Büroarbeit zur VRV 2015
Einer der grundlegenden Schritte zur erstmaligen Erstellung der Vermögensrechnung (=Bilanz) ist die erstmalige Erfassung und Bewertung der vorhandenen Vermögenswerte und die damit einhergehende Erstellung einer Eröffnungsbilanz.
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Wie Steuerberater bei der VRV helfen können

28. August 2019
2019 bringt für Gemeinden organisatorisch eine besondere Herausforderung mit sich. Der Voranschlag für das Jahr 2020 muss bereits unter Zugrundelegung der neuen Haushaltsregeln der VRV 2015 erstellt werden. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind die richtigen Ansprechpartner bei der Umstellung.

Die Voranschlags- und Rechnungslegungsverordnung (VRV) Neu erfolgt mittels eines integrierten Drei-Komponenten-Haushalts:

  • Ergebnishaushalt: Sämtliche Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht veranschlagt und verbucht. Neben den laufenden Aufwendungen sind in Zukunft die laufenden Abschreibungen auf das Anlagevermögen und die Dotierung von Rückstellungen zu beachten.
  • Finanzierungshaushalt: In diesem Bereich werden sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen erfasst.
  • Vermögenshaushalt (Vermögensrechnung): Im Vermögenshaushalt werden die Vermögenswerte (langfristiges und kurzfristiges Vermögen, Nettovermögen (=Eigenkapital), Sonderposten für Investitionszuschüsse, langfristige und kurzfristige Fremdmittel) erfasst und dargestellt. 

Einer der grundlegenden Schritte zur erstmaligen Erstellung der Vermögensrechnung (=Bilanz) ist die erstmalige Erfassung und Bewertung der vorhandenen Vermögenswerte und die damit einhergehende Erstellung einer Eröffnungsbilanz. Einige Bundesländer haben Leitfäden für die Erstellung der Eröffnungsbilanzen und die Bewertung der einzelnen Positionen herausgegeben.

Was sind die wesentlichsten Posten?

Auf der Aktivseite der Vermögensrechnung wird das Sachanlagevermögen die höchsten Vermögenswerte aufweisen. Leasinggeschäfte sind im Einzelfall zu prüfen.

Die Bewertung der Grundstücke, Gebäude, Straßenbauten, Brücken, Wasser- und Abwasserbauten, Anlagen, Fahrzeuge, Maschinen, Kulturgüter, die technische Einschätzung sowie die Ermittlung der Nutzungsdauer und die Ermittlung der Abschreibungen stellen einen großen Aufwand dar.
Auf der Passivseite der Bilanz gibt es zwei Positionen die hervorzuheben sind:

  1. Einen wesentlichen Wert wird der Sonderposten Investitionszuschüsse (Kapitaltransfers) darstellen. Diese Position wurde zwischen dem Bereich Nettovermögen (=Eigenkapital) und langfristige Fremdmittel festgelegt.
  2. Die Einstellung von Rückstellungen kann ein wesentlicher Faktor für das Gesamtbild der Bilanz darstellen.
    Als langfristig gelten Rückstellungen für Abfertigungen, Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, Rückstellungen für Haftungen, Rückstellungen für Sanierung von Altlasten, Rückstellungen für Pensionen (Wahlrecht) und sonstige langfristige Rückstellungen.
    Als kurzfristig gelten z. B. Rückstellungen für Prozesskosten, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube. 
    Rückstellungen wurden im Bereich der Kameralistik nicht dargestellt.

Nachdem das bisherige System der Kameralistik mehr oder weniger auf Zahlungsströme abstellte, erfolgt die laufende Erfassung der Belege in Zukunft wie auch in einem System der doppelten Buchhaltung.

Die Komplexität liegt im Detail und das Hinzuziehen von Spezialisten wird im Einzelfall notwendig sein.

Im Bereich der Erstellung der erstmaligen Eröffnungsbilanz können Steuerberater und Wirtschaftsprüfer einen großen Beitrag für Gemeinden leisten. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haben jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Rechnungswesens, im Bereich der Bilanzerstellung und im Bereich der Bewertung. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können aufzeigen, was im Einzelfall bei jeder Bilanzposition zu tun ist. 

So läuft die Umstellung auf die VRV 2015