Symboldarstellung der virtuellen Welt
Obwohl die Digitalisierung voranschreitet, gibt es noch zahlreiche Barrieren für grenz- und sektorenübergreifende Dienste. Foto: Shutterstock

Digitalisierung verbessern – Systembrüche vermeiden

Die EU-Kommission legte, wie im E-Government Aktionsplan angekündigt, einen neuen Interoperabilitätsrahmen für die nächsten Jahre vor.

Wie schon der E-Government-Aktionsplan ist der Interoperabilitätsrahmen im Kontext der Strategie für den digitalen Binnenmarkt zu sehen. Ziel ist es also, Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen den Kontakt mit der öffentlichen Hand zu erleichtern und Verwaltungsabläufe möglichst effizient zu gestalten.



Obwohl die Digitalisierung voranschreitet, gibt es noch zahlreiche Barrieren für grenz- und sektorenübergreifende Dienste. Als Sektoren sind hier auch unterschiedliche Stellen der staatlichen Verwaltung zu verstehen, die nicht immer optimal vernetzt sind. Die EU-Kommission sieht noch großes Potenzial bei der Verlinkung öffentlicher Stellen. Der neue Rahmen bietet öffentlichen Verwaltungen in ganz Europa konkrete Leitlinien dafür, wie sie die Governance verbessern und dafür sorgen können, dass die Interoperabilität ihrer digitalen Dienste durch bestehende und neue Vorschriften nicht beeinträchtigt wird. Der Rahmen umfasst 47 Empfehlungen zur Erhöhung der Interoperabilität. Durch die Anwendung des Rahmens können öffentliche Angebote auf standardisierte, automatisierte, schlanke und sichere Weise in kürzerer Zeit und mit geringerem Aufwand bereitgestellt werden.



Aus Sicht der Kommission sollten Gebietskörperschaften und staatliche Stellen insbesondere in den Bereichen „Koordinierung von Gesetzgebungsprozessen“, „Organisation/Optimierung von Verwaltungsprozessen“, „Informationsmanagement“ und „Entwicklung von IT-Systemen für die öffentliche Hand“ effizienter zusammenarbeiten, um den interoperablen Datenaustausch voranzutreiben und weitere Fragmentierung zu verhindern.

Strategische Prioritäten



Der europäische Rahmen konzentriert sich auf fünf strategische Bereiche und Prioritäten, die bis 2020 umgesetzt werden sollten. Zuständig für die Umsetzung sind vor allem die Mitgliedstaaten. Der Aktionsplan für Interoperabilität dient als Leitfaden, ergänzt wird er durch eine detaillierte Umsetzungsstrategie, die anschaulich darüber informiert, welche technischen und rechtlichen Fragen vor der Umsetzung einzelner Punkte zu klären sind.


  • Interoperabilitätsgovernance: Die Interoperabilität von Systemen sollte von EU- und nationalem Gesetzgeber berücksichtigt werden, nationale Interoperabilitätsstrategien sollten mit dem europäischen Interoperabilitätsrahmen abgeglichen werden; Förderung einer besseren Zusammenarbeit auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltungen in der Union und Beseitigung bestehender organisatorischer und digitaler Abschottungen;

  • Entwicklung organisatorischer Interoperabilitätslösungen: Betriebsprozesse über Organisationsgrenzen integrieren und aufeinander abstimmen; häufig problembehaftete grenz-/sektorenübergreifende Sachverhalte identifizieren und Lösungen entwickeln;

  • Stakeholder-Dialog und Bewusstseinsbildung: Öffentliche Verwaltungen sollen sich über die Vorteile der Interoperabilität bewusst werden, diese beziffern können und den Europäischen Interoperabilitätsrahmen anwenden; User-Kommentare sollen zur Optimierung der Systeme eingesetzt werden;

  • Entwicklung, Pflege und Förderung wesentlicher Voraussetzungen für die Interoperabilität: Im Hinblick auf die Verbesserung der Qualität europäischer öffentlicher Dienste, die digital für Endnutzer bereitgestellt werden, sollten Kommission und Mitgliedstaaten eine Reihe wesentlicher Voraussetzungen für die Interoperabilität festlegen, entwickeln und die Datensicherheit garantieren;

  • Zuhilfenahme unterstützender Instrumente: Bei der Gestaltung, Umsetzung und Verwendung von Interoperabilitätslösungen benötigen die Mitgliedstaaten unterstützende Instrumente und Spezifikationen, damit die Interoperabilität auf nationaler Ebene sowie grenzüberschreitend sichergestellt wird.






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In Österreich befasst sich die Bund-Länder-Städte-Gemeinden (BLSG-)Koordinierungsgruppe mit der Umsetzung des Interoperabilitätsrahmens und treibt u. a. die Harmonisierung definierter und verwendeter E-Government-Bausteine voran. Der Weiterentwicklungsbedarf der österreichischen Verwaltung im Hinblick auf die nun vorliegenden Vorschläge ist u. a. von den Anwendern in den Gemeinden einzuschätzen. Im europaweiten e-Government-Benchmark 2016 nimmt Österreich jedenfalls einen Spitzenplatz bei nutzerorientierter und transparenter Verwaltung ein. Aus Gemeindesicht wichtig sind v. a. Fragen zur Interoperabilität jener Anwendungen, die üblicherweise auf kommunaler Ebene (Bürgerservice, Meldeamt, Standesamt) stattfinden. Gerade Bürgerservices schneiden bei der grenzübergreifenden Interoperabilität im Vergleich mit Anwendungen für Unternehmen noch schlecht ab. Hier ist in den nächsten Jahren mit Anpassungen zu rechnen.