Gurtis bei Nenzing im Walgau
Im Sinne einer administativ unkomplizierten Lösung wurden die Fördersätze für die jährlichen Ausgaben des Personal- und Sachaufwandes im Bereich des Regionalmanagements pauschaliert.
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Richtlinie zur Förderung der raumplanerischen Entwicklung von Gemeinden

11. Dezember 2025
Die Vorarlberger Landesregierung hat in ihrer jüngsten Sitzung eine überarbeitete Richtlinie über die Förderung von Regionen (Regios) für raumplanerische Aktivitäten beschlossen. Die neue Richtlinie ersetzt die Richtlinie aus dem Jahr 2017. Diese wurde in den vergangenen Jahren laufend ergänzt und angepasst. Die bestehende Richtlinie wurde in Abstimmung mit dem Vorarlberger Gemeindeverband und den Regionalplanungsgemeinschaften überarbeitet. Damit soll der Personal- und Bearbeitungsaufwand bei Antragstellern und der fördernden Stelle reduziert werden.

Generell hat sich die Einführung einer Basisförderung bewährt, da sich in den „Regios“ ein professionelles Regionalmanagement mit den erwarteten Synergieeffekten etabliert hat, sagt Landesrat Marco Tittler. „Das Ziel der Förderung, dauerhafte Strukturen der regionalen Zusammenarbeit zu etablieren und zu sichern, soll daher unter Berücksichtigung von Verwaltungsvereinfachungen zukünftig weiterhin verfolgt werden“, erläutert Tittler. Dies seinicht nur für die langfristige Sicherstellung einer nachhaltigen, kontinuierlichen Funktionsfähigkeit und Professionalität der „Regios“ unerlässlich, sondern auch konkret für deren kurzfristige Mittel- und Personalplanung von zentraler Bedeutung. 

Deregulierung und Vereinfachung

Im Zuge der neuen Richtlinie wurden mehrere Bestimmungen dereguliert oder entfernt: Es sind keine Zielvereinbarungen mit dem Land Vorarlberg mehr erforderlich, wodurch nicht nur die Beschlussfassungen seitens des Landes sowie seitens der „Regio“ und deren Mitgliedsgemeinden, sondern auch die verpflichtende Erstellung weiterer regionaler Entwicklungskonzepte entfallen. 

Zudem sind keine mehrjährigen Förderzusagen mehr vorgesehen. Im Sinne einer administativ unkomplizierten Lösung wurden die Fördersätze für die jährlichen Ausgaben des Personal- und Sachaufwandes im Bereich des Regionalmanagements pauschaliert.

Im Jahr 2026 werden Fördermittel in Gesamthöhe von 640.000 Euro als Basisförderung zur Verfügung gestellt. 

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