Seit 3. November 2025 gilt das gesamte Bundesgebiet als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“.
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Aktuelles zu Vogelgrippe und Stallpflicht
Seit Herbst 2025 breitet sich die Vogelgrippe in Österreich aus. Nach ersten Fällen bei Wildvögeln wurden im November auch Ausbrüche in Geflügelhaltungen bestätigt. Das Gesundheitsministerium stuft seit Anfang November ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko ein. In bestimmten Regionen gilt seit 20. November zusätzlich eine Stallpflicht für größere Geflügelbestände.
Ende September 2025 wurde der erste Fall der hochpathogenen aviären Influenza (H5N1) bei Wildvögeln in Österreich nachgewiesen. Betroffen waren vor allem Schwäne in Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich. In den folgenden Wochen breitete sich das Virus weiter aus.
Am 17. November 2025 wurde erstmals in dieser Saison ein Fall bei gehaltenen Tieren bestätigt. Betroffen war eine Kleinhaltung mit rund 170 Tieren im Bezirk Neusiedl am See im Burgenland. Der Bestand umfasste Hühner, Enten, Gänse und Puten. Die Tiere wurden tierschutzgerecht getötet. Rund um den Betrieb gelten eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern.
Am 19. November 2025 wurde in einem Gänsebetrieb in Steyr mit rund 800 Gänsen in Freilandhaltung die Vogelgrippe nachgewiesen. Viele Tiere waren bereits verendet. Der restliche Bestand wurde auf behördliche Anordnung getötet. Auch hier wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet.
Am 27. November 2025 wurde ein weiterer Ausbruch in einem Kleinbetrieb im Bezirk Neusiedl am See bestätigt.
Risikogebiete und Maßnahmen
Seit 3. November 2025 gilt das gesamte Bundesgebiet als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“. Das bedeutet strengere Vorsorgemaßnahmen für alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter.
Mit der Verordnung AVN 2025/39 wurden seit 20. November 2025 Gebiete mit „stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ festgelegt. In diesen Zonen gilt für Betriebe und Privathaltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel Stallpflicht. Geflügel muss dort dauerhaft in Stallungen oder in oben geschlossenen Haltungsvorrichtungen gehalten werden. Der Kontakt zu Wildvögeln soll bestmöglich verhindert werden.
Außerhalb dieser Zonen gelten Abschirmpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören Schutznetze, Trennung von Enten und Gänsen vom übrigen Geflügel und Fütterung im Stall oder unter einem Unterstand. Die Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Die Situation in den Bundesländern
Burgenland
Im Burgenland wurde der erste Fall bei gehaltenem Geflügel der aktuellen Saison festgestellt. Stallpflicht gilt im gesamten Bezirk Neusiedl am See sowie in mehreren Gemeinden in den Bezirken Eisenstadt-Umgebung und Oberpullendorf für Betriebe und Privathaltungen mit mehr als 50 Tieren. Kleinere Haltungen sollen die Tiere ebenfalls dauerhaft geschützt halten oder zumindest alle Abschirm- und Hygienemaßnahmen einhalten. Alle übrigen Bereiche des Landes gelten als Gebiete mit erhöhtem Risiko.
Kärnten
In Kärnten wurden seit Herbst mehrere Wildvögel positiv auf H5N1 getestet. Der Bezirk Villach sowie die Stadt Klagenfurt sind vollständig als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko eingestuft. Weitere Risikogebiete umfassen zahlreiche Gemeinden in den Bezirken Hermagor, Klagenfurt-Land, Sankt Veit an der Glan, Spittal an der Drau, Villach-Land, Völkermarkt, Wolfsberg und Feldkirchen. In all diesen Risikogebieten gilt Stallpflicht für Geflügelbestände mit mehr als 50 Tieren.
Niederösterreich
In Niederösterreich wurden seit Anfang Oktober mehrfach Wildvögel positiv auf Geflügelpest getestet. Stallpflicht gilt in den gesamten Bezirken Bruck an der Leitha, Gmünd, Krems-Land, Tulln und Waidhofen an der Thaya sowie in den Städten Krems an der Donau, St. Pölten und Wiener Neustadt. Darüber hinaus gelten die Maßnahmen in zahlreichen Gemeinden weiterer Bezirke. In den übrigen Gebieten besteht erhöhtes Risiko mit Abschirm- und Hygienemaßnahmen.
Oberösterreich
In Oberösterreich wurden Wildvögel positiv getestet. Der Ausbruch in einem Gänsebetrieb in Steyr führte zur Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen. Stallpflicht gilt in den Städten Linz, Steyr und Wels sowie in zahlreichen Gemeinden in den Bezirken Braunau am Inn, Eferding, Gmunden, Grieskirchen, Kirchdorf, Linz-Land, Perg, Ried im Innkreis, Rohrbach, Schärding, Steyr-Land, Urfahr-Umgebung, Vöcklabruck und Wels-Land. Außerhalb dieser Gebiete besteht erhöhtes Risiko.
Salzburg
In Salzburg gab es bisher keine bestätigten Fälle bei gehaltenem Geflügel. Stallpflicht für Geflügelbestände über 50 Tiere gilt in der Stadt Salzburg und im Bezirk Salzburg-Umgebung. In den übrigen Bezirken besteht erhöhtes Risiko.
Steiermark
In der Steiermark wurden seit Herbst mehrere Wildvögel positiv getestet. Stallpflicht gilt in der Stadt Graz sowie in den vollständig als Risikogebiete ausgewiesenen Bezirken Deutschlandsberg, Leibnitz, Hartberg-Fürstenfeld und Südoststeiermark. Zusätzlich gelten die Maßnahmen in zahlreichen Gemeinden weiterer Bezirke. Die übrigen Teile der Steiermark gelten als Gebiete mit erhöhtem Risiko.
Tirol
In Tirol wurde bisher kein Vogelgrippe-Fall bei Wild- oder Haustieren gemeldet. Dennoch wurde eine Stallpflicht in bestimmten Regionen eingeführt. Betroffen sind die Inntalfurche von der bayerischen Grenze bis zur Bezirksgrenze Imst, die Stadt Innsbruck sowie der Bezirk Innsbruck-Land. Weitere Risikogebiete sind die Achenseeregion und das Unterinntal in den Bezirken Kufstein und Schwaz. Für Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel gilt Stallpflicht. Im übrigen Tirol besteht erhöhtes Risiko.
Vorarlberg
In Vorarlberg gab es bisher keine bestätigten Fälle bei gehaltenen Tieren. In Hard wurden jedoch eine Lachmöwe und eine Kolbenente tot aufgefunden. Die Untersuchungen bestätigten Vogelgrippe. Stallpflicht gilt in den Gemeinden Lochau, Bregenz, Hard, Fußach, Höchst, Gaißau, Hohenems, Lustenau, Altach, Feldkirch, Koblach, Mäder, Meiningen und Rankweil. Auch kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird dringend empfohlen, die Tiere dauerhaft in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten.
Wien
Das gesamte Wiener Stadtgebiet gilt als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko. Stallpflicht gilt für Betriebe und Privathaltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel. Kleinere Haltungen müssen ihre Tiere zumindest vor Kontakt mit Wildvögeln schützen. Die Stadt verweist darauf, dass die Vogelgrippe nicht über Lebensmittel übertragen wird.
Auswirkungen auf die Eierversorgung
Seit Weihnachten 2025 gibt es in österreichischen Supermärkten Engpässe bei der Eierversorgung. Die Knappheit ist hauptsächlich auf die Vogelgrippe in anderen europäischen Ländern zurückzuführen. In diesen Ländern mussten Millionen Tiere getötet werden. Betriebe und Teile der Gastronomie, die normalerweise auf günstigere Eier aus dem Ausland zurückgreifen, beziehen nun ebenfalls ihre Ware im Inland.
In Österreich produzieren derzeit 7,4 Millionen Legehennen jährlich rund 2,3 Milliarden Eier. Der Selbstversorgungsgrad liegt bei rund 90 Prozent. Der Geschäftsführer des heimischen Geflügelwirtschaftsverbands stellt für die kommenden Wochen eine leichte Entspannung in Aussicht. Mit einer Normalisierung der Lage ist aber erst nach Ostern zu rechnen.
Besonders betroffen von der Knappheit sind größere Städte wie Wien. Im ländlichen Raum gibt es mehr Direktvermarkter. Die Branche baut bereits zusätzliche Kapazitäten auf. Neue Betriebe werden im Laufe des Jahres in Produktion gehen.
Bedeutung für Gemeinden
Die rechtlich verbindliche Stallpflicht knüpft an die Einstufung als Gebiet mit stark erhöhtem Risiko an und betrifft in der Regel Bestände ab 50 Tieren. Die genaue Einstufung der eigenen Gemeinde ergibt sich aus der aktuellen Anlage der Verordnung AVN 2025/39. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind verpflichtet, die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Dies gilt auch für Kleinhaltungen mit weniger als 50 Tieren.
Tot aufgefundene Wasservögel und Greifvögel müssen bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder den zuständigen Amtstierärztinnen und Amtstierärzten gemeldet werden. Die Tiere werden auf den Erreger untersucht. Eine Übertragung der Vogelgrippe auf Menschen durch Lebensmittel kann ausgeschlossen werden. Bei sehr engem Kontakt mit infizierten Vögeln kann es in seltenen Fällen zu einer Übertragung kommen. Die Infektion führt dann zu grippeähnlichen Symptomen.