Verfallene Hütte im Wald
Dem Stadtchef wurde der Prozess wegen dieser illegal errichteter Holzhütten im Grünland der Zwettler Katastralgemeinde Annatsberg gemacht

Freispruch für Bürgermeister

Der Zwettler Bürgermeister Herbert Prinz kann durchatmen: Das Landesgericht Krems hat ihn vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Die Begründung: Es sei keine missbräuchliche Handlung und kein Schädigungsgrundsatz gegeben.

„Für mich bedeutet der Freispruch eine große Erleichterung“, freut sich Prinz. Sein Vertrauen in die Rechtsprechung wurde bestätigt. Er sei zu keiner Zeit der Meinung gewesen, etwas Unrechtmäßiges getan zu haben. Umso größer war die Freude schließlich über den Freispruch. Aber auch finanziell ist Prinz eine Last vom Herzen gefallen. „Bei einem Schuldspruch hätte ich 36.000 Euro Strafe zahlen müssen, von den Verfahrenskosten will ich gar nicht sprechen“, so Prinz.

Die Vorgeschichte



Dem Stadtchef wurde der Prozess wegen illegal errichteter Holzhütten im Grünland der Zwettler Katastralgemeinde Annatsberg gemacht. Prinz habe von den widerrechtlich errichteten Hütten im Juni 2009 erfahren und es in der Folge unterlassen, ein Abbruch und Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten, befand die Kremser Staatsanwaltschaft und erhob Anklage wegen Amtsmissbrauchs.



Im folgenden Prozess wurde Herbert Prinz wegen Amtsmissbrauchs zu einer Geldstrafe von 36.000 Euro verurteilt.



Da der Bürgermeister das Urteil so nicht hinnehmen wollte, legte er am 30. April 2015 Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafe ein. Am 31. März 2016, also ein knappes Jahr später, gab der Oberste Gerichtshof der Nichtigkeitsbeschwerde statt und ordnete eine neue Hauptverhandlung im Landesgericht Krems an der Donau an, wo Prinz nun freigesprochen wurde.



Prinz konnte beim erneuten Prozess glaubhaft machen, dass er „immer für die Allgemeinheit“ und in Absprache mit seinem Juristen Hermann Neumeister sowie mit Sachverständigen „rechtens gehandelt hat“, wie er vor der Richterin sagte. Ihm sei nach Bekanntwerden der Schwarzbauten von mehreren Seiten signalisiert worden, dass eine nachträgliche Umwidmung und eine Baubewilligung für die Hütten möglich seien. Daher sei von ihm auch kein Abbruchbescheid erlassen worden, betonte Prinz.



Richterin Bennersdorfer sprach Prinz vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei. „Der Bürgermeister konnte glaubhaft machen, dass er niemals Zweifel hatte, etwas Falsches zu tun. Ich erkenne keinen wissentlichen Missbrauch und keinen Schädigungsgrundsatz", begründete Bennersdorfer ihre Entscheidung.