Innovative Konzepte wie der 24-Stunden-Digiladen oder der Hybridmarkt stehen bereit. Was fehlt, ist die gesetzliche Grundlage, um sie umzusetzen.
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Gemeinden fordern Erleichterungen für automatisierte Nahversorger
In 580 österreichischen Gemeinden gibt es keinen einzigen Lebensmittelhändler mit Vollsortiment mehr. Gleichzeitig darf ein Automat Zigaretten rund um die Uhr verkaufen – ein vollautomatisierter Dorfladen aber nicht. Diesen Widerspruch will der Österreichische Gemeindebund beseitigen: mit einer gezielten Reform des Öffnungszeitengesetzes.
Ein Gesetz aus einer anderen Zeit. Österreich rühmt sich der höchsten Supermarktdichte Europas. Doch dieser Rekord täuscht: Er gilt für die Ballungszentren, nicht für die Dörfer abseits der großen Verkehrsachsen. Die Zahl der Nahversorger ist seit 2010 um weitere elf Prozent gesunken. Wer heute auf dem Land lebt, hat oft keine andere Wahl, als weite Wege in Kauf zu nehmen – oder auf eine immer dünnere Versorgungslage zu hoffen.
Ein zentrales Hindernis auf dem Weg zu modernen Lösungen: das Öffnungszeitengesetz. Es behandelt vollständig automatisierte Verkaufsstellen – also Läden ohne Personal, die rund um die Uhr verfügbar wären – genauso wie klassische Supermärkte mit Angestellten. Das ist ein Widerspruch, den der Gemeindebund nicht länger hinnehmen will.
„Automaten für Tabak oder Getränke dürfen heute schon 24 Stunden betrieben werden. Warum soll das für einen vollautomatisierten Lebensmittelladen im Dorfzentrum nicht gelten?
Was der Gemeindebund konkret fordert
Das Positionspapier des Österreichischen Gemeindebundes, das im Mai 2025 im Rahmen der Gemeindebund-Veranstaltung „Hat die Nahversorgung ausgesorgt?“ vorgestellt wurde, formuliert zwei klare Forderungen:
- Vollständig automatisierte Verkaufsstellen ohne Personal sollen täglich rund um die Uhr – also 24 Stunden an 7 Tagen – geöffnet sein dürfen.
- Hybridmärkte – also Läden, die zeitweise mit und zeitweise ohne Personal betrieben werden – sollen in der personallosen Zeit auf 80 Stunden von Montag bis Samstag ausgedehnt werden dürfen, sowie sonntags von
8.00 bis 15.00 Uhr.
Wichtig dabei: Die Lockerungen sollen ausdrücklich auf den ländlichen Raum und städtische Unterversorgungsgebiete – etwa reine Wohn- oder Campusquartiere – abzielen. Eine pauschale Ausdehnung auf alle Standorte ist nicht das Ziel. Der Gemeindebund betont ausdrücklich die Notwendigkeit, zwischen städtischen und ländlichen Gegebenheiten zu differenzieren.
Bau- und Denkmalschutz: Leerstand als Chance nutzen
Neben den Öffnungszeiten sieht der Gemeindebund auch im Bau-, Gewerbe- und Denkmalschutzrecht erheblichen Reformbedarf. Um Nahversorger in den Ortszentren ansiedeln zu können, brauche es schnellere, einfachere und kostengünstigere Möglichkeiten für Um- und Ausbauten von Bestandsgebäuden.
Viele Ortszentren kämpfen mit Leerstand. Genau diese Gebäude könnten – mit den richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen – zu modernen Nahversorgungszentren werden. Als Vorbild nennt das Positionspapier die Niederösterreichische Umbauordnung, die bereits Erleichterungen für Umbauten im Bestand vorsieht. Ein vergleichbares Instrument wird auf Bundesebene gefordert.
Faire Marktbedingungen für kleine Händler
Ein dritter Reformbereich betrifft die Marktstruktur selbst. Bestehende Monopole – etwa beim Tabakvertrieb oder im Apothekenbereich – sollten in peripher gelegenen Gebieten (Richtwert: mehr als fünf Kilometer vom nächsten Versorgungszentrum) überprüft und gezielt gelockert werden.
Die Argumentation des Gemeindebundes ist ökonomisch nachvollziehbar: Kleine Dorfläden können nur überleben, wenn sie eine ausreichende Kundenfrequenz erreichen. Diese lässt sich steigern, wenn der Laden nicht nur Lebensmittel anbietet, sondern auch Tabakwaren, Paketdienste, Bankomatfunktion oder andere Alltagsdienstleistungen. Wer diese Kombination gesetzlich erschwert, verhindert wirtschaftlich tragfähige Modelle.
Gesetzgeber gefordert
Die Botschaft des Österreichischen Gemeindebundes ist klar: Die Nahversorgung im ländlichen Raum ist keine Frage des guten Willens allein – sie ist eine Frage des rechtlichen Rahmens. Innovative Konzepte wie der 24-Stunden-Digiladen oder der Hybridmarkt stehen bereit. Was fehlt, ist die gesetzliche Grundlage, um sie umzusetzen.
Bund und Länder sind aufgerufen, das Öffnungszeitengesetz, das Bau- und Denkmalschutzrecht sowie die Monopolstrukturen im Handel gezielt anzupassen – bevor in noch mehr Gemeinden das letzte Geschäft schließt.
Zum Nachhören: Die vollständige Diskussion zwischen Gemeinden und Wirtschaft ist im Podcast des Österreichischen Gemeindebundes abrufbar (Folgen 21–24).