Gemeindekongress
Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates ist die institutionelle Vertretung der über 200.000 regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der 47 Mitgliedstaaten des Europarates.
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Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas

29. Januar 2020
Der „Kongress der Gemeinden und Regionen Europas“, kurz Kongress oder KGRE, ist vor 25 Jahren als beratendes Organ des Europarates errichtet worden. Seine Vorgängerorganisation war die seit 1957 bestehende „Ständige Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas“. Von den über 300 Mitgliedern und ebenso vielen stellvertretenden Mitgliedern sind je sechs aus Österreich, und zwar jeweils zur Hälfte Länder- und Gemeindevertreter. Städte und Gemeinden haben drei Mitglieder und Stellvertreter zu nominieren.

Der Österreichische Gemeindebund ist mit den Bürgermeisterinnen Pauline Sterrer aus Rüstorf (OÖ) und Waltraud Schwammer aus Dechantskirchen (Stmk), sowie dem Landtagsabgeordneten Hannes Weninger aus Gießhübl (NÖ) in diesem Gremium vertreten.

Pauline Sterrer, Waltraud Schwammer, Hannes Weninger
Pauline Sterrer, Waltraud Schwammer, Hannes Weninger

Die Aufgaben des KGRE

Arbeitsaufgabe des Kongresses ist die Formulierung von Empfehlungen an das Ministerkomitee im Bereich der Städte- und Gemeindedemokratie und der lokalen und regionalen Dimension der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Er versteht sich damit als ein demokratisches Gewissen in einem größeren Europa. Immerhin ist in diesem Gremium unter der Federführung Österreichs in den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts die „Charta der kommunalen Selbstverwaltung“ formuliert worden.

Der Kongress hat dabei vor allem beim Monitoring und bei der Förderung der Gemeinde- und Regionaldemokratie sowie in der Beobachtung von Regional- und Lokalwahlen bedeutende Aufgaben wahrzunehmen.

Das Monitoring überwacht die Erfüllung der von den Mitgliedsstaaten eingegangenen Verpflichtungen der Charta der kommunalen Selbstverwaltung. Für die südlichen Anrainerstaaten des Mittelmeers bietet der Kongress überdies Programme zum Ausbau der Gemeinde- und Regionaldemokratie an.

Aber Monitoring-Besuche allein werden wenig Nutzen bringen, wenn nicht auch in den Mitgliedsländern selbst Organisationen bestehen, die sich den Grundsätzen der Demokratie und der lokalen Selbstverwaltung verpflichtet sehen.

Auch wenn in Österreich immer wieder von einem hohen Standard der Selbstverwaltung und den Elementen eines kooperativen Bundesstaates die Rede ist, tauchen immer wieder Themen auf, die die freien Gemeinden infrage stellen. Daher werden Empfehlungen des Kongresses, wenn sie Österreich betreffen, auf Ebene des Städte- und Gemeindebundes, der Bundesländer sowie der Fachministerien weiterverfolgt.