Gemeindebund-Generalsekretär Leiss vom GB
Walter Leiss: "Wann wird der erste Seilbahnbetreiber verurteilt, weil er Touristen ins hochalpine Gelände bringt und sich diese dann auf ,Wanderungen‘ begeben und in Bergnot geraten?“

Eigenverantwortung und Hausverstand wieder gefragt

Die letzten Wochen überraschten uns wieder einmal mit sensationellen Studienergebnissen und sonstigen Erkenntnissen. Eine Studie zeigte auf, dass sich die Abweichung des tatsächlichen Spritverbrauchs von Neuwagen in Österreich von sieben Prozent im Jahr 2000 auf zuletzt 39 Prozent mehr als verfünffacht hat. Der Mehrverbrauch hat Österreichs Autofahrer seit dem Jahr 2000 in Summe mehr als 3,8 Milliarden Euro gekostet und die Umwelt mit mehr als sieben Millionen Tonnen CO2 belastet, wie eine Anfang September in Brüssel veröffentlichte Studie von „Transport & Environment“ zeigt. Welch überraschendes Ergebnis.

Man möge einen Autokäufer nennen, der nicht in den letzten Jahrzehnten die Erfahrungen gemacht hat, dass der angegebene Spritverbrauch nicht mit dem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmt.

Der Spritverbrauch hängt von vielen Faktoren ab. Stadtverkehr, Überland, Geschwindigkeit und Fahrverhalten etc. Ökonomisches Fahren wird seit Jahren in den Fahrschulen gelehrt, angewendet wird es nur von den Wenigsten. Das Ganze auch noch monetär zu bewerten, ist schon besonders grenzwertig. Wieviel an Mehrkosten haben unnötige Fahrten verursacht? Welche Summen hätten eingespart werden können, hätte man ein kleineres Auto gekauft? Die Rechnungen ließen sich beliebig fortsetzen. Nicht nur für den Konsumenten, auch für den Fiskus. Geringerer Verbrauch hat geringere Mineralölsteuereinnahmen zur Folge. Wieviel an Nova wäre dem Staat entgangen hätten die Bürger andere Autos gekauft? Platz für viele neuen Studien.

Eigenverantwortung am Beispiel Eisenbahnübergänge

Dass die Bürger viel mehr wissen als wir annehmen, zeigen auch einige Leserbriefe in der „Kleinen Zeitung“ vom 27. 8. 2018 zum Thema der Sicherung von Eisenbahnkreuzungen. Darin wird gefragt, warum denn so ein Aufhebens um die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen betrieben wird, wenn doch die Straßenverkehrsordnung klar regelt, wie man sich einer Eisenbahnkreuzung zu nähern hat und was vor dem Übersetzen zu beachten ist.

Die Bedeutung einer Stopptafel ist wohl bekannt, auch wenn sich nicht alle richtig verhalten. Die Schlussfolgerung, weil sich nicht alle richtig verhalten, müsse eine andere – eine technische – Sicherung vorgenommen werden, kann nur vom grünen Tisch aus erfolgen. Denn auch Lichtzeichen werden nicht immer befolgt. Weder auf Straßen, noch auf Eisenbahnkreuzungen. Also gleich eine Schrankenanlage vorsehen. Aber auch das hilft, wie sich erst jüngst wieder gezeigt hat, nicht immer.

Auch bei einer durch Schrankenanlage gesicherten Eisenbahnkreuzung muss man sich vergewissern, dass ein gefahrloses Übersetzen möglich ist. Man darf vor allem erst dann einfahren, wenn sicher ist, dass die Kreuzung auch wieder verlassen werden kann. Das wird aber nicht beachtet. Und dann kann es im Kolonnenverkehr schon vorkommen, dass nichts weitergeht und man mitten auf der Kreuzung steht und sich die Schranken wieder schließen. Zur Sicherheit verbleibt man auch noch im Auto. Der Zug wird schon bremsen. Wir sind das ja bei Straßenkreuzungen gewöhnt.  So tragisch jede Verletzung bei einem solchen Unfall ist, es bedarf nicht der Millionen, die für die Sicherung ausgegeben werden – auch die Gemeinden dürfen ja brav für die Sicherung mitzahlen  – sondern nur die Beachtung der Regeln und mehr Hausverstand.

Eine Alm ist kein Streichelzoo

Der Hausverstand bleibt aber auch in vielen anderen Bereichen auf der Strecke. Unfälle mit Kühen auf der Alm, weil sich die Wanderer nicht ordnungsgemäß verhalten oder glauben sie sind im Streichelzoo, Wegehalterhaftung auf Wanderwegen wegen Unebenheiten oder Geröll auf dem Weg: Wann wird der erste Seilbahnbetreiber verurteilt, weil er Touristen ins hochalpine Gelände bringt und sich diese dann auf „Wanderungen“ begeben und in Bergnot geraten? Die Bergrettung muss ausrücken, Retter werden manchmal selbst gefährdet und das Ganze kostet eine Menge Geld.

Besonders pikant in diesem Zusammenhang der Fall des Bürgermeisters von Hofstetten-Grünau in Niederösterreich. In einem Badeteich der Gemeinde wurde ein Kind von einem Hecht gebissen und der Bürgermeister in erster Instanz zur Zahlung von 14.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Bei Badeteichen oder Seen, die sich im Besitz der Gemeinde befinden, ist der Bürgermeister nämlich Tierhalter und muss deshalb die Haftung übernehmen. Um in Zukunft rechtlich abgesichert zu sein, will die Gemeinde nun ein etwa sechs Quadratmeter großes Schild aufstellen. Dort sollen alle Tier- und Pflanzenarten aufgelistet werden, die sich im und rund um den See befinden, um die Besucher auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen. Auch Libellen sollen auf die Tafel kommen. Zur Sicherheit würde ich auch noch auf die Zecken- und Gelsengefahr hinweisen, denn von diesen Tierchen gehen bekanntlich große Gefahren aus.

Ob das die Bürgermeister vor Verurteilung schützt, wird sich erst weisen. Überspitzt formuliert, bedürfte es der Gefahrenschilder, dass das Leben einfach lebensgefährlich ist. Oder einfach mehr Hausverstand einsetzen – und diesen auch einfordern.