Walter Leiss zur Grundsteuer
Gemeindebund-Generalsekretär Walter Leiss plädiert dafür, den Missstand abzustellen, bevor die Gerichte entscheiden müssen.

Das Dilemma mit der Grundsteuer

Die Finanzbehörden sollten ursprünglich alle zehn Jahre eine Vorschreibung bei den Einheitswerten durchführen, von denen sich die Grundsteuermessbescheide ableiten. Diese wären dann die Grundlage für die von den Gemeinden vorzunehmenden Grundsteuervorschreibungen gewesen. Hier hat der Gesetzgeber (Nationalrat) durch gesetzliche Maßnahmen diese Wertfortschreibung verhindert, sodass sich die Höhe der Grundsteuer in den letzten 40 Jahren kaum verändert hat. Dies zu Lasten der Gemeinden, da die Grundsteuer nach dem Finanzausgleichsgesetz eine ausschließliche Gemeindeabgabe ist.

Ein Versäumnis des Gesetzgebers mit negativen Folgen für die Gemeinden. Nicht nur dass der Ertrag dieser Abgabe nicht wertberichtigt ist, sondern auch dass unterschiedliche Wertentwicklungen beim Grund und Boden nicht berücksichtigt wurden. Ein Umstand, der letztendlich in Deutschland – bei einer ähnlichen Rechtslage - zur Aufhebung der Grundsteuer geführt hat. In Österreich wollten wir nicht so lange warten, und es ist gelungen, im FAG-Paktum eine Reform der Grundsteuer zu vereinbaren. Ein Modell für die Reform wurde auch von den Gemeindebünden erarbeitet und vorgelegt, nur die Umsetzung ist nach wie vor ausständig. Ein Modell, bei dem die Bewertung und Vorschreibung durch die Gemeinden selbst erfolgt, um die Finanzverwaltung von dieser Aufgabe „zu entlasten", da nur so die Chance auf eine Zusage für eine Reform zu erhalten war.

Was tun?

Was kann man aber gegen die Säumigkeit des Gesetzgebers tun? Eine Amtshaftungsklage scheidet wohl aus. Strafzahlungen wie bei nicht umgesetzten EU-Vorgaben wohl ebenso, da diesbezügliche Regelungen fehlen. Unbefriedigend ist der Zustand allemal. Da wird im Finanzausgleich eine Abgabe zu einer ausschließlichen Gemeindeabgabe erklärt und der für die legistische Umsetzung dieser Vereinbarung zuständige Gesetzgeber wird einfach nicht tätig. Und ohne gesetzliche Umsetzung nützt auch das Finanzausgleichsgesetz nichts. Klagen auf Umsetzung sind nicht vorgesehen. Ob der Stabilitätspakt herangezogen werden kann – sollten die Gemeinden ihn wegen nicht ausreichender Einnahmen, die der Gesetzgeber zu verantworten hat, nicht erfüllen –, ist auch fraglich.

Keine Grundsteuervorschreibung ohne Messbescheid

Einfacher und klarer ist allerdings der zweite Umstand, weswegen die Grundsteuereinnahmen seit Jahren nur geringfügig steigen. Es fehlt nämlich nicht nur eine generelle Reform, sondern es fehlen auch die Messbescheide für Neu-, Um- oder Zubauten, die von den Finanzbehörden zu erlassen wären. Ohne Messbescheid kann aber keine Grundsteuervorschreibung erfolgen.

Nicht nur dass die Gemeinden oft jahrelang auf ihre Einnahmen warten müssen, es droht auch die Verjährung und damit der gänzliche Entfall. Die Gemeinden müssen sich vorhalten lassen, dass täglich „bedenkenlos" neue Flächen gewidmet und Flächen in der Größe von mehreren Fußballfeldern verbaut werden. Doch der Wertentwicklung, die damit verbunden ist, folgen keine Mehreinnahmen.

Eigenartig ist, dass dieser Umstand von keinem Rechnungshof oder keiner Aufsichtsbehörde aufgegriffen wurde. Die Gemeinden, und hier die Bürgermeister, werden aber gerügt, angezeigt und letztlich auch verurteilt, wenn sie andere Gemeindeabgaben nicht korrekt einheben. Die Gebrauchsabgabe wurde nicht vorgeschrieben oder die Lustbarkeitsabgabe nicht eingehoben, kritisieren die Aufsichtsbehörden. Wenn Benützungsgebühren nicht eingehoben werden, spricht man von einem Skandal in der Gemeindeverwaltung. Bürgermeister stehen vor dem Richter und werden wegen Amtsmissbrauchs verurteilt.

Finanzämter kommen ihren Aufgaben nicht nach

Die Finanzämter – als dafür zuständige Behörden – kommen ihrer Aufgabe und Verpflichtung, neue Einheitswerte und davon abgeleitete Grundsteuermessbescheide zu erlassen, einfach nicht nach. Personalmangel, mangelnde EDV-Ausstattung, fehlende Schnittstellen mit IT-Programmen (das GWR, mit dem die Übermittlung der Bauakten entfallen sollte, funktionierte Jahre nicht), oder einfach wichtigere Dinge (wo es um Steuern des Bundes geht) werden als Gründe genannt, warum die Arbeit nicht erledigt werden kann.

Eine derartige Rechtfertigung hat noch keinen Bürgermeister vor einer Verurteilung geschützt. Dabei beträgt der Schaden für die Gemeinde nicht ein paar tausend Euro, sondern ist österreichweit sicher schon von einem zweistelligen Millionenbetrag auszugehen, den die Gemeinden Jahre verspätet oder gar nicht mehr erhalten. Es wäre höchst an der Zeit, dass dieser Missstand in der Finanzverwaltung abgestellt wird, bevor Gerichte darüber zu entscheiden haben, wer hier die Verantwortung trägt.