Lautes Quaken kann nerven, ist aber nach Ansicht des Landesgerichts Linz ein „Naturgeräusch“, das hingenommen werden muss.
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Recht
Lautes Froschquaken muss hingenommen werden
Das Landesgericht Linz hat ein Urteil des Bezirksgerichts Traun aufgehoben. In dem Fall ging es um Frösche in einem Schwimmteich in Pasching, die einem Nachbarn zu laut quakten.
Im August 2025 hatte das Bezirksgericht Traun den Teichbesitzer Wolfgang Knoll verurteilt. Das Gericht sah das Froschquaken als Lärmbelästigung an. Der Nachbar hatte geklagt, weil er bei geöffneten Terrassentüren nicht schlafen konnte.
Das Verfahren dauerte zwei Jahre. Ein Sachverständiger stellte fest, dass sich etwa 50 Frösche in dem Teich angesiedelt hatten. Laut Gutachten übertönte das Quaken nachts sogar den Lärm vorbeifahrender Güterzüge auf der Westbahnstrecke.
Knoll musste die Prozesskosten von 25.000 bis 30.000 Euro tragen. Er sollte Maßnahmen ergreifen, um die Lärmbelästigung zu beenden. Dazu hätte er etwa eine Lärmschutzwand oder einen Froschschutzzaun errichten können.
Die Entscheidung des Landesgerichts
Jetzt hat das Landesgericht Linz anders entschieden. Die zweite Instanz wertet das Froschquaken als „Naturwirken" und „Naturgeräusch". Das Gericht sieht keine Verpflichtung für den Teichbesitzer, gegen die Frösche vorzugehen.
Das Landesgericht begründet sein Urteil auch mit dem Naturschutzgesetz. Frösche sind in Oberösterreich geschützte Tiere. Sie dürfen nicht verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten oder getötet werden. Auch die Beschädigung oder Vernichtung ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist verboten.
Die Frösche hatten sich ohne Zutun des Teichbesitzers über mehrere Jahre hinweg an dem Schwimmteich angesiedelt und vermehrt.
Weitere Schritte möglich
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem klagenden Nachbarn steht noch der Gang zum Obersten Gerichtshof offen.
Franz Haunschmidt, Anwalt der klagenden Partei, hatte nach dem ersten Urteil erklärt, dass in diesem Fall die besondere Situation zu berücksichtigen sei. Die Frösche hätten sich „explosionsartig vermehrt".
Laut dem Naturschutzbund Oberösterreich wurden bisher alle Klagen gegen Schwimmteichbesitzerinnen und Schwimmteichbesitzer abgewiesen. Froschquaken galt bis dato immer als Naturgeräusch. Der Naturschutzbund hatte nach dem ersten Urteil eine Klagsflut befürchtet.