Schärfere Regelungen für Grund und Boden
Vertreter aller Parteien im Tiroler Landtag, der Sozialpartner, des Tiroler Gemeindeverbandes und der Stadt Innsbruck sowie Experten für Raumordnung und Verfassung diskutierten darüber, wie die Flächennutzung optimiert werden kann. Die Tiroler Landesregierung wird nach Prüfung aller Vorschläge noch bis zum Sommer einen Grundsatzbeschluss für die Weiterentwicklung der Raumordnung fassen.
„Fakt ist, dass die Raumordnung und alle damit verbundenen Themen die Grundlage für eine positive und geregelte Landesentwicklung in der Zukunft bilden. Um diese auch weiterhin zu gewährleisten, müssen vor allem bei den Themen Chaletdörfer, Freizeitwohnsitze sowie bei der Baulandmobilisierung ressourcenschonende Richtlinien beschlossen bzw. bestehende Vorgaben nachgeschärft werden“, sagte Landesrat Johannes Tratter.
Chaletdörfer und Investorenmodell nachschärfen
Das geltende Freizeitwohnsitzverbot, Investorenmodelle und der vergleichsweise hohe Grundverbrauch von Chaletdörfern stellen die Landesregierung vor schwierige Aufgaben: „Wir sind uns dieser Herausforderungen voll und ganz bewusst. Seitens des Landes Tirol werden wir bei diesen Themen noch klarere Grenzen ziehen“, so Tratter. Diskutiert wurden unter anderem die Differenzierung von Neuerrichtungen bzw. Ergänzungen bestehender Tourismusbetriebe sowie die Prüfung der Einführung einer Sonderflächenpflicht für Chaletdörfer im Tiroler Raumordnungsgesetz.
Freizeitwohnsitzabgaben für Gemeindeinfrastruktur
Im Hinblick auf die „Besteuerung“ von Freizeitwohnsitzen soll ein Abgabengesetz erlassen werden. „Die Einnahmen einer solchen Abgabe werden ausschließlich den Gemeinden zum Erhalt der Infrastruktur zufließen“, erläuterte Landesrat Tratter.
Flächenverbrauch eindämmen
Analog zum Einkaufszentrenprogramm sollen künftig auch bei Handelsbetrieben ab 300 Quadratmeter Kundenfläche PKW-Stellplätze in Hoch- oder Tiefgaragen verpflichtend sein, um den Flächenverbrauch zu reduzieren. Zusätzlich ist eine Verankerung von Vorbehaltsflächen für objektgeförderten Wohnbau im Tiroler Raumordnungsgesetz zur Aktivierung von Flächen sinnvoll und vorzusehen.