Residenzpflicht darf kein Feigenblatt werden für nicht gemachte föderalistische Hausaufgaben in Bund und Ländern. Foto: Shutterstock/Vincze-Adam

Die Residenzpflicht ist kein Allheilmittel

Die Delegation des Österreichischen Gemeindebundes konnte sich in Stuttgart über die derzeit in Deutschland geführte Diskussion zur Integration und Wohnsitzpflicht von Flüchtlingen informieren.





Dabei zeigt sich, dass es nicht einmal in einem einzigen Staat so austarierte rechtliche Rahmenbedingungen gibt. Als Folge gibt es natürlich die Tendenz eines Zustromes der Asylsuchenden in die vermeintlich besser dotierten Länder beziehungsweise Ballungsräume.

Dies muss nicht so sein, weil es eigentlich noch immer keine Gewähr dafür gibt, dass sich die Asylanten in den Ballungsräumen auch besser integrieren können. Der Österreichische Gemeindebund hat daher immer wieder betont, dass die Integration innerhalb kleinräumiger Strukturen jedenfalls eine effektivere Variante darstellt, weil hier die Ebene der persönlichen Beziehung eine viel größere Rolle spielt als in Massenunterkünften.



Eine Wohnsitzbindung ist daher weniger als Maßnahme zu sehen, dass den aus den ländlichen Gebieten in die Ballungsräume strömenden Flüchtlingen vordergründig ein Riegel vorgeschoben wird, sondern dass diese Menschen einen guten Grund haben, an Ort und Stelle zu bleiben, weil mit ihr eine gezielte Struktur- und Arbeitsmarktförderung im ländlichen Raum einhergeht, welche den Asylwerbern eine Zukunftsperspektive für ihr Leben gibt.



Wohnsitzpflicht mag mit einer besseren Planungs- und Investitionssicherheit auch eine bessere Integration ermöglichen. Aber nur dann, wenn schon bei der Verteilung der Asylsuchenden Wert darauf gelegt wird, dass diese die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der örtlichen Gemeinschaft nicht über Gebühr strapazieren.



Die Bildungs- und Betreuungssituation in den Gemeinden ist dabei zu berücksichtigen, und die Kommunen müssen dabei in den Stand gesetzt werden, die entsprechenden Investitionen für diese so wichtigen Aufgaben für das Gemeindewesen durchzuführen.



Residenzpflicht darf kein Feigenblatt werden für nicht gemachte föderalistische Hausaufgaben in Bund und Ländern. Eine sinnvolle Förderung der benachteiligten Regionen zum Zweck einer effektiven Integration würde sogar die Ballungsräume vor Überforderung schützen.