Zwei Beispiele zeigen, dass auch bei der Kinderbetreuung interkommunale Zusammenarbeit qualitativ hochwertige, flexible Angebote zu deutlich reduzierten Kosten ermöglicht.
Ausgehend von einer EU-Richtlinie sind öffentliche Auftraggeber angehalten, bestimmte Fahrzeuge zu bestimmten Anteilen in bestimmten Zeiträumen zu beschaffen.