Wohnwagen als Dauercamper auf dem Campingplatz
Wohnwagen als Dauercamper auf einem Campingplatz.
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Geändertes Campingplatzgesetz in der Begutachtung

16. Februar 2026
Der Entwurf über eine Änderung des Vorarlberger Campingplatzgesetzes ist zur Begutachtung veröffentlicht worden. Der Gesetzestext kann bis Montag, 16. März 2026, auf der Homepage des Landes sowie bei den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung eingesehen werden. Jede Person kann während der Begutachtungsfrist über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge abgeben.

Der vorliegenden Gesetzesentwurf soll einen weiteren Beitrag zur Deregulierung und Entbürokratisierung leisten. Ziel der Novelle ist es, bestehende Regelungen praxisnäher auszugestalten und den Vollzug zu vereinfachen.

Gemeinde soll Anteil der Dauerstandplätz anheben können

Kernpunkte sind unter anderem die Erhöhung des zulässigen Anteils von Mobilheimen und Bungalows auf bis zu 50 Prozent der Standplätze sowie die Möglichkeit für Gemeinden, den Anteil der Dauerstandplätze mit Verordnung auf höchstens 80 Prozent anzuheben. Zudem wird die maximal zulässige überdeckte Fläche von Mobilheimen und Bungalows auf 60 m² erweitert. Auch für Zelte und Wohnwagen werden flächenmäßige Beschränkungen gelockert und bauliche Anpassungen erleichtert.

Dauerstandplätze müssen künftig nicht mehr öffentlich ausgewiesen werden

Weitere Vereinfachungen betreffen den Entfall der Verpflichtung zur Vorlage eines Nachbarverzeichnisses im Bewilligungsverfahren sowie Erleichterungen bei der Platzordnung: Dauerstandplätze müssen künftig nicht mehr öffentlich ausgewiesen werden, sondern sind in einem internen Verzeichnis zu dokumentieren. Abgerundet wird die Novelle durch eine Anpassung der Übergangsbestimmungen, wonach bereits bestehende Dauerstandplätze bis spätestens 31. Dezember 2026 nachträglich angezeigt werden können.

Hier geht es zum Gesetzesentwurf.

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