Vereine, die sammeln dürfen

30. August 2017
Folgende gemeinnützige Vereine bzw. Organisationen haben vom Land Oberösterreich einen legitimierten Bewilligungsbescheid erhalten und sind somit berechtigt, Spendensammlungen durchzuführen:

  • Österreichischer Gehörlosen Sportverband: Haussammlungen von 1. September bis 30. November 2017

  • CliniClowns Oberösterreich: für Sammlungen an allgemein öffentlich zugänglichen Orten von Person zu Person, 20. September bis 31. Dezember 2017

  • Österreichisches Schwarzen Kreuz: Haussammlung von 16. September bis 2. November und Straßensammlung von 21. Oktober bis 2. November 2017




  •  



Der Sammlungsertrag des Österreichischen Gehörlosen Sportverbandes darf nur für die Beschickung von Sportveranstaltungen und für Trainingslager der Nationalmannschaften im In- und Ausland sowie für Schulungen und Seminare für Gehörlosensportler/innen verwendet werden.



Den CliniClowns ist es gestattet, ihren Sammlungsertrag für Visiten der CliniClowns in Spitälern zu verwenden. Der Ertrag des Österreichischen Schwarzen Kreuzes darf nur für die Erhaltung und Pflege von Kriegsgräberanlagen und Soldatenfriedhöfen verwendet werden.



Noch gültige Sammlungsbewilligungen in Oberösterreich haben derzeit bis 20. September 2017 der Verein „Freiraum-europa Hilfsprojekte“ und bis 19. Februar 2018 der Verein Kinderhilfswerk.