In Bad Aussee wünscht man sich, dass eine chirurgische Grundversorgung bestehen bleibt.
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Erste bundesländerübergreifende Spitalskooperation
Die Steiermark und Oberösterreich haben sich auf einen Vertragsentwurf für eine gemeinsame Spitalsversorgung geeinigt. Vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien soll die Vereinbarung bereits ab 1. April 2026 gelten. Am Landeskrankenhaus Bad Aussee wird die Chirurgie geschlossen. Im Gegenzug fließen Mittel für zusätzliches Personal ins Salzkammergut Klinikum Bad Ischl.
Der steirische Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP) und seine oberösterreichische Amtskollegin, Landeshauptmannstellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP), bezeichneten den Vertragsentwurf als Premiere. „Zum ersten Mal wird eine strukturierte Versorgungszusammenarbeit zwischen zwei Bundesländern vertraglich geregelt, denn die Gesundheitsversorgung endet nicht an Landesgrenzen", sagte Kornhäusl. Streit über Gastpatientinnen und Gastpatienten, wie er etwa zwischen Wien und Niederösterreich bekannt ist, soll damit künftig vermieden werden.
Das Salzkammergut Klinikum Bad Ischl behandelt seit Jahren stationäre Patientinnen und Patienten aus dem steirischen Bezirk Liezen – im Rahmen der österreichweit gültigen Gastpatientinnen- und Gastpatientenregelung.
Da durch den Wegfall von Leistungen am Standort Bad Aussee noch mehr Patientinnen und Patienten nach Bad Ischl kommen werden, stellte die steirische FPÖ-ÖVP-Landesregierung die Anfrage zur zusätzlichen Übernahme von Leistungen an Oberösterreich. Haberlander begrüßte die kooperative Vorgangsweise: Die Zahlungen des Gesundheitsfonds Steiermark ermöglichten es, das Salzkammergut Klinikum gezielt mit Personalressourcen zu verstärken.
Monitoring und klare Finanzierungsregeln
Als Vorteil der Kooperation nennen die Gesundheitsreferenten die Sicherheit für chirurgische, unfallchirurgische und internistische Patientinnen und Patienten aus dem Bezirk Liezen: Niemand dürfe als Gastpatientin oder Gastpatient abgewiesen werden. Das zusätzliche Personal solle zudem die Auswirkungen auf die Wartezeiten dämpfen.
Angekündigt wurde auch ein „permanentes Monitoring". In den ersten sechs Monaten nach Start der Kooperation sollen monatliche Gespräche zwischen den beteiligten Institutionen stattfinden, danach zweimal jährlich. Sollten sich Wartezeiten verändern oder die Nachfrage stark steigen, wollen die Bundesländer unmittelbar gemeinsam reagieren.
Die Vereinbarung regelt detailliert, welche Leistungen erbracht und wie diese finanziell abgegolten werden. Grundlage der Abrechnung sind die tatsächlich erbrachten Leistungen nach dem österreichweit einheitlichen Finanzierungssystem der Krankenanstalten. Die Steiermark beteiligt sich an den Kosten und stellt Mittel für zusätzliches Personal bereit.
Unzufriedene Bürgermeister
Nicht alle Stimmen aus den betroffenen Regionen sind positiv. Thomas Schönauer, ÖVP-Bürgermeister von Bad Aussee, sagte im Ö1-Morgenjournal, er sei mit der aktuellen Situation „nicht wirklich" glücklich. Bad Aussee werde dezimiert, der Standort Schladming gar halbiert – das entspreche nicht den Versprechen aus dem Landtagswahlkampf 2024. Er wünscht sich für Bad Aussee zumindest eine kleine Unfallchirurgie: „Wenn sich jemand die Hand schneidet oder bricht, sollte das auch noch bei uns versorgt werden können."
Auch aus Bad Ischl kommt Kritik. Bürgermeisterin Innes Schiller (SPÖ) warnt, dass das Krankenhaus bereits jetzt an seine Grenzen stoße und es lange Wartezeiten gebe. „So wie die sich das vorstellen, funktioniert das nicht. Ausbaden müssen wir das Ganze in Bad Ischl“, sagte Schiller.
Was in Bad Aussee bleibt
Am Standort Bad Aussee wird es weiterhin eine Akutgeriatrie und Remobilisation, eine Ambulanz für Innere Medizin sowie eine 24-Stunden-Akutversorgung geben. Auch der Notarztstützpunkt bleibt erhalten. Der Vertragsentwurf wird in den nächsten Tagen dem Aufsichtsrat der Oberösterreichischen Gesundheitsholding sowie der steirischen Gesundheitsplattform zur Beschlussfassung vorgelegt.