Flächenwidmungsplan der Gemeinde Kuchl
Der Flächenwidmungsplan der Salzburger Gemeinde Kuchl. Die Widmungskategorien sind an den unterschiedlichen Farben erkennbar.
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Was ist ein Flächenwidmungsplan?

Der Besitz eines Grundstückes berechtigt den Inhaber noch lange nicht, darauf auch ein Haus zu bauen. Im Flächenwidmungsplan wird von der Gemeinde genau geregelt, ob und wie das Grundstück genutzt und bebaut werden darf.

Was steht im Flächenwidmungsplan?

Der Flächenwidmungsplan legt den konkreten Verwendungszweck aller Flächen (Parzellen) im jeweiligen Gemeindegebiet fest.

Behördlich genehmigte Einrichtungen wie Straßen oder Leitungen sind im Flächenwidmungsplan ebenso angeführt wie Gefahrenzonen (etwa Hochwasser) oder Nutzungsbeschränkungen aufgrund des Gewässerschutzes, des Natur- oder Denkmalschutzes.

Der Flächenwidmungsplan wird im Maßstab 1:5.000 und parzellenscharf dargestellt. Erkenntlich sind:

  • Grenzen (z. B. Grundstücksgrenzen),
  • die Nummern der Grundstücke und die
  • Widmungen (Bauland, Verkehrsflächen und Grünland)

Außerdem sind am Flächenwidmungsplan ein Maßstab, ein Diagramm der örtlichen Windhäufigkeit und die Himmelsrichtung ersichtlich.

Der Flächenwidmungsplan darf der Raumordnung und dem örtlichen Entwicklungskonzept nicht widersprechen.

Welche Widmungskategorien gibt es?

Die Widmungskategorien sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Meist gibt es drei:

  • Grünland/Freiland
  • Bauland
  • Verkehrsflächen/Sonderflächen/Sondergebiete

Wer erlässt den Flächenwidmungsplan?

Der Flächenwidmungsplan wird vom Gemeinderat beschlossen.

Die Änderung eines Flächenwidmungsplanes ist mittels Anschlages auf der Amtstafel anzukündigen. Gibt die Gemeinde ein Mitteilungsblatt heraus, so ist die Änderung auch dort anzukündigen.

Falls ein Grundbesitzer von einer Änderung einer Flächenwidmung betroffen ist, muss er von der Gemeinde schriftlich verständigt werden.

Kann man gegen einen Flächenwidmungsplan berufen?

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine gewisse Widmung.

Gegen einen Flächenwidmungsplan kann man nicht berufen, jedoch können Einwendungen gegen geplante Widmungen vorgebracht werden. Der Gemeinderat entscheidet autonom über diese Einwendungen. Dem Grundeigentümer steht grundsätzlich kein ordentliches Rechtsmittel und damit auch kein Instanzenzug zu, wenn er mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden ist.

Was sind die Voraussetzungen für die Erstellung des Flächenwidmungsplans?

Überörtliche Raumordnung

Bevor Flächenwidmungspläne erstellt werden können, werden von der jeweiligen Landesregierung überörtliche Raumordnungsprogramme erstellt. Diese beinhalten angestrebte Ziele und bezeichnen erforderliche Maßnahmen. Sie können für das gesamte Landesgebiet, für eine Region (Regionale Raumordnungsprogramme) oder für Sachbereiche (sektorale Raumordnungsprogramme) der Raumordnung gelten.

Die Flächenwidmungspläne der Gemeinden dürfen die überörtliche Raumplanung nicht beeinträchtigen. 

Örtliche Entwicklungskonzepte

Im Örtlichen Entwicklungskonzept legt die Gemeinde die mittel- und langfristigen Ziele fest und stellt sie planlich dar, beispielsweise

  • welche Funktionen Teile des Gemeindegebiets übernehmen sollen,
  • welche Räume für die bauliche Entwicklung sinnvoll sind und
  • welche Grenzen bei der künftigen Entwicklung nicht überschritten werden sollten.

Das Örtliche Entwicklungskonzept wird meist im Maßstab 1:10.000 (selten auch 1:5.000) dargestellt. Die Parzellen sind meist nicht erkennbar. Die Aussagen sind genereller als im Flächenwidmungsplan. Längerfristige Planungsziele sind im Örtlichen Entwicklungskonzept besser ersichtlich als Flächenwidmungsplan.

Für Grundeigentümer entfaltet das Örtliche Entwicklungskonzept keine direkten rechtlichen Auswirkungen. Die Grundlage für baubehördliche Entscheidungen ist daher nur der Flächenwidmungs- sowie gegebenenfalls der Bebauungsplan.

Die formellen Anforderungen für Örtliche Entwicklungskonzepte sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. In manchen Ländern bestehen das örtliche Entwicklungskonzepte ausschließlich aus Plänen, in anderen sind ausführliche textliche Beschreibungen vorgesehen.

In Niederösterreich gibt es zusätzlich noch das örtliche Raumordnungsprogramm. Dieses besteht aus dem örtlichen Entwicklungskonzept und dem Flächenwidmungsplan.

Flächenwidmung

Wo liegt der Flächenwidmungsplan auf?

Der Flächenwidmungsplan wird vom Gemeinderat beschlossen und liegt im Gemeindeamt zur Einsichtnahme auf. In einigen Bundesländern ist auch eine Einsicht im Internet möglich.

Und was ist ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan basiert auf dem jeweiligen Raumordnungsgesetz und ist eine Verordnung, welche die Gemeinde erlassen kann (aber nicht muss). Er besteht aus dem Verordnungstext (einschließlich der Bebauungsvorschriften), dem eigentlichen Plan und gegebenenfalls aus sonstigen Abbildungen. Der Bebauungsplan hat den Flächenwidmungsplan zur Grundlage und darf diesem nicht widersprechen.

Die Inhalte des Flächenwidmungsplans (Widmungen und Kenntlichmachungen) sind auch im Bebauungsplan darzustellen.

 

Der Bebauungsplan wird im Maßstab 1:1.000 oder 1:2.000 dargestellt, wobei bestimmte Abstände (z. B. Baufluchtlinien, Straßenfluchtlinien) meter- bis zentimetergenau beziffert werden. Innerhalb des Bebauungsplanes wird das Bauland im gesamten Gemeindegebiet oder in Teilen desselben (erforderlichenfalls können auch Grünlandbereiche oder Verkehrsflächen durch einen Bebauungsplan geregelt werden) erfasst.

 

Zusammenfassung

Mit dem Flächenwidmungsplan regelt die Gemeinde die Nutzung der Grundstücke. Wer wissen will, wo man bauen darf, sollte Einblick nehmen. Die Widmungskategorien sind je von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, überall wird aber zwischen Bauland, Gründland und sonstigen Flächen unterschieden.

Details zu den Regelungen zur Flächendwidmung in den Bundesländern

Flächenwidmungsplan in der Steiermark

Die digitalen Flächenwidmungspläne sind integraler Teil des Rauminformationssystems Steiermark. Über den Digitalen Atlas sind sie für jedermann zugänglich und ersichtlich.

Bereits seit dem Jahr 2009 existiert die Möglichkeit, digitale Flächenwidmungspläne und örtliche Entwicklungskonzepte online über einen geschützten Bereich dem Land Steiermark zu übergeben.

Das zu diesem Zweck entwickelte Übernahmetool ermöglicht eine Prüfung der Daten vor der endgültigen Übergabe. Die Prüfprotokolle werden automatisch nach dem Upload per E-Mail zugesendet. Somit können bereits vorab Fehler in der Schnittstelle behoben und die Übergabe der Datensätze beschleunigt werden.

Für Gemeinden ist der Zugang zu diesem Übernahmetool über das jeweilige Gemeindeportal möglich.

Von der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten und dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung wurde eine Liste an Geodaten erstellt, welche standardmäßig für die Erstellung des Flächenwidmungsplans und des örtlichen Entwicklungskonzeptes durch das Land Steiermark bereitgestellt werden. Die Geodaten können hier bestellt werden.

Steiermärkisches Raumordnungsgesetz

Land Steiermark - Planung

Flächenwidmungsplan in Salzburg

Das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 enthält die Planungsinstrumente Räumliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan für konkrete Aufgabenstellungen in der örtlichen Raumplanung.

 

Das Räumliche Entwicklungskonzept und der Flächenwidmungsplan sind im Abstand von jeweils zehn Jahren, ausgehend vom Inkrafttreten des Flächenwidmungsplans, zu überprüfen. Dabei sind die Erreichung der Entwicklungsziele des Räumlichen Entwicklungskonzepts, die Ausweisungen im Flächenwidmungsplan und die Umweltauswirkungen, die im Rahmen der Umweltprüfung prognostiziert worden sind, einer Bewertung zu unterziehen. Mit den Ergebnissen der Überprüfung hat sich die Gemeindevertretung auseinander zu setzen.

 

Über SAGISonline steht der gesamte Geodatenbestand des SAGIS der Öffentlichkeit frei zur Verfügung.

 

Salzburger Raumordnungsgesetz

Land Salzburg - Flächenwidmungsplan

Handbuch Raumordnung

Flächenwidmungsplan in Tirol

Alle Tiroler Gemeinden verfügen über einen Flächenwidmungsplan.

Im Wesentlichen werden folgende Widmungskategorien unterschieden:

  • Freiland
  • Bauland
  • Sonderflächen

Im Tiroler Raumordnungsgesetz ist festgeschrieben, dass die Widmung digital darzustellen ist.

Seit dem Beginn der Digitalisierung der örtlichen Raumordnung im September 2013 hat ein Großteil der Tiroler Gemeinden ihren elektronischen Flächenwidmungsplan veröffentlicht. Bis Jahresende 2018 waren mit Ausnahme der Landeshauptstadt alle Gemeinden umgestellt.

 

Einsehbar ist der Flächenwidmungsplan Tirol im „TIRIS“ 

 

Tiroler Raumordnungsgesetz

Raumordnungsplan "LebensRaum Tirol - Agenda 2030"

Flächenwidmungsplan im Burgenland

Burgenländisches Raumplanungsgesetz

Referat Örtliche Raumplanung der Burgenländischen Landesregierung

Flächenwidmungsplan in Kärnten

Aktion Örtliche Raumplanung

Kärnten Atlas

Flächenwidmungsplan in Niederösterreich

NÖ Planzeichenverordnung

Raumplanung und Regionalpolitik NÖ

Flächenwidmungsplan in Oberösterreich

Oberösterreichisches Raumordnungsgesetz

Land Oberösterreich - Gemeindeplanung

Flächenwidmungsplan in Vorarlberg 

Vorarlberger Raumplanungsgesetz

Land Vorarlberg - Raumplanung

Flächenwidmungsplan in Wien

Wiener Bauordnung

Wien - Flächenwidmungs- und Bebauungsplan