Mann und Frau schauen auf einen Computer
Nur bei korrekter Befüllung sämtlicher Pflichtfelder und anschließender erfolgreicher Validierung des Formulars kann dieses zur Publikation versendet werden.
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Europaweite Bekanntmachungen und Bekanntgaben mit den neuen eForms

18. November 2024
Mit der Einführung der neuen eForms durch die Europäischen Union wurden neue digitale Standardformulare für EU-weite Veröffentlichungen von Vergaben geschaffen. Was gibt es dabei zu beachten?

Die eForms lösten vor rund einem Jahr die bisherigen Standardformulare ab und sind nun verpflichtend für sämtliche Bekanntmachungen und Bekanntgaben im EU-Oberschwellenbereich anzuwenden. Die technische Umsetzung erfolgte durch die jeweiligen Vergabeplattformen.

Die eForms enthalten einige neue, als solche gekennzeichnete Pflichtfelder. Beispielsweise ist nun verpflichtend anzuführen, welche Kriterien zum Ausschluss eines Bieters aus dem Vergabeverfahren führen. Nur bei korrekter Befüllung sämtlicher Pflichtfelder und anschließender erfolgreicher Validierung des Formulars kann dieses zur Publikation versendet werden. Öffentlichen Auftraggebern wird daher empfohlen, sich rechtzeitig vor einer geplanten Veröffentlichung mit diesen neuen Pflichtfeldern auseinanderzusetzen, um einen fristgerechten Versand (insbesondere von Bekanntgaben) sicherstellen zu können.

Optionale Datenfelder

Außerdem besteht bei der Anwendung der eForms nun die Möglichkeit, optionale Datenfelder zu befüllen. In diesen Feldern können beispielsweise Angaben dazu gemacht werden, inwiefern das durchgeführte Vergabeverfahren zur Verringerung der Umweltauswirkungen der Auftragsvergabe beigetragen hat, oder etwa wie die Erfüllung sozialer Ziele erreicht wurde.

Für Bekanntmachungen und Bekanntgaben in Österreich bringt die Einführung der eForms (vorerst) keine Änderungen. 
Für den Unterschwellenbereich sind daher weiterhin die in Anhang VIII BVergG 2018 angeführten Kerndaten relevant. Die neuen eForms sind für Vergaben im Unterschwellenbereich daher lediglich dann anwendbar, wenn eine freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens im Unterschwellenbereich auf Unionsebene erfolgen soll.

Infos

Schramm Öhler Rechtsanwälte
Herrengasse 3-5, 3100 St. Pölten
E-Mail: kanzlei@schramm-oehler.at
Tel. 02742/222 95