Leistbares Wohnen durch Widmungsverbot?

Das Thema „leistbares Wohnen“ ist in den vergangenen Jahren immer stärker in den Fokus der Politik gerückt. Aber eine Verknüpfung des Themas mit „Erreichbarkeit durch Öffis“ geht in die falsche Richtung.

Laut der EU-weiten Statistik-Erhebung GU-SILC liegt Österreich bei den Wohnkosten mit durchschnittlich 17,4 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 22,9 Prozent. Noch weiter voran ist Österreich im direkten Vergleich der Quoten der Wohnkosten-Überbelastung. Darunter versteht man die Anzahl jener Haushalte, die mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Wohnen aufwenden müssen. Mit einem Wert von 5,1 Prozent liegt Österreich hier noch deutlicher unter dem EU-Durchschnitt von 12,2 Prozent. Agnes Streissler kommt in ihrer Studie „Leistbare Mieten – Leistbares Leben“ von 20. Jänner 2015 zum Ergebnis, dass die Wohnkosten für Mietwohnungen in Österreich unter dem EU-Schnitt liegen. Sie hebt allerdings auch hervor, dass ärmere Haushalte in Österreich von Wohnkosten anteilsmäßig stärker belastet sind als wohlhabendere. Auch die Kosten für Neumieten sind um ein Fünftel höher als für Bestandsmieten, insbesondere in den Städten Salzburg, Innsbruck und in einigen Wiener Bezirken. Auch wenn die Statistik dies nicht widerspiegelt, ist die gefühlte Belastung durch Wohnkosten inklusive der Betriebskosten und der Kosten für die Energieversorgung gestiegen.



Bei genauerer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass dies vorwiegend ein Problem des urbanen Raums und einigen kleineren Gemeinden (zum Beispiel spezielle Tourismusgemeinden) ist. Die Gründe dafür liegen einerseits im starken Zuzug in die Städte und der damit verbundenen Verknappung des Bodens, gestiegenen technischen Anforderungen an Bauwerke und den gehobenen Wohnstandards. Obwohl durch eine ausgewogene Wohnbauförderung und verschiedensten Wohnbeihilfe-Regelungen dem entgegenzuwirken versucht wird, wirkt sich die gestiegene Nachfrage natürlich auf höhere Preise aus. Die Preisbildung des Bodens hängt auch hier von Angebot und Nachfrage ab. Sind aufgeschlossene Bauplätze im südlichen Burgenland, in manchen Regionen des Weinviertels oder der Steiermark um fünf bis zehn Euro pro Quadratmeter zu erwerben, betragen sie im städtischen Bereich das Hundertfache und oft noch mehr.



Warum hält dessen ungeachtet der Zuzug in die Städte weiterhin ungebrochen an? Wien wird bald eine Zwei-Millionen-Stadt sein. Aber auch die anderen Landeshauptstädte verzeichnen ein ordentliches Bevölkerungsplus. Die Ursachen lassen sich durch das höhere Arbeitsplatzangebot vor allem für qualifiziertere Kräfte erklären. Das Bildungsangebot, vor allem im tertiären Bereich, Unis und Fachhochschulen gibt es hauptsächlich in den Städten. Für die Absolventen gibt es dann auch die adäquaten Arbeitsplätze, sodass eine Übersiedlung auf der Hand liegt. Auch die bessere Verkehrs-Infrastruktur, das kulturelle Angebot und Freizeit-möglichkeiten spielen natürlich eine Rolle.



Dies ist einerseits eine Folge des Strukturwandels in der Landwirtschaft und der Industrie, aber auch der systematischen Vernachlässigung des ländlichen Raumes. An allen Ecken und Enden fehlt die erforderliche Infrastruktur. Dies beginnt mit der Schließung von Kindergärten, der Zusammenlegung von Schulen, wie derzeit diskutiert, und dem Ausdünnen der Nahversorgung. Die Schließung von Postämtern, Gerichten, Polizeidienstposten etc. tragen ihres dazu bei. Der öffentliche Nahverkehr wird ausgedünnt und Nebenbahnen werden eingestellt. Auch die technische Infrastruktur wie Mobilfunk und Breitband fehlt in vielen ländlichen Gebieten. Alles in allem Gründe, weshalb auch Arbeitsplätze im ländlichen Raum nicht nur nicht geschaffen sondern vielmehr verloren gehen. Wenn aber keine Arbeitsplätze zumindest in zumutbarer Entfernung vorhanden sind, bleibt für Jungfamilien nur mehr die Option der Ansiedlung in den Städten.



Natürlich ist es auch Aufgabe der Raumordnung, sich dieser Thematik anzunehmen und Vorschläge zur Verbesserung und Erhöhung der Wirksamkeit zu setzen. Wiewohl die Empfehlungen in erster Linie für den städtischen Raum Bedeutung haben, können sie auch in den ländlichen Räumen zum Teil genutzt werden, um unliebsame Entwicklungen hintan zu halten. So kann das Instrument der Vertragsraumordnung durchaus für alle Gemeinden genutzt werden. Maßnahmen zur Baulandmobilisierung oder befristete Baulandwidmungen oder die Möglichkeit, Infrastrukturbeiträge für unbebautes Bauland einzuheben, können auch in ländlichen Gemeinde genützt werden.



Wie der Bericht hervorhebt, sind viele aber für sich allein nicht in der Lage, das Ziel „leistbares Wohnen“ zu erreichen. Teilt man den Befund, dass aus den genannten Gründen „leistbares Wohnen“ hauptsächlich ein Problem des urbanen Raums ist, so ist es umso unverständlicher, wenn gleichzeitig Siedlungsentwicklungen im ländlichen Raum in letzter Konsequenz zukünftig ausgeschlossen werden sollen. Eine Empfehlung lautet nämlich, künftige Siedlungsentwicklungen an eine Erschließung durch öffentliche Verkehrsträger zu koppeln. Um einer weitergehenden Zersiedelung vorzubeugen, soll ohne entsprechende Versorgung mit öffentlichem Verkehr keine Neuwidmung mehr möglich sein.



Auf die Spitze wird dies noch dadurch getrieben, dass die sogenannten „Mikro-ÖV-Systeme“ bei der Ermittlung des Versorgungsgrades nicht berücksichtigt werden. Dazu die Formulierung eines Bürgermeisters: „Wer keine Eisenbahn hat, für den ist der letzte Zug abgefahren!“ Dies mag auf den ersten Blick pointiert klingen, für viele Gemeinden ist dies aber bitterer Ernst. In jenen Gemeinden, die nicht an den Hauptverkehrsachsen liegen, wird die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs an Zuzahlungen durch die Gemeinde geknüpft. Ohne diese Zuzahlungen, die sich viele Gemeinden nicht mehr leisten können, wird der öffentliche Verkehr eingestellt. Eine negative Spirale wird dadurch in Gang gesetzt und dem ländlichen Raum sukzessive der Lebensnerv gezogen. Im ländlichen Raum ist es nicht möglich, ein neues Siedlungsgebiet wie die Seestadt Aspern mit 30.000 Einwohnern (eigentlich eine neue Stadt) mit einer eigenen U-Bahn zu versorgen. Unverständlich ist diese Entwicklung auch unter dem Aspekt des vorangeführten „leistbaren Wohnens“. Dort, wo Wohnraum noch kostengünstig geschaffen werden könnte, soll dies in Zukunft nicht mehr möglich sein. Die Menschen, die in ländlichen Gemeinden leben, nehmen viel Aufwand auf sich, um ihre Lebenssituation zu meistern. Das tägliche Pendeln, um den Arbeitsplatz zu erreichen und die Kinder in den Kindergarten und Schule zu bringen, ist oft mühevoll. Trotzdem nehmen sie es auf sich, weil die Lebensqualität oder andere Umstände – niedrigere Wohnkosten - dafür sprechen. Ein Stopp der Siedlungsentwicklung ist der erste Schritt zur Aufgabe des ländlichen Raumes.



Von der österreichischen Raumordnungskonferenz wurde in der Schriftenreihe Nr. 191 die Frage, ob und wie die Raumordnung zur Unterstützung „leistbaren Wohnens“ beitragen kann, erörtert. Nunmehr ist ein neuer Beitrag der ÖREK-Partnerschaft zum Thema „Siedlungsentwicklung und ÖV-Erschließung“ vor der Veröffentlichung. Zu diesem Bericht hat der Österreichische Gemeindebund eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Er widerspricht auch dem Bekenntnis der Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm. Es bleibt zu hoffen, dass er nicht umgesetzt wird.