Walter Leiss GB AT
Walter Leiss: "Nur für den internen Gebrauch ist der Aufwand nicht gerechtfertigt."

Entsteht hier ein großer und nutzloser Datenfriedhof?

Datenbanken und Transparenz sind Produkte die uns im Internetzeitalter ständig begleiten. Die großen Player am Markt von Google, Facebook bis Amazon sammeln unsere Daten und nutzen sie. Sie wissen über unsere Kaufgewohnheiten ebenso Bescheid, wie über unsere nächsten Vorhaben. Oft besser als wir selbst. Dass sich mit den gesammelten Daten einiges machen lässt, wissen wir. Privat, kommerziell und natürlich auch politisch. Daten sind wertvolle Informationen und für viele von Interesse. Der Verkauf unserer Daten und deren Analyse findet trotz gegenteiliger Beteuerungen statt. Und wenn sie nicht verkauft werden, so werden die Datenbanken unter Umständen gehackt. Mit Datenschutz versucht man entgegenzuwirken, mit mäßigem Erfolg.

Die öffentliche Hand besitzt eine Menge Daten, die in verschiedensten Datenbanken gesammelt werden. Vom Gebäude- und Wohnungsregister über die Grundstücks- und Vermessungsdaten, Leitungskataster, Melderegister und natürlich Steuer- und Förderdaten und vieles mehr. Nur in der Nutzung dieser Daten, die wertvolle Informationen für Steuerungs- und Zielerreichungszwecke beinhalten, hinkt die öffentliche Hand hinterher. So funktioniert das GWR-Register, von den Gemeinden befüllt, Jahre nach der Einführung noch immer nicht so, dass die Finanzbehörden eine Einheitsbewertung zwecks Vorschreibung der Grundsteuer durchführen können. Nicht nur der Besitz der Daten, sondern auch deren sinnvolle Verwendung wäre also gefordert.

Transparenz ist das zweite Thema. Wichtig ist Transparenz hauptsächlich für die öffentliche Hand, die ihre Daten freiwillig veröffentlicht und ins Netz stellt, die dann oft von Privaten kommerziell genutzt werden. Eine Nutzung, die auch der deutsche Städte- und Gemeindebund überlegt.

Beide Themen sind nicht neu. Schon vor Jahren ist der damalige Finanzminister Josef Pröll auf die Idee gekommen, eine Transparenzdatenbank einzurichten. Alle Förderungen und Sozialleistungen von Bund, Land und Gemeinden sollten in einem Transferkonto aufgelistet werden. Jeder Bürger sollte ersehen, was er von der öffentlichen Hand erhält. Gleichzeitig sollten die Behörden Einblick darüber bekommen, wer welche Leistungen erhält, um Mehrfachförderungen zu vermeiden und eine bessere Steuerung zu erreichen. Ein Gesetz wurde erlassen – und auch schon mehrfach novelliert. Eine Novelle steht gerade wieder vor der Beschlussfassung. Vorbehalte gegen dieses Projekt hat es immer gegeben. Nicht nur die personifizierte Datenerfassung wird kritisiert, sondern auch, was alles in die Datenbank einzupflegen ist, sorgt für Bedenken.

Was ist eigentlich eine Förderung?

Ein neuer großer Datenfriedhof wird entstehen, mit dem letztlich niemand was anfangen kann. Das beginnt schon mit dem Förderbegriff, der sehr weit gehalten ist: von den Pensionen über die Familienbeihilfe bis zum Pflegegeld und mögliche Steuerersparnisse auf Grund der geltenden Regelungen bis zu tatsächlichen Förderungen im engeren Sinn.

Auch der Rechnungshof hat schon kräftige Kritik geübt. Mangelnde Befüllung der Register, fehlende Zugriffsmöglichkeiten, hohe Kosten und vieles mehr. Andere wiederum kritisieren die mangelnde Transparenz. Nicht nur die Behörden und der betroffene Bürger selbst, sondern jeder sollte die Möglichkeit zur Einsicht haben, so die Plattform Informationsfreiheit.

Im Ergebnis viel Aufwand, hohe Kosten und viel Kritik und Unklarheit, was eigentlich mit der Transparenzdatenbank bezweckt werden soll.

Skandinavisches Modell ist bei uns nicht umsetzbar

Wenn alle Leistungen – Löhne, Pensionen, Transfers und Förderungen – personenbezogen erfasst und für jedermann offen zugänglich sein sollen, wäre dazu nicht nur eine Verknüpfung vorhandener personenbezogener Daten (von den Finanzbehörden, Sozialversicherungen etc.) notwendig, sondern auch die weitere Befüllung durch sämtliche staatlichen Förderstellen, so wie das jetzt auch die Transparenzdatenbank vorsieht. Ein derartiges Modell wie in den skandinavischen Staaten, das manchen Journalisten vorschwebt, wird bei uns wohl nicht umsetzbar sein. Nur für den internen Gebrauch ist der Aufwand nicht gerechtfertigt.

Personenbezogener Erfassung von Daten nicht nötig

Wenn es aber nur darum geht, Doppelförderungen zu vermeiden und zu erfahren, was überhaupt alles gefördert wird und ob mit diesen Förderungen der beabsichtigte Zweck erreicht wird, bedarf es keiner personenbezogener Erfassung von Daten.

Wem will man einen Vorwurf machen, wenn er um Familienbeihilfe ansucht, steuerliche Erleichterungen oder eine Förderung für eine Gebäudesanierung oder für den Ankauf eines e-Bikes von Bund und Land und auch vielleicht von der Gemeinde beantragt, wenn Bundes- und Landesvorschriften und Richtlinien in den Gemeinden dies vorsehen? Hier wäre eine Abstimmung zwischen den Ministerien und mit den Ländern und allenfalls auch mit den Gemeinden erforderlich und ausreichend, um dann zu entscheiden, was wird wem und in welcher Höhe gefördert. Diese Abstimmung wäre notwendig, ist aber zugegebenermaßen schwierig, denn wer will schon liebgewonnene Förderungen streichen.