihrer Ratifizierung Vorbehalte zu diesem internationalen Vertrag gemacht hat. Diese betreffen die Artikel 4 Abs. 2, 3 und 5, Artikel 7 Abs. 2, Artikel 8 Abs. 2 und Artikel 11 der Charta und sind nicht ratifiziert. 

Artikel 4 betrifft die Übertragung der Zuständigkeiten für die kommunale Selbstverwaltung, Artikel 7 Abs. 2 fordert eine angemessene Entschädigung für Amtsträger sowie eine ausreichende soziale Absicherung.

Artikel 8 Abs. 2 betrifft die Begrenzung der Verwaltungsaufsicht der Gemeinden auf die Gesetzmäßigkeit bzw. Konformität mit der Verfassung.

Artikel 11 schließlich betrifft den Rechtsschutz, den auch Gemeinden genießen müssen. Danach muss den Kommunen der Rechtsweg offenstehen, um die freie Ausübung ihrer Zuständigkeiten sicherzustellen, die in der Verfassung oder den innerstaatlichen Rechtsvorschriften niedergelegt sind. Der Kongress hatte übrigens schon längst empfohlen, dass Österreich den Vorbehalt für Art. 11 aufheben könnte, da dessen Bestimmungen in Österreich umgesetzt sind.

Die international besetzte Monitoring-Kommission traf sich nicht nur mit der damaligen Bundeskanzlerin und den Vertretern der Bundesländer, sondern auch mit den kommunalen Spitzenverbänden, um sich ein Bild über die Umsetzung der Charta der lokalen Selbstverwaltung zu machen. Der letzte Monitoring-Besuch fand im Jahr 2010 statt.

„Grauer Finanzausgleich“ unterminiert das kooperative Modell des föderalen Staates  

Bei der angeregten Diskussion, an der auch alle Vertreter/innen des Gemeindebundes im  Kongress anwesend waren, wurde daher der sogenannte „graue Finanzausgleich“ thematisiert, der das kooperative Modell des föderalen Staates unterminiert.

Darüber hinaus spielten die kommunale Steuerautonomie, verschränkte Kompetenzen, Haftungsfragen von kommunalen Mandatsträger/innen und schließlich die Problematik der 15a B-VG-Verträge eine Rolle. Letztere können zwar zwischen Bund und Ländern abgeschlossen werden, entwickeln sich aber oft zu „Verträgen zu Lasten Dritter“, da die Gemeinden, die hier kein Mitspracherecht haben, mit den daraus entstehenden Kosten allein gelassen werden.

Soziale Absicherung kommunaler Mandatare

Das emotionalste der erörterten Themen war allerdings die Frage der sozialen Absicherung der kommunalen Mandatare. Vor allem die Vertreterinnen des Gemeindebundes wiesen darauf hin, dass die Lösung diese Frage demokratiepolitisch und staatsrechtlich von eminenter Tragweite ist. Sie bemängelten dabei, dass Österreich den Art. 7 Abs. 2 der Charta, der die soziale Absicherung kommunaler Mandatsträger zum Inhalt hat, noch immer nicht ratifiziert hat.

Die vollständige Ratifizierung von Art. 7 würde die Argumentation des Gemeindebundes bezüglich einer besseren sozialen Absicherung für Bürgermeister/innen unterstützen. Die aktuelle Lage sorgt für Unverständnis und trägt nicht dazu bei, junge Menschen nachhaltig für ein politisches Amt zu begeistern.

Der von der Kommission zu verfassende Monitoringbericht eröffnet die Möglichkeit, die angesprochenen Themen als Empfehlungen für die Umsetzung auf innerstaatlicher Ebene zu formulieren. Insofern ist er den Städten und Gemeinden als weiteres Sprachrohr für die Forderungen willkommen, um Diskrepanzen zwischen Anspruch und Praxis der Gemeindeautonomie aufzuzeigen. Auch ein Land mit vorbildlicher kommunaler Selbstverwaltung kann im Sinn der Vorbildwirkung Schritte zur weiteren Verbesserung einleiten.

Die entsprechenden Forderungen sind unter anderem bereits im Forderungspapier des Gemeindebundes enthalten.