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Tourismus-Statistik soll digitalisiert werden
Die Tourismus-Statistik-Verordnung soll künftig in die geplante Digitalisierung des Meldewesens einbezogen werden. Gemeinden könnten dadurch ihre Meldeverpflichtungen an die Statistik Austria effizienter erfüllen und gleichzeitig Verwaltungsaufwand und Kosten reduzieren. Dies war eines der Themen beim Treffen der Tourismusreferentinnen und Tourismusreferenten der Länder mit Staatssekretärin Elisabeth Zehentner in Sölden.
„Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel und personeller Ressourcen ist dies ein Gebot der Stunde", sagt der Vorarlberger Landesrat Marco Tittler. Ein modernes, effizientes und sicheres Meldewesen sei für Verwaltung, Sicherheit und Statistik von zentraler Bedeutung. „Um die Ertragslage der Betriebe zu stärken und die Qualität für die Gäste zu steigern, müssen die Rahmenbedingungen kontinuierlich verbessert werden", erklärte er. Der Abbau von Bürokratie und die Stärkung des Fachkräftemarkts seien dafür wesentlich.
Rahmenbedingungen für Betriebsnachfolgen verbessern
Tittler weistzudem auf notwendige Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen für Betriebsnachfolgen hin. Im Jahr 2024 wurden österreichweit rund 7.800 Betriebe an Nachfolgerinnen und Nachfolger übergeben. Das entspricht einem Anstieg von 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für die Zukunft wird mit einer weiter steigenden Tendenz gerechnet.
„Zu den aktuell größten Herausforderungen bei Betriebsübergaben zählen insbesondere die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Auflagen, die bei Investitionen schlagend werden", informierte der Landesrat. Die im Regierungsprogramm der Bundesregierung für die Jahre 2025 bis 2029 geplanten Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung und Genehmigungserleichterung im Betriebsanlagenrecht würden begrüßt. „Es bedarf jedoch dringend weiterer Maßnahmen, um den bestehenden Herausforderungen zu begegnen. Hier sehe ich gerade bei den steuerlichen Rahmenbedingungen noch Luft nach oben", so Tittler.
Als konkretes Beispiel nannte er die „Betriebsübernahme"-Abschreibung. Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmer sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Investitionen in den Betrieb in den ersten drei Jahren sofort abzuschreiben.