Schlagloch auf einer Straße
Auf kostenpflichtigen Straßen – z. B. Autobahnen und Schnellstraßen – führt bereits eine leichte Fahrlässigkeit zu einer Haftung des Straßenerhalters.
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Vorsicht, Schlagloch – wer haftet bei einem Fahrzeugschaden?

17. Februar 2026
Der teils strenge Winter heuer in Österreich sorgt wieder für etliche Schlaglöcher im Straßennetz: Bei Minusgraden friert das Wasser, das über Risse in die Straße eingedrungen ist, und zerreißt schließlich den Belag. Übersieht man solche Löcher und fährt ungebremst hindurch, kann das teure Schäden an Reifen und Felgen zur Folge haben.

„Der Straßenerhalter kann unter Umständen für Schäden durch Schlaglöcher haftbar gemacht werden. Aber auch Fahrzeuglenkende selbst müssen in solchen Fällen ihre Fahrweise an den Straßenzustand anpassen – das heißt: vorausschauend fahren und die Geschwindigkeit reduzieren. Wer das nicht tut, könnte im Schadensfall leer ausgehen“, erläutert Nikolaus Authried von der Rechtsberatung des ÖAMTC. 

 Aber: Auf kostenlos benutzbaren Straßen (Orts-, Landes- und Bundesstraßen) haften Bund, Land oder Gemeinde nur bei grober Fahrlässigkeit. "

„Von grober Fahrlässigkeit spricht man zum Beispiel dann, wenn ein ausgeprägtes Schlagloch in der Fahrbahn schon länger bekannt ist, der zuständige Straßenerhalter aber nichts dagegen getan hat und die Stelle weder abgesichert noch gekennzeichnet wurde“, erklärt Authried. „Auf kostenpflichtigen Straßen – z. B. Autobahnen und Schnellstraßen – führt bereits eine leichte Fahrlässigkeit zu einer Haftung des Straßenerhalters. Dieser muss im Falle eines Fahrzeugschadens beweisen, dass er alles unternommen hat, um die Gefahrenquelle rechtzeitig und effektiv zu beseitigen bzw. abzusichern – oder eben, dass ihm das aus gewissen Gründen unmöglich war."

Im Schadensfall alles dokumentieren

Wenn es durch Frostaufbrüche zu Schäden am Fahrzeug oder gar zu einem Unfall gekommen ist, empfiehlt der ÖAMTC-Rechtsberater, alle Details mit Fotos zu dokumentieren und gegebenenfalls Daten von Zeugen zu notieren. Auch ein polizeiliches Unfallprotokoll kann für die anschließende Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen hilfreich sein. 

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