Rettungswagen
Das Netz der Rettungswagenstützpunkte wird auf 86 erweitert.
© Notruf NÖ

Einigung über die Zukunft des Rettungswesens

21. August 2025
Die niederösterreichische Landesregierung hat gemeinsam mit den Rettungsorganisationen und den Gemeindevertreterverbänden eine umfassende Reform des Rettungs- und Notfallwesens beschlossen. Im Mittelpunkt stehen die finanzielle Absicherung des Systems sowie eine Neuordnung der Strukturen. Für die Gemeinden bedeutet dies einerseits eine deutliche finanzielle Entlastung, andererseits Veränderungen bei den Standorten und Abläufen im Rettungsdienst. Ziel ist es, die Versorgung der Bevölkerung langfristig zu sichern und die Belastungen für die kommunalen Budgets in vertretbaren Grenzen zu halten.

Bisher trugen die Gemeinden rund 72 Prozent der Kosten des Rettungs- und Krankentransports, während das Land 28 Prozent beisteuerte. Mit der neuen Vereinbarung verschiebt sich dieses Verhältnis zugunsten der Gemeinden: Künftig liegt der Anteil der Gemeinden bei 40 Prozent, jener des Landes bei 60 Prozent. Damit werden die kommunalen Haushalte spürbar entlastet.

Die bereits entstandenen Mehrkosten der Jahre 2022 bis 2025 in Höhe von 70 Millionen Euro übernimmt das Land Niederösterreich vollständig. Wäre die bisherige Kostenaufteilung beibehalten worden, hätten die Gemeinden rund 50 Millionen Euro dieser Summe tragen müssen. Diese Unterstützung stellt daher für viele Gemeinden eine wichtige finanzielle Entlastung dar – gerade in Zeiten knapper Budgets.

Für die Zukunft bis 2030 wurde ein fixer Beitrag der Gemeinden von durchschnittlich 19,50 Euro pro Einwohnerin und Einwohner festgelegt. Dieser Betrag ist gedeckelt, nicht valorisiert und nicht indexiert. Damit besteht für die Gemeinden Planungssicherheit. Bei der Berechnung fließen allerdings Faktoren wie Finanzkraft und andere Komponenten ein, wodurch die tatsächlichen Beiträge je nach Gemeinde variieren können.

Neue Strukturen im Rettungsdienst

Neben der Finanzierung betrifft die Reform auch die Organisation des Rettungs- und Notarztdienstes. Die Zahl der Notarzteinsatzfahrzeug-Stützpunkte (NEF) wird von derzeit 32 auf 21 reduziert. Die Standorte wurden mit allen Regierungsparteien abgestimmt und orientieren sich an medizinischer Qualität, Erreichbarkeit und Effizienz.

Künftig werden Notarzteinsatzfahrzeuge in Amstetten, Baden, Gänserndorf, Gmünd, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Krems, Lilienfeld, Melk, Mistelbach, Mödling, Neulengbach, Neunkirchen, Schwechat, Sankt Pölten, Scheibbs, Tulln, Waidhofen/Thaya, Wiener Neustadt und Zwettl stationiert sein. Elf Standorte werden umstrukturiert. Dort übernehmen Notfallsanitäter die Versorgung, unterstützt durch moderne Telenotfallmedizin.

Zusätzlich wird das Netz der Rettungswagenstützpunkte auf 86 erweitert. Ein wohnortnahes First-Responder-System soll in den Gemeinden lebensrettende Sofortmaßnahmen ermöglichen. Auch die Flugrettung wird ausgebaut: Hubschrauber sollen künftig rund um die Uhr, auch bei Nacht und Schlechtwetter, einsatzbereit sein.

Gemeindeperspektive: Reform mit Chancen und Herausforderungen

Für die Gemeinden sind die Änderungen von doppelter Bedeutung: Einerseits bringt das Land mit der höheren Kostenübernahme eine deutliche Entlastung. Damit wird die Sorge vieler Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gemildert, die in den vergangenen Jahren mit stetig steigenden Rettungskosten konfrontiert waren.

Andererseits bedeutet die Reform aber auch organisatorische Veränderungen vor Ort. Gemeinden, in denen ein NEF-Stützpunkt wegfällt, müssen sich auf neue Abläufe einstellen. Hier kommt dem Ausbau der First-Responder-Strukturen besondere Bedeutung zu, damit die Bevölkerung weiterhin rasch Hilfe erhält. Auch die enge Zusammenarbeit mit Rettungsorganisationen und Landesstellen wird wichtiger.

Die Präsidenten des NÖ Gemeindebundes und des Gemeindevertreterverbandes, Johannes Pressl und Andreas Kollross, betonten, dass die Reformschritte notwendig und gemeinsam mit den Gemeinden verhandelt worden seien. Sie sehen in der Vereinbarung einen tragfähigen Kompromiss, der Versorgungssicherheit gewährleistet und die Finanzierbarkeit verbessert.

Ausblick

Die Umsetzung der Reform soll bis Frühjahr 2027 abgeschlossen sein. Bis dahin werden die neuen Strukturen aufgebaut, Standorte angepasst und flankierende Maßnahmen umgesetzt. Für die Gemeinden bedeutet dies, dass sie sich auf Veränderungen einstellen müssen – gleichzeitig aber auch Planungssicherheit in der Finanzierung haben.

Die Reform zeigt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Land, Gemeinden und Rettungsorganisationen möglich ist, wenn die gemeinsamen Ziele klar sind: eine bestmögliche Versorgung der Bevölkerung und eine faire Aufteilung der Kosten.