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Informationsfreiheit
Evaluierung des IFG durch Datenschutzbehörde
Gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist die Datenschutzbehörde (DSB) aufgerufen, die Anwendung des IFG zu evaluieren. Diese Evaluierung soll die praktische Wirksamkeit des IFG, aber auch allfällige Unwägbarkeiten im Vollzug und den Aufwand sichtbar machen.
Die Anforderungen der Evaluierung wurden nach einem ersten Rundschreiben von der DSB in weiterer Folge durch zwei weitere ergänzende Rundschreiben (6.10.2025 sowie 11.12.2025) adaptiert, bzw. konkretisiert. Die ergänzenden Rundschreiben der DSB sowie ein FAQ zur Thematik finden Sie hier:
Insbesondere ist auf die im Vergleich zum ersten Rundschreiben überarbeitete Tabelle mit den zu meldenden Daten hinzuweisen, in der einzelne Evaluierungspunkte im Vergleich zum ersten Rundschreiben angepasst wurden.
Keine gesetzliche Verpflichtung zur Datenmeldung
Wichtig ist der Hinweis der DSB zu Beginn des Schreibens vom 6.10.2025, dass keine gesetzliche Verpflichtung zur Datenmeldung besteht. Da der Evaluierungsbericht als Grundlage künftiger IFG‑Anpassungen dienen soll, sind aussagekräftige Meldungen aus der kommunalen Ebene dennoch von besonderer Bedeutung.
Wie dem Rundschreiben zu entnehmen ist, ist eine Einmeldung bis 28. Februar 2026 für den Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2025 möglich. Die Einmeldemaske ist bereits freigeschaltet.
All jene Städte und Gemeinden, die das IFG-Portal der IT-Kommunal nutzen, sollten beachten, dass die Evaluierungsfunktion gemäß den Vorgaben der Datenschutzbehörde mittlerweile auch ins IFG-Portal eingebaut wurde und ab sofort zur Verfügung steht.
Die Datenerfassung erfolgt bei jedem einzelnen Fall, wobei bereits vorhandene Daten (wie z.B. die Kategorien bei der proaktiven Veröffentlichung) automatisch übernommen werden und auch Berechnungen, wie z.B. die Personalkosten, automatisch erfolgen. An einer automatischen Übergabe der Evaluierungsdaten an das BMJ wird im nächsten Schritt gearbeitet. Informationen zum IFG-Portal finden Sie unter folgendem Link: https://www.it-kommunal.at/ifg-portal.