Das Auslösen des Konsultationsmechnismus heißt nicht, dass sich die Gemeinden grundsätzlich gegen eine Aufwertung des Pflegeberufs aussprechen. Foto: Shutterstock

Pflege: Folgekosten sind völlig ungeklärt

Der Gemeindebund hat in der Frage der Reform der Gesundheits- und Pflegeberufe Verhandlungen im Konsultationsgremium eingefordert.





Es ist nicht damit zu rechnen, dass den durch diese bundesgesetzliche Maßnahme und den Folgemaßnahmen der Länder drohenden Belastungen der Gemeinde-Sozialbudgets (wo der Pflegebereich nach wie vor angesiedelt ist) eine auch nur annähernde Entlastung der kommunalen Gesundheitsbudgets gegenübersteht. Vielmehr muss man davon ausgehen, dass selbst die Länder durch die Maßnahmen der GuKG-Novelle 2015 kaum mit Einsparungen im Gesundheitsbereich rechnen, sonst hätten wohl die vom Gesundheitsministerium Ende April bei den Ländern erhobenen finanziellen Implikationen abseits der reinen Ausbildungskosten Einzug in das Vorblatt des Begutachtungsentwurfs gefunden. In der im Bundeshaushaltsgesetz bzw. in der Konsultationsvereinbarung vorgeschriebenen Darstellung der finanziellen Auswirkungen gesetzgeberischer Maßnahmen auf eine am Finanzausgleich beteiligte andere Gebietskörperschaft findet sich das Wort Gemeinde lediglich einmal, und zwar wenig überraschend dahingehend, dass dem Bund und den Gemeinden keine Änderungen bei den Ausbildungskosten entstehen. Hinsichtlich der Höherqualifizierung und der stärkeren Ausdifferenzierung der Pflegeberufe wird in der „Wirkungsorientierten Folgenabschätzung“ lapidar ausgeführt: „Es ist […] mit einem effizienteren Einsatz, einer höheren Berufszufriedenheit bei aufrechter Versorgungsqualität und letztlich einer besseren Steuerung der erforderlichen Ressourcen der öffentlichen Hand im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu rechnen, deren finanzielle Auswirkungen sich nicht beziffern lassen.“



In keinem Wort werden also die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinden, die in mehrfacher Weise von dieser Novelle betroffen sind (im Wege der Umlagen, als Träger von Sozialverbänden, als Träger von Alten- und Pflegeheimen und zum Teil auch von Krankenanstalten), ausgeführt. Dass sich die finanziellen Auswirkungen schwer „beziffern“ lassen, vermag vielleicht zutreffen. Klar ist jedoch, dass diese Novelle im Falle einer Gesetzwerdung massive Kostenfolgen im wohl zweistelligen Prozentbereich für die Gemeinden verursachen würde (Personalkosten, Einschulungskosten, Personalbereitstellungskosten). Abgesehen davon, dass die Kostenfrage bereits im Rahmen der bisherigen Verhandlungen unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände zu klären gewesen wäre, lässt sich mit einem – gemessen am Umfang der Novelle – adäquaten Aufwand sehr wohl eine Kostenfolgenschätzung durchführen.



Da der Begutachtungsentwurf des Gesundheitsministeriums zur Frage der finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden keinerlei Aussagen getroffen hat, stellt die Vorgangsweise des Bundes einen Verstoß gegen die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften sowie gegen das Bundeshaushaltsgesetz dar. Dass der Österreichische Gemeindebund zu diesem geplanten Bundesgesetz nun mit 19. 8. 2015 den sogenannten „Konsultationsmechanismus“ ausgelöst hat, heißt aber nicht, dass er sich grundsätzlich gegen die Aufwertung der Pflegeberufe oder gegen die Übertragung zusätzlicher Aufgaben an das Pflegepersonal ausspricht, sondern dass er neben nötigen Änderungen hier mehr Kostenbewusstsein (nicht nur für die reinen Maßnahmen- sondern auch die Folgekosten) des Gesetzgebers einfordert und ganz generell ein wesentlich höheres sowie langfristiges finanzielles Engagement des Bundes, aber auch der Länder im Zukunftsbereich Pflege.



Eine Rückmeldung des Gesundheitsministeriums beziehungsweise eine Einladung zu Gesprächen steht noch aus. Weitgehend offen ist ebenfalls, wie es landesgesetzlich bei den aus dieser geplanten GuKG-Novelle resultierenden Maßnahmen (Personalschlüssel, Gehaltsschemen etc.) weitergeht. Auch hier bleibt ausreichend Raum für Gespräche mit den jeweiligen kommunalen Interessensvertretungen, doch die Erfahrung zeigt, dass die Gemeindebünde auf Landesebene meist auch ohne das In-Aussicht-Stellen des Konsultationsmechanismus in Reformprozesse eingebunden werden.