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Südtirol

Entschädigungen der Gemeindeverwalter wurden angehoben

28. September 2022
Der Regionalrat von Trentino-Südtirol hat grünes Licht für die Erhöhung der Entschädigungen der Gemeindeverwalterinnen - und verwalter gegeben. Anlass für die Erhöhung ist eine staatliche Bestimmung, die die Amtsentschädigungen auf nationaler Ebene neu festlegt, so Regionalassessor Lorenzo Ossanna, der aber auch betont, dass die Erhöhung die Arbeit und die Verantwortung der Gemeindeverwalter honorieren soll.

In der Provinz Trentino fallen die Anpassungen dabei deutlich höher aus als in Südtirol. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Trient im Vergleich zu ihren Kollegen in Bozen heute wesentlich niedrigere Amtsentschädigungen erhalten. Außerdem ist in Trient eine gestaffelte Erhöhung der Entschädigungen für die verschiedenen Gemeindeklassen vorgesehen.

Für Südtirol ist auf Anregung des Rates der Gemeinden hingegen eine prozentuelle Erhöhung der Amtsentschädigungen der Gemeindeverwalterinnen und -verwalter vorgenommen worden. Kosten werden die Erhöhungen insgesamt rund 4,2 Millionen Euro. Die entsprechenden Mehrausgaben werden aus Mitteln der Region Trentino-Südtirol bestritten.

Die Stufen 

Konkret heißt das für Südtirol, dass Bürger­meisterinnen und Bürgermeister von Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern in Zukunft 2.210 Euro monat­lich erhalten.

Die Entschädigung für Bürger­meisterinnen und Bürgermeister von Gemeinden mit 501 bis 10.000 Einwohnern wird um acht Prozent angehoben und beträgt je nach Gemeindeklasse zwischen 3.166 und 5.661 Euro monatlich.

Ein Plus von vier Prozent erhalten hingegen Bür­ger­meisterinnen und Bürgermeister von Gemeinden mit 10.001 bis 15.000 Einwohnern, sie verdienen künftig je nach Gemeindeklasse zwischen 7.779 und 8.478 Euro monatlich. Für die großen Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern ist keine Erhöhung vorgesehen, hier reicht die Entschädigung von 9.315 bis 13.312 Euro monatlich.

Entschädigung der Gemeindereferenten

Auch die Entschädigung der Gemeindereferentinnen und -referenten wurde neu geregelt. In Zukunft erhalten auch die Referenten von kleineren Gemeinden mit bis zu 2.000 Einwohnern 30 Prozent der Entschädigung des Bürgermeisters.

In Gemeinden bis zu 30.000 Einwohnern beträgt die Entschädigung der Referenten je nach Gemeindeklasse zwischen 30 und 40 Prozent der Entschädigung des Bürgermeisters. In Meran erhalten Referenten künftig 42 Prozent des Bürgermeistergehaltes, in Bozen 50 Prozent. Schließlich wurde auch noch das Sitzungsgeld der Gemeinderäte um zehn Prozent angehoben.

Für den Präsidenten des Regionalrates Josef Noggler sind die Erhöhungen auf jeden Fall gerechtfertigt. Bei den Klein- und Kleinstgemeinden hätte er sich sogar eine stärkere Anpassung vorstellen können.

Auch der Präsident des Gemeindenverbandes Andreas Schatzer begrüßt die Neuregelung der Amtsentschädigungen. „Die aktuellen Bezüge wurden im Jahr 2010 festgelegt. Dann hat es eine Kürzung um sieben Prozent gegeben, die 2020 wieder rückgängig gemacht wurde, sodass wir heute wieder auf dem Stand von 2010 sind“, erklärt Schatzer.

Neben den Regierungsparteien haben sich auch mehrere Oppositionsparteien für eine Erhöhung der Entschädigungen der Gemeindeverwalter ausgesprochen. Kritisiert wurde dagegen der Zeitpunkt der Erhöhung, weil derzeit viele Bürgerinnen und Bürger aufgrund der stark gestiegenen Preise kaum mehr über die Runden kommen.