Den Staat umbauen – aber bitte nicht so

Viele Experten und ehemalige Politiker sind gerade in Wahl- und Nachwahlzeiten besonders aktiv, um einen Umbau des Staates zu propagieren. Eine Initiative zur Föderalismusreform fordert eine umfassende Staatsreform unter der Schlagzeile „Alle Macht dem Bund“, so betitelt in der Wiener Zeitung vom 15.11.2017. Waren es in der Vergangenheit offenbar die Gemeinden, ist es jetzt der Föderalismus selbst, der einem effizienten Staat entgegensteht.

Künftig solle nur mehr der Bund Gesetze und Verordnungen erlassen. Die Vollziehung soll bei den Ländern liegen. Die Budgethoheit soll ausschließlich beim Bund liegen, und den Ländern sollen die für die Erledigung der Aufgaben erforderlichen Mittel „gewährt werden“. Damit wären die Landtage und auch der Bundesrat obsolet. Zwar wird eingeräumt, dass es nicht um die 44 Millionen Euro geht, die die 440 Landtagsabgeordneten in Österreich verdienen. Bürokratieabbau und klare Kompetenzen würden der Volkswirtschaft ein Vielfaches bringen. Das Prinzip „wer zahlt schafft an“ wäre dann umgesetzt.



Dem sollte entgegengehalten werden, dass „wer anschafft auch zahlen soll“. Viele Vorgaben kommen schon jetzt vom Bund und müssen von Ländern und Gemeinden umgesetzt werden, ohne das die entsprechenden Finanzmittel mitgeliefert werden.

Die meisten Schulden hat der Bund



Als ein großes Problem wird auch in der Verschuldung der Länder und Gemeinden gesehen. Dabei wird immer übersehen, dass beim Bund der größte Schuldenberg liegt. Bei Gesamtschulden von 295 Milliarden Euro (nicht Millionen wie im „Trend “ dargestellt), ist der Anteil der Länder 29 Milliarden und der Anteil der Gemeinden 7,5 Milliarden, also rund zehn Prozent bei den Ländern und 2,5 Prozent bei den Gemeinden. Dies bei einem Anteil an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben von rund 20 Prozent bei den Ländern und elf Prozent bei den Gemeinden. Wer also die meisten Schulden verursacht, ist damit evident.

Ständig neue Aufgaben für Gemeinden, aber kein Kostenersatz



Gerade der jüngste Gemeindefinanzbericht hat gezeigt, dass die Gemeinden Überschüsse erwirtschaften, Schulden reduzieren und gleichzeitig mehr investieren. Und das trotz der Übertragung ständig neuer Aufgaben. Und die Vollziehung der Aufgaben wird gerade durch die Bundesgesetzgebung laufend erweitert, verkompliziert und verteuert:


  • Eine Eisenbahnkreuzungsverordnung mit Kosten für Eisenbahnunternehmen und Gemeinden im dreistelligen Millionenbetrag.

  • Ein erstes und zweites verpflichtendes Kindergartenjahr mit Millionen an Mehrkosten – natürlich kostenfrei.

  • Die diskutierte akademische Ausbildung von Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen mit noch nicht dargestellten Kosten.

  • Reformen im Bildungsbereich von der ganztägigen Schule bis zum Laptop für alle.

  • Eine Haushaltsrechtsreform bis zum Informationsfreiheitsgesetz und dem Datenschutz. Wer da noch Kosteneinsparungen und Bürokratieabbau von einer einheitlichen Bundesgesetzgebung erwartet, dürfte die Augen vor der Realität verschließen.




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Wer hindert den Bund?



Wer hinderte den Bundesgesetzgeber daran, ein Einkommenssteuerrecht zu schaffen, das Steuerflucht im großen Ausmaß verhindert und vor allem von den Betrieben und Arbeitgebern und den Finanzbehörden vollzogen werden kann? Dass das Einsparungspotential enorm wäre, haben zuletzt die Wirtschaftstreuhänder aufgezeigt.


  • Ein Sozialversicherungsrecht, an dem selbst Universitätsprofessoren verzweifeln,

  • ein Bundesbeschaffungswesen, das selbst von großen Einrichtungen ohne die Beiziehung spezialisierter Anwaltskanzleien nicht vollzogen werden kann, geschweige denn von einer Durchschnittsgemeinde.




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Diese Dinge zeigen Reformbedarf. Die Liste könnte beliebig fortgesetzt werden.

Aufgabenreform zuerst



Natürlich bedarf es Reformen. Bevor an große Strukturreformen und den immer schuldigen „Föderalismus“ herangegangen wird, wäre eine Aufgabenreform zu überlegen. Dass damit auch eine Kompetenzbereinigung notwendig ist, liegt auf der Hand. Das Gesundheits- und Sozialversicherungswesen mit den unterschiedlichen Finanzierungsströmen wäre sicher ein wichtiger Bereich. Wie schwierig das ist, zeigen die Regierungsverhandlungen und die Reformen in der Steiermark. Hier bedarf es einer Erklärung für den Bürger, wo die Vorteile liegen.



Oder der Bildungsbereich. Lehrziele und Inhalte durch Bundesvorgaben mit einem vernünftigen Controlling und einer gesicherten Finanzierung für das gesamte Personal an der Schule. Die Umsetzung und Struktur soll durch die Länder und Gemeinden in deren Verantwortung erfolgen. Da bedarf es keiner Verfassungsgesetze, ob in einem Bundesland ein differenziertes Schulsystem oder ein Gesamtschulmodell umgesetzt wird.

Dezentralisieren statt zentralisieren



Wenn schon die Experten nicht in der Lage sind, beispielsweise konkrete Berechnungen über die Einsparungen durch die Abschaffung des Föderalismus vorzulegen, sollte sich die künftige Regierung mit konkreten Reformen im Bundesbereich auseinandersetzen und die Einsparungspotentiale dort heben. Und zwar, bevor wieder Reformen bei Ländern und Gemeinden überlegt werden. Noch mehr zu zentralisieren wäre kein guter Ratgeber. Vielleicht sollte es die neue Bundesregierung einmal mit mehr Dezentralisierung versuchen.