Startschuss zum FAG 2017 erfolgt

7. Mai 2015
Die Vorzeichen für eine umfassende Reform hin zu einem aufgabenorientierten Finanzausgleich sind schwierig: Eine noch zu finanzierende Steuerreform trifft auf die weiterhin schwache Konjunktur und auf hohe Arbeitslosigkeit. Daneben wird der finanzielle Gestaltungsspielraum durch Kostentreiber wie HETA, Pensionslasten, Gesundheits- und Pflegebereich und ganz generell durch die Sucht der Ministerien und Gesetzgeber, in allen erdenklichen Bereichen immer höhere Qualitäts- und Mindeststandards zu setzen, eingeengt.

Dass sich eine komplexe Kompetenzverteilung in einem überbürokratisierten Land auch in komplexen finanziellen Zusammenhängen abbildet, liegt in der Natur der Sache. Der Finanzausgleich soll also mit 1. Jänner 2017 grundsätzlich reformiert und vereinfacht werden. Und er soll gemäß dem Regierungsprogramm künftig aufgabenorientiert sein, die Mittelzuteilung soll sich also an den Aufgaben, die von der jeweiligen Gebietskörperschaft zu erledigen sind, orientieren.



Geht es nach den Aussagen von Finanzminister Schelling, steht aber nicht eine große Aufgabenreform im Vordergrund, sondern die Abbildung der aktuellen Aufgabensituation in unserem Land durch neue FAG-Verteilungsmechanismen, die weniger an der nackten Einwohnerzahl, denn an den tatsächlichen Aufgaben fußen sollen und darüber hinaus die Schaffung von mehr Einnahmenverantwortung (Abgabenautonomie) der Länder, die dadurch nicht mehr nur (wie gerne polemisch behauptet wird) fremdes Geld verprassen, sondern sparsamer haushalten würden. Ob das Ziel eines vereinfachten, transparenten Finanzausgleichs mit der aktuellen Kompetenzlage und einer Aufgabenorientierung kompatibel ist, wird sich in den nächsten eineinhalb Jahren zeigen.



 



 

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