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Neue Regeln für Personalvertretungen

9. September 2026
Die Entwürfe zur Änderung des Landes- und des Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes liegen bis 8. Oktober 2026 zur Begutachtung auf. Im Mittelpunkt der geplanten Novelle stehen eine längere Funktionsdauer der Personalvertretungen sowie mehrere Neuerungen beim Wahlrecht.

Die Funktionsdauer der Personalvertretungen soll von vier auf fünf Jahre verlängert werden. Damit einher gehen mehrere Verbesserungen, die ein zeitgemäßes Personalvertretungswahlrecht schaffen sollen.

Vorgesehen sind reduzierte Formvorschriften bei der persönlichen Stimmabgabe und bei der Briefwahl. Auch die Vorzugsstimmen sollen gestärkt werden. Bestimmte wahlbezogene Informationen müssen künftig auf dem Veröffentlichungsportal des Landes beziehungsweise der Gemeinden im Internet veröffentlicht werden.

Zusätzlich wird im Bereich der Gemeinden die Regelung für die erste dort durchzuführende Personalvertretungswahl angepasst.

Die Gesetzestexte sind auf dem Landesportal abrufbar. Einsicht ist außerdem in den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung möglich. Änderungsvorschläge können während der Begutachtungsfrist über ein Online Formular im Veröffentlichungsportal des Landes eingebracht werden.

Die Gesetzesentwürfe sind unter www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf einsehbar.

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