Hühner im Stall
Seit 3. November 2025 gilt das gesamte Bundesgebiet als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“.
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Aktuelles zu Vogelgrippe und Stallpflicht

18. März 2026
Seit Herbst 2025 breitet sich die Vogelgrippe in Österreich aus. Nach ersten Fällen bei Wildvögeln wurden im November auch Ausbrüche in Geflügelhaltungen bestätigt. Das Gesundheitsministerium stuft seit Anfang November ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko ein. In bestimmten Regionen gilt seit 20. November zusätzlich eine Stallpflicht für größere Geflügelbestände.

Ende September 2025 wurde der erste Fall der hochpathogenen aviären Influenza (H5N1) bei Wildvögeln in Österreich nachgewiesen. Betroffen waren vor allem Schwäne in Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich. In den folgenden Wochen breitete sich das Virus weiter aus.

  • Am 17. November 2025 wurde erstmals in dieser Saison ein Fall bei gehaltenen Tieren bestätigt. Betroffen war eine Kleinhaltung mit rund 170 Tieren im Bezirk Neusiedl am See im Burgenland. Der Bestand umfasste Hühner, Enten, Gänse und Puten. Die Tiere wurden tierschutzgerecht getötet. Rund um den Betrieb gelten eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern.
  • Am 19. November 2025 wurde in einem Gänsebetrieb in Steyr 700 bis 800 Gänsen in Freilandhaltung die Vogelgrippe nachgewiesen. Viele Tiere waren bereits verendet. Der restliche Bestand wurde auf behördliche Anordnung getötet. Auch hier wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet.
  • Am 27. November 2025 wurde ein weiterer Ausbruch in einem Kleinbetrieb im Bezirk Neusiedl am See bestätigt.
  • Am 29. Jänner 2026 folgte ein weiterer Ausbruch in einer Kleinhaltung, ebenfalls im Bezirk Neusiedl am See.
  • Am 21. Februar 2026 wurde ein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln einer Hobbyhaltung in Mattersburg im Burgenland gemeldet – der vierte bestätigte Fall bei gehaltenem Geflügel seit November 2025.

Entwicklungen in Nachbarländern

Am 23. Februar 2026 wurde ein Ausbruch in einem Geflügelbetrieb in Slowenien gemeldet, am 5. März 2026 ein weiterer in Tschechien. Die slowenische Sperrzone betrifft Gemeinden im Bezirk Gänserndorf, die tschechische Sperrzone Gemeinden in den Bezirken Hollabrunn und Mistelbach.

Risikogebiete und Maßnahmen

Seit 3. November 2025 gilt das gesamte Bundesgebiet als „Gebiet mit erhöhtem Risiko". Das bedeutet strengere Vorsorgemaßnahmen für alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter.

Mit der Verordnung AVN 2025/39 wurden seit 20. November 2025 Gebiete mit „stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko" festgelegt. In stark erhöhten Risikogebieten gilt Stallhaltungspflicht grundsätzlich; Haltungen unter 50 Tieren können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein.

Außerhalb der Hochrisikogebiete gelten Abschirmpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören Schutznetze, Trennung von Enten und Gänsen vom übrigen Geflügel und Fütterung im Stall oder unter einem Unterstand. Die Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Die Situation in den Bundesländern

Burgenland

Im Burgenland wurden seit November 2025 die meisten Fälle bei gehaltenem Geflügel registriert – im Bezirk Neusiedl am See sowie in Mattersburg. Stallpflicht gilt im gesamten Bezirk Neusiedl am See sowie in mehreren Gemeinden in den Bezirken Eisenstadt-Umgebung und Oberpullendorf für Betriebe und Privathaltungen mit mehr als 50 Tieren.

Kärnten

In Kärnten wurden seit Herbst mehrere Wildvögel positiv auf H5N1 getestet. Der Bezirk Villach sowie die Stadt Klagenfurt sind vollständig als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko eingestuft. In all diesen Risikogebieten gilt Stallpflicht für Geflügelbestände mit mehr als 50 Tieren.

Niederösterreich

In Niederösterreich wurden seit Anfang Oktober mehrfach Wildvögel positiv auf Geflügelpest getestet. Stallpflicht gilt in den gesamten Bezirken Bruck an der Leitha, Gmünd, Krems-Land, Tulln und Waidhofen an der Thaya sowie in den Städten Krems an der Donau, St. Pölten und Wiener Neustadt. Aufgrund der grenznahen Ausbrüche in Slowenien und Tschechien unterliegen zusätzlich Gemeinden in den Bezirken Gänserndorf, Hollabrunn und Mistelbach erhöhten Auflagen.

Oberösterreich

In Oberösterreich wurden Wildvögel positiv getestet. Der Ausbruch in einem Gänsebetrieb in Steyr führte zur Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen. Stallpflicht gilt in den Städten Linz, Steyr und Wels sowie in zahlreichen Gemeinden mehrerer Bezirke.

Salzburg

In Salzburg gab es bisher keine bestätigten Fälle bei gehaltenem Geflügel. Stallpflicht für Geflügelbestände über 50 Tiere gilt in der Stadt Salzburg und im Bezirk Salzburg-Umgebung.

Steiermark

In der Steiermark wurden seit Herbst mehrere Wildvögel positiv getestet. Stallpflicht gilt in der Stadt Graz sowie in den vollständig als Risikogebiete ausgewiesenen Bezirken Deutschlandsberg, Leibnitz, Hartberg-Fürstenfeld und Südoststeiermark.

Tirol

In Tirol wurde bisher kein Vogelgrippe-Fall bei Wild- oder Haustieren gemeldet. Stallpflicht gilt dennoch in der Inntalfurche von der bayerischen Grenze bis zur Bezirksgrenze Imst, der Stadt Innsbruck sowie dem Bezirk Innsbruck-Land.

Vorarlberg

In Vorarlberg gab es bisher keine bestätigten Fälle bei gehaltenen Tieren. Stallpflicht gilt in zahlreichen Gemeinden entlang des Rheintals und des Bodensees.

Wien

Das gesamte Wiener Stadtgebiet gilt als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko. Stallpflicht gilt für Betriebe und Privathaltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel.

Auswirkungen auf die Eierversorgung

Seit Weihnachten 2025 gibt es in österreichischen Supermärkten Engpässe bei der Eierversorgung. Vor allem die Vogelgrippe sorgt auf EU-Ebene für weniger Legehennen. 

Für das Ostergeschäft gibt die Landwirtschaftskammer Oberösterreich Entwarnung: Die Lage sei angespannt, aber beherrschbar. Zwar fehlen punktuell insbesondere Freiland- und Bioeier, doch die Handelsketten signalisieren stabile Lagerfähigkeit auch Richtung Ostern.

Die Branche plant einen Aufschwung: Mit rund 500.000 mehr Hennen bis 2028 – eine Anhebung von 7,5 auf 8 Millionen Tiere österreichweit – sollen rund 135 Millionen Eier mehr für Handel und Gastronomie zur Verfügung stehen.

Bedeutung für Gemeinden

Die rechtlich verbindliche Stallpflicht knüpft an die Einstufung als Gebiet mit stark erhöhtem Risiko an und betrifft in der Regel Bestände ab 50 Tieren. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind verpflichtet, die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Dies gilt auch für Kleinhaltungen mit weniger als 50 Tieren.

Tot aufgefundene Wasservögel und Greifvögel müssen bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder den zuständigen Amtstierärztinnen und Amtstierärzten gemeldet werden. Eine Übertragung der Vogelgrippe auf Menschen durch Lebensmittel kann ausgeschlossen werden. Bei sehr engem Kontakt mit infizierten Vögeln kann es in seltenen Fällen zu einer Übertragung kommen. Die Infektion führt dann zu grippeähnlichen Symptomen.

Informationen zur Vogelgrippe

AGES

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